Da der amtierende Ortsbürgermeister als Bewerber an der Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin teilnimmt, kann er gem. § 59 Abs. 1 i.V.m. § 7 KWG bei dieser Wahl nicht Wahlleiter sein.
Für die Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Bettenfeld übernimmt somit der Erste Beigeordnete Herr Marec Schleidweiler, 54533 Bettenfeld, die Funktion des Wahlleiters für die Dauer des Wahlverfahrens.