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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Der Gemeinderat Dreis hat in seiner Sitzung am 10.02.2025 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

Satzung

der Ortsgemeinde Dreis

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Dreys-Halle

vom 10.02.2025

Der Gemeinderat Dreis hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 1, 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Dreys-Halle werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der Antragsteller.

§ 3

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit dem Tag, an dem die Benutzung der Einrichtung erfolgt.

(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Gebührenbescheide fällig.

§ 5

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisher bestehenden Gebührensatzungen für die Benutzung der Dreys-Halle außer Kraft.

Dreis, den 10.02.2025
Ortsgemeinde Dreis
gez. Ortsbürgermeister

Anlage

zur Gebührensatzung der Ortsgemeinde Dreis für die Benutzung der Dreys-Halle

Die Gebühren setzen sich zusammen aus Grundgebühren, Sondergebühren und Nebenkosten. Die angegebenen Sätze gelten pro Tag, wobei jeder angefangene Tag als ganzer Tag gezählt wird.

I. Grundgebühren

1. Vereine

1.1. vereinsinterne Veranstaltung

Mehrzweckraum  —  100,00 €

1/3 Halle  —  125,00 €

Halle  —  175,00 €

1.2. kulturelle Veranstaltung ohne Einnahmen

Nur Nebenkosten werden berechnet.

1.3. kulturelle Veranstaltung mit Einnahmen

Mehrzweckraum  —  150,00 €

1/3 Halle  —  200,00 €

Halle  —  250,00 €

1.4. sonstige öffentliche Veranstaltungen mit Einnahmen

Mehrzweckraum  —  150,00 €

1/3 Halle  —  200,00 €

Halle  —  450,00 €

1.5 Satzungsgemäße Versammlungen

(nur im Mehrzweckraum) nur Nebenkosten

2. andere Veranstalter

2.1. geschlossene Veranstaltung ohne Einnahmen

Vorraum inkl. Nebenkosten (ohne Reinigung)  —  200,00 €

1/3 Halle mit Toilette und Zugang durch Vorraum  —  250,00 €

Ganze Halle mit Toilette und Zugang durch Vorraum  —  700,00 €

2.2. Beerdigungskaffee

Mehrzweckraum  —  120,00 €

1/3 Halle  —  200,00 €

2.3. gewerbsmäßige Veranstaltung

Vorraum inkl. Nebenkosten (ohne Reinigung)  —  300,00 €

1/3 Halle mit Toilette und Zugang durch Vorraum  —  425,00 €

Ganze Halle mit Toilette und Zugang durch Vorraum  —  1.050,00 €

II. Sondergebühren

1. mehrtägige Anmietung der Halle

2. Tag Minderung  —  100,00 €

3. Tag Minderung  —  150,00 €

2. Mehrtage zum Einräumen bzw. Ausräumen

Für Ein- und Ausräumen der Halle steht jeweils ein Tag vor und nach dem Veranstaltungstag zur Verfügung.

3. Bei Anmietung der gesamten Halle ist ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung vorzulegen.

4. Küchennutzung

Die Kosten für die Küchennutzung sind bei der Anmietung des Mehrzweckraums enthalten.

5. Aufschlag bei Nutzung von Wegwerfgeschirr  —  50,00 €

6. Aufschlag für Stände auf dem Vorplatz  —  50,00 €

7. Nutzung der Beschallungsanlage  —  50,00 €

zzgl. Techniker zur Bedienung der Anlage  —  15,00 €/Stunde

8. Abklebematerial für Hallenboden  —  100,00 € ganze Halle

 —  30,00 € 1/3 Halle

III. Nebenkosten

Zu den Nebenkosten zählen Heizungskosten, Strom-, Wasser- und Abfallgebühren. Sie werden nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Bei Nutzung der 1/3-Halle werden sie entsprechend dem Hallenanteil abgerechnet. Das Ablesen der Zähler erfolgt jeweils bei der Übergabe zum Einräumen der Halle und bei der Abnahme nach dem Ausräumen.

Für das Herrichten der Räume, das Ausräumen und die Reinigung aller genutzten Räumlichkeiten hat der Veranstalter selbst zu sorgen. Reinigungsmittel werden nicht gestellt.

Werden Inventar und Räumlichkeiten nicht im vorherigen