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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Dreis vom 27.02.2023

1. Einwohnerfragestunde

Aus der Einwohnerschaft wird nachfolgendes vorgetragen:

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Es wird angeregt im Bereich „Burgberg“ sowie an den Radwegen weitere Mülleimer aufzustellen.

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Trotz zahlreicher Hundetoiletten seien in der letzten Zeit erneut starke Verschmutzungen durch Hundekot in und außerhalb der Ortslage festzustellen. Die Ortsgemeinde wird mit einer Veröffentlichung auf die Missstände hinweisen.

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In Verlängerung der Straße „Unterm Burgberg“ wurden nach den Ereignissen der Flutkatastrophe an einem anbindenden unbefestigten Fahrweg entstandene Schäden beseitigt. Nachdem inzwischen der Fahrweg wieder regelmäßig (u. a. für Holztransporte) genutzt wird, zeige sich, dass die hergestellte Wegebefestigung erneut Schäden aufweist. Wegen der Höhen- und Gefällverhältnisse sei fraglich, ob eine unbefestigte Wegeoberfläche dauerhaft hält. Zudem bestehe in diesem Bereich durch Unrat und sonstige abgelagerte Gegenstände im Außenbereich eine Rattenplage.

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Im Außenbereich seien insbesondere im Hinblick auf das Landschaftsbild in Teilbereichen unbefriedigende Zustände vorzufinden. So würden beispielsweise im Bereich einer Pferdekoppel Wege der Ortsgemeinde in die Pferdebewirtschaftung mit einbezogen, obwohl dort der Orchideenweg als örtlicher Wanderweg verläuft. Weiterhin sei der Standort des Wohnwagens für die Jugendlichen fragwürdig. Hier gäbe es evtl. auch andere Möglichkeiten. Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass die aufgezeigten Aspekte der Ortsgemeinde bekannt sind. Soweit Handlungsbedarf besteht, sucht der Ortsbürgermeister mit den jeweils Betroffenen nochmals das Gespräch.

2. Bauangelegenheiten

2.1 Bauangelegenheit;

Bauantrag zur Sanierung und zum Umbau von 2 Einfamilienhäusern in ein Mehrfamilienhaus auf den Parzellen 146, 149 u. 144, Flur 19 (Freie Reichsstraße)

Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Erschließung ist zur Straße „Freie Reichsstraße“ gesichert, die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen.

Für das Vorhaben wurde im Jahr 2022 eine Bauvoranfrage gestellt. Dieser hat der Rat in seiner Sitzung vom 18.07.2022 zugestimmt, anschließend erging ein positiver Bauvorbescheid durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.

Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Nach Ansicht des Gemeinderates fügt sich das Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung ein.

Deshalb stimmt der Rat dem Bauvorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

2.2 Bauangelegenheit;Bauantrag zur Erweiterung eines Hotels auf dem Grundstück Flur 1, Parzelle 329/3

Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB, sonstiges Vorhaben im Außenbereich.

Sonstige Vorhaben sind im Einzelfall nach dieser Vorschrift nur möglich, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung ist gesichert.

Nach Abschluss der Aussprache fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

3. Verlegung der L 43, Teilstrecke K 46 durch Böschungsrutsch

- Vorstellung der Planung

Der Gemeinderat wird über den aktuellen Sachstand zu der nach einem Böschungsrutsch geplanten Erneuerung mit Verlegung der L 43 informiert. Die Planung ist dem Ortsbürgermeister und der Verwaltung bereits in einem Erörterungsgespräch durch Vertreter des LBM Trier vorgestellt und erläutert worden. Erforderliche Rodungsarbeiten wurden im Vorfeld mit Genehmigung der Ortsgemeinde für betroffene gemeindeeigene Grundstücke durchgeführt. Die Regelung des notwendigen Grunderwerbs steht noch aus.

Nach Beratung hat der Gemeinderat grundsätzlich keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung und vorgesehene Verlegung der L 43 talseitig des gemeindeeigenen Sportgeländes. Der Gemeinderat empfiehlt jedoch die Trassenführung noch weiter bergseitig zu verschieben. Die Bereitstellung der notwendigen gemeindeeigenen Fläche kann in Aussicht gestellt werden. Der Ortsbürgermeister wird im vorherigen Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt die Grunderwerbsverhandlungen abschließend zu führen.

4. Ausbau mehrerer Wirtschaftswege

- Auftragsvergabe Baugrunduntersuchungen

Für den vorgesehenen Ausbau mehrerer Wirtschaftswege sind im Vorfeld der geplanten Maßnahme Baugrunduntersuchungen erforderlich.

