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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung

Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ in der Gemarkung Wallscheid, Flur 4

1.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

2.

Hinweise zum Verfahren

1.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Ratssitzung am 22.03.2023 die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und den Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ in der Gemarkung Wallscheid, Flur 4 für die Offenlage beschlossen.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes besteht aus:

1.

einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der im Zuge der Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplandarstellungen und

2.

einer Begründung, diese beinhaltet

Teil 1,

städtebaulicher Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Teil 2,

Umweltbericht

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:

-

Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt, Boden, Wasserhaushalt, Klima / Luft, Landschaftsbild / Erholung / Fremdenverkehr, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgüter

-

Stellungnahme zum Thema Landwirtschaft

Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit von

Dienstag, den 2. Mai 2023

bis einschließlich Dienstag, den 6. Juni 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Weinand, Tel.: 06571/107-381) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle schriftlich eingereicht (z. B. per Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: hans-peter.weinand@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.

Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden außerdem auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Wallscheid - „Produktpräsentationsfläche Freiland-Photovoltaikanlage - 1. Änderung und Erweiterung“.

Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht innerhalb der Offenlagefrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

2. Hinweise zum Verfahren

Das vorgenannte Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Wallscheid zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Produktpräsentationsfläche Freiland-Photovoltaikanlage - 1. Änderung und Erweiterung““ durchgeführt (Parallelverfahren).

Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Wallscheid in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinde Wallscheid wird hingewiesen.

Wittlich, den 18.04.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
gez.:
Manuel Follmann
Bürgermeister
(S)