zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ in der Gemarkung Minderlittgen, Flur 21, 22, 23 und 24
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Hinweise zum Verfahren
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Ratssitzung am 22.03.2023 die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und den Entwurf der 31. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 für die Offenlage beschlossen.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf der 31. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes besteht aus:
| 1. | einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der im Zuge der Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplandarstellungen und |
| 2. | einer Begründung mit integriertem Umweltbericht |
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.
Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind:
Natur- und Landschaftsschutz
- Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 05.01.2023
(Hinweise zu Biotopkartierten Flächen, zu Ökokontoflächen, zur Avifauna und den betroffenen Feldlerchen-Brutrevieren, Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen, Fragen zur Betroffenheit von Greifvogelarten, Fragen zum ökologischen Wert einer Wiesenfläche, Hinweise zur Eintragung der Ausgleichsmaßnahmen in das landesweite KomOnServicePortal) z.T. betreffen die Anregungen und Hinweise die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan)
Mensch und menschliche Gesundheit
- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht vom 15.12.2022
Wasser / Abwasser
- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 05.01.2023
- Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel-Mosel vom 13.12.2022
Boden und Geologie
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 03.01.2023
(Hinweise zu Altbergbau sowie zu einschlägigen Regelwerken bei Eingriffen in den Baugrund und bei Bodenarbeiten)
Kultur- und Sachgüter
- Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Abteilung Landesarchäologie Außenstelle Trier vom 09.01.2023
(allgemeine Hinweise zur Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht für archäologische Funde bzw. Befunde nach §§ 16-19 DSchG RLP)
Landwirtschaftliche Belange
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 05.01.2023
- Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 05.01.2023
Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit von Dienstag, den 2. Mai 2023 bis einschließlich Dienstag, den 6. Juni 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Reis, Tel.: 06571/107-359 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle schriftlich eingereicht (z.B. per Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden außerdem auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Minderlittgen - „Sondergebiet Photovoltaik Dädeschuck, Fallschirbel und Hunsel“.
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht innerhalb der Offenlagefrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
2. Hinweise zum Verfahren
Das vorgenannte Verfahren zur 31. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Minderlittgen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Dädeschuck, Fallschirbel und Hunsel“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Minderlittgen in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinde Minderlittgen wird hingewiesen.