Aus diesem Grunde hat das mit der Planung und Bauleitung beauftragte Ing.-Büro Stra-tec, Wittlich im Rahmen einer Preisanfrage Vergleichsangebote von 3 Firmen eingeholt.

Mindestbieter ist demnach die Fa. SBT aus Trier mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 10.370,85 Euro.

Gemäß dem fachtechnischen Vergabevorschlag empfiehlt das Ing.-Büro die Vergabe an die Fa. SBT aus Trier.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Auftragsvergabe gem. Vergabevorschlag des Ingenieurbüro Stra-tec, Wittlich an die mindestfordernde Firma SBT, Trier mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 10.370,85 Euro zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag umgehend zu erteilen.

Haushaltsmittel stehen im Rahmen der Gesamtmaßnahmen im Haushaltsplan 2023 unter HHSt. 5.5.5.2.0028/785330 in Höhe von 100.000,00 Euro zur Verfügung.

5. Kindertagesstätte Dreis

- Nutzungsvertrag mit der Kita gGmbH Trier

- Sachkostenbudget 2022

Nutzungsvertrag mit der Kita gGmbH Trier

Dem Gemeinderat liegt der Entwurf des Nutzungsvertrags vom 16.12.2022 mit der Kita gGmbH Trier als Betriebsträger zur Überlassung und Nutzung der Räume für Zwecke der Kita vor.

Insbesondere berät der Gemeinderat über die derzeit praktizierte Doppelnutzung der Räume im Untergeschoss durch Pfarrgemeinde und Kita sowie der damit verbundenen Sonderregelung der Reinigung durch eine Reinigungsfirma (ggfls. bei Änderung Kündigung Reinigungsvertrag).

Weiter gilt es eine interne Abstimmung der „Hausmeistertätigkeiten“ zu regeln. Bisher setzt die Kita gGmbH für kleinere Reparaturarbeiten sowie die Anlagenpflege eine Hilfskraft auf Minijob-Basis (520 €-Basis) ein, die über das Sachkostenbudget abgewickelt wird.

Der Nutzungsvertrag sieht eine Laufzeit für die Dauer von 10 Jahren vor, beginnend ab dem 01.01.2023 bis Ablauf des Kita-Jahres 2032/33 und einer Verlängerung um jeweils 5 Jahre, sofern keine Kündigung erfolgt.

Der Nutzungsvertrag beinhaltet, dass der Eigentümer die Unterhaltungsarbeiten rund um das Gebäude nebst Grundstück und Einrichtung übernimmt. Hierin eingeschlossen sind auch die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungs- und Wartungsarbeiten.

Die Bewirtschaftungskosten des Gebäudes werden ebenfalls unmittelbar von der Ortsgemeinde als Eigentümer getragen. Eine Umstellung ist bereits entsprechend veranlasst.

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss des Nutzungsvertrags mit der Kita gGmbH als Betriebsträger für die Kita Dreis gemäß dem vorliegenden Entwurf vom 16.12.2022.

Hierbei findet Berücksichtigung, dass die Ortsgemeinde die Räume im Untergeschoss der Kita zur Verfügung stellt und somit die Sonderregelung der Reinigung durch eine Reinigungsfirma künftig entfällt.

Die Ortsgemeinde erkennt weiterhin für kleinere Reparaturarbeiten und die Pflege der Außenanlagen die von der Kita gGmbH eingesetzte Hilfskraft für die „Hausmeistertätigkeiten“ an.

Sachkostenbudget 2022

Der Ortsbürgermeister informiert über das von der Kita gGmbH vorgelegte Sachkostenbudget für das Jahr 2022 für die Kindertagesstätte Dreis von 27.600 € sowie die beantragte Sachkostenbeteiligung durch die Ortsgemeinde für das Jahr 2022 von 22.800 €.

In einer Besprechung am 16.12.2022 mit dem Betriebsträger wurde das Sachkostenbudget für 2022 erläutert und die Kostensteigerung von 3.600 € insbesondere mit den gestiegenen Energiekosten sowie der Reinigung und Hygienemittel begründet.

Der Wirtschaftsplan 2022 nebst dem entsprechenden Sachkostenvertrag sind Beratungsgegenstand in der Sitzung.

Für das Jahr 2023 wird der Wirtschaftsplan um die bereits auf die Ortsgemeinde übertragenen Bewirtschaftungskosten reduziert und der Sachkostenbudgetanteil neu mit der Ortsgemeinde abgestimmt.

