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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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  1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 9. Februar 2022

Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung vom 31.01.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728), des § 8 Abs.3, §§ 33 und 36 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – LBKG -) vom 02.11.1981, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2020 (GVBl. 747) sowie des § 2 Abs.1, § 7 und § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05.05.2020 (GVBl. S. 158), am 06.03.2024 folgende Satzungsänderung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Anlage zu § 5 Abs 1. wird wie folgt geändert:

Anlage zu § 5 Abs. 1

Verzeichnis der Kostensätze für Leistungen der Feuerwehr

Nr.

Beschreibung

Kosten je Stunde

1

Personal

1.1

Je freiwillige Feuerwehrangehörige/r

35,20 Euro

1.2

Hauptamtlicher Feuerwehrgerätewart

27,28 Euro

1.3

Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft

11,13 Euro

§ 2

Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.

Wittlich, den 06.03.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
gez. Manuel Follmann
Bürgermeister