Die öffentliche Bekanntmachung vom 21.04.2023 über die Zustellung des Vorauszahlungsbescheides vom 23.02.2023 mit dem AZ: REE27700, Bescheid-Nr.: 0001-ARV-2022-4392 an
Ib Seratski
Kranzplatz 11
65183 Wiesbaden
wird durch Akteneinsicht in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Schlossstraße 11, 54516 Wittlich, Zimmer 7/8, für die Dauer von 4 Wochen vollzogen.
Auf die Möglichkeit der Akteneinsicht wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1
Landesverwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 1 Abs. 1 Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land hingewiesen.
Die öffentliche Bekanntmachung vom 21.04.2023 über die Zustellung des Abgabenbescheides vom 23.02.2023 mit dem AZ: REE11472, Bescheid-Nr.: 0001-ARV-2022-11299 an
Daub Immobilienverwaltung GbR
Friedbert und Andrea Daub
Siedlung 1
54516 Flußbach
wird durch Akteneinsicht in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Schlossstraße 11, 54516 Wittlich, Zimmer 7/8, für die Dauer von 4 Wochen vollzogen.
Auf die Möglichkeit der Akteneinsicht wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1
Landesverwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 1 Abs. 1 Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land hingewiesen.
Die öffentliche Bekanntmachung vom 21.04.2023 über die Zustellung des Abgabenbescheides vom 23.02.2023 mit dem AZ: REE14893, Bescheid-Nr.: 0001-ARV-2022-6755 an
Wilhelm Holtkamp
Dauner Str. 11
54552 Mehren
wird durch Akteneinsicht in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Schlossstraße 11,
54516 Wittlich, Zimmer 7/8, für die Dauer von 4 Wochen vollzogen.
Auf die Möglichkeit der Akteneinsicht wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1
Landesverwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 1 Abs. 1 Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land hingewiesen.
Die öffentliche Bekanntmachung vom 21.04.2023 über die Zustellung des Abgabenbescheides vom 23.02.2023 mit dem AZ: REE8923, Bescheid-Nr.: 0001-ARV-2022-13486 an
Heidi Todd
Upstedter Straße 18
31167 Bockenem
wird durch Akteneinsicht in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Schlossstraße 11, 54516 Wittlich, Zimmer 7/8, für die Dauer von 4 Wochen vollzogen.
Auf die Möglichkeit der Akteneinsicht wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1
Landesverwaltungszustellungsgesetz i. V. m. § 1 Abs. 1 Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land hingewiesen.