Der Einsatz einer Hilfskraft auf Minijob-Basis durch die Kita gGmbH für kleinere Reparaturarbeiten sowie die Anlagenpflege wird weiterhin anerkannt.

Der Gemeinderat erkennt das abgestimmte Sachkostenbudget für 2022 in Höhe von 27.600 € an.

Der Gemeinderat beschließt die Zahlung eines Sachkostenbudgetanteils für das Jahr 2022 von 22.800 €.

Über die v. g. Sachkostenbeteiligung wird für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 gemäß dem vorliegenden Entwurf ein Sachkostenvertrag mit der Kita gGmbH abgeschlossen.

6. Friedhofsangelegenheiten

- Ausweisen einer Rasengrabfläche

- Entfernen von Grabstätten

Die Grabstätten auf der Fläche beim Friedhofseingang (Kirche) vorne rechts sind bis auf 3 Reihen direkt am Eingang abgelaufen. Dabei handelt es sich um die Reihengrabstätten der Jahre 1995 - 1997. Diese sollen von einem Unternehmen in einer Maßnahme eingeebnet werden.

Anschließend soll diese Fläche von einem weiteren Unternehmen zu einer Rasenfläche hergerichtet werden.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die angesprochene Fläche gemäß dem Anhang als neue Rasengrabfläche auszuweisen.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die angesprochene Fläche gemäß dem Anhang als neue Rasengrabfläche auszuweisen. Ortsbürgermeister Thieltges wird ermächtigt für beide Maßnahmen Angebote einzuholen und die Aufträge im Einvernehmen mit den Beigeordneten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

7. Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP)

Das Land Rheinland-Pfalz und die kommunalen Spitzenverbände haben sich auf einen gemeinsamen Kommunalen Klimapakt (KKP) verständigt. Der Kommunale Klimapakt und das Investitionsprogramm (KIPKI) ergänzen sich gegenseitig, sind aber unabhängig voneinander.

Während der KIPKI in erster Linie die Mittel zur Verfügung stellt, setzt der KKP beim Knowhow an. Alle Kommunen in Rheinland-Pfalz können sich dem Kommunalen Klimapaket anschließen. Der Beitritt zum Kommunalen Klimapaket ist durch Abgabe der Muster-Beitrittserklärung, die u. a. einen Ratsbeschluss beinhaltet auf freiwilliger Basis ab dem 01.03.2023 möglich. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und erhalten dazu umfassende, maßgeschneiderte Beratung hinsichtlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Perspektivisch sollen die KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.

Der Beitritt von Ortsgemeinden kann dabei nur gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Dementsprechend ist der Vordruck für die Beitrittserklärung aufgebaut. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig, ob und mit welchen Maßnahmen sie am KKP teilnehmen will.

Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden.

Die Kommune muss im Zuge ihrer Beitrittserklärung konkrete Maßnahmen benennen, die mit dem Beitritt verfolgt werden sollen. Die Verwaltung schlägt folgende Ziele bzw. Maßnahmen vor:

Ziele / Maßnahmen

Energetische Sanierung bzw. Optimierung

Erstellung energetischer Leitlinien für die Sanierung und den Neubau kommunaler Liegenschaften;

Energetische Grundsanierung kommunaler Liegenschaften;

Geringinvestive Maßnahmen zur Reduzierung der Heizlasten (z.B. Heizungsoptimierung, Dichtigkeit von Türen und Fenstern u.ä.)

Umstellung der Gebäudebeheizung / Warmwasserbereitung auf Erneuerbare Energien in einzelnen kommunalen Liegenschaften;

Stromverbrauchreduzieren

Austausch alter Elektrogeräte durch modernere und effizientere Geräte;

Vermeidung jeglichen stand-by Verbrauchs durch schaltbare Steckerleisten;

Weitere Potenziale für erneuerbare Energien systematisch herausarbeiten

Systematische Erfassung der Potenzialflächen für Dach-PV-Anlagen auf den kommunalen Liegenschaften;

Systematische Erfassung der Potenzialflächen für Freiflächen-PV-Anlagen und Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen;

Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge

Erstellung eines örtlichen Hochwasservorsorgekonzeptes

Organisation in einer Hochwasserpartnerschaft

Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen im Außenbereich: Umsetzung von Maßnahmen zum natürlichen Hochwasserrückhalt (z. B. durch Renaturierung von Gewässern), Flächensicherung für den Hochwasserschutz, Umsetzung der Empfehlungen des Informationspaketes zur Hochwasservorsorge des Landesamtes für Umwelt RLP

Veränderung oder Entfernung von Engstellen innerörtlicher Gewässer (abflussbehindernde Einbauten wie Brücken, Stege, Mauern, etc.)

Umsetzung von Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des dezentralen Regenwasserrückhaltes (Versickerung, Retention und Ableitung großer Niederschlagsmengen)

Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen zum Schutz kommunaler Liegenschaften (im Gebäude, am Gebäude und um das Gebäude herum)

Die Ortsgemeinde nimmt ihre Rolle in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen ernst. Sie verpflichtet sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele bzw. Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

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Energetische Sanierung bzw. Optimierung

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Stromverbrauch reduzieren

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Weitere Potenziale für Erneuerbare Energien systematisch herausarbeiten

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Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge

Der Gemeinderat stimmt einem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Beitrittserklärung entsprechend der zuvor formulierten Ziele zu unterzeichnen. Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben.

8. Mitteilungen

Ortsbürgermeister Thieltges informiert über

einen Baumschneidekurs am 18.03. an gemeindeeigenen Obstbäumen.

den Dreck-weg-Tag am 11.03.

die wieder anstehende ADAC-Rallye in diesem Sommer. Hier müssen ggfs. wegen der Trassenführung die Renaturierungsmaßnahmen am Eschenbach beachtet werden.

die Überprüfung der Straßenschilder durch Erich Thieltges. Notwendige Ergänzungen und Erneuerungen werden veranlasst.

die ab dem 01.04. startende Akquise für die Glasfaserversorgung. Am 18.04. ist zusätzlich ein Infoabend für die Bürger vorgesehen.

die Ausführungsvariante für den Bauwagen der Kita. Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet.

die Ausschreibung der Baumaßnahmen für die neue Toilette auf dem Dorfplatz.

die derzeit noch ausstehende Rückmeldung der ADD zur Förderung der geplanten Sanierungs-/Umbaumaßnahmen in der Dreyshalle. Sobald die Rückmeldung vorliegt, soll die Planung im Rat vorgestellt und eingehend beraten werden.

9. Verschiedenes

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Ortsbürgermeister Thieltges zeigt auf, dass auf dem Friedhof der derzeitige Standort des Abfallcontainers unglücklich positioniert ist und nicht zu einem guten Erscheinungsbild beiträgt. Als besserer Standort würde sich evtl. eine Aufstellung bei den neu geplanten Splittboxen anbieten. Der Rat unterstützt die Anregung des Ortsbürgermeisters und verweist die Erarbeitung eines geeigneten Standortvorschlages an den Bauausschuss.

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Das Starkregenvorsorgekonzept ist im Entwurf fertig gestellt und wird in Kürze bei dem SGD-Nord zur Prüfung vorgelegt. Für vorgesehene Maßnahmen könnte bereits die Planung eingeleitet werden. Aus der Ratsmitte wird vorgeschlagen, dass ein Durchlassbauwerk mit Schacht im Bereich der Salm als eine der ersten Maßnahmen angegangen werden sollte. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die nach der Flutkatastrophe regulierten Uferbereiche entlang dem Salm noch nachgearbeitet werden müssen, um eine dauerhafte Pflege der Böschungen sicherzustellen. Hier soll ein Gespräch mit Beteiligung des Landkreises als Auftraggeber und dem Beauftragen Planungsbüro geführt werden. Darüber hinaus sind in dem Salm vorhandene Abflusshindernisse zu beseitigen.

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Aus der Ratsmitte wird darauf hingewiesen, dass am Rastplatz Richtung Bruch Unrat abgeladen wird und die Böschung hinab rutscht. Dies soll geprüft werden.

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Eine ältere Mitbürgerin hat bei einem Ratsmitglied die ärztliche Versorgung in Dreis angesprochen und angeregt, dass sich die Ortsgemeinde mit diesem Thema beschäftigen sollte. Eine ortsnahe Versorgung werde für sehr wichtig angesehen. Der Ortsbürgermeister informiert, dass man mit der ortsansässigen Praxis sowie der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Kontakt steht und dabei für alle Beteiligten konstruktive und gute Lösungen anstrebt.

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Aus der Ratsmitte wird darauf hingewiesen, dass in der Ortslage die Straßenabläufe in Einzelfällen zweckfremd durch das Entleeren von Farbe und Mörtel benutzt werden. Insbesondere aus Umweltaspekten ist dies für die teilweise in die Gewässer abgeleiteten Abläufe nicht hinnehmbar. Auf die Thematik soll durch eine Pressemitteilung aufmerksam gemacht werden. In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass demnächst die Reinigung der Straßenabläufe durch ein beauftragtes Fremdunternehmen ansteht.

Christoph Thieltges, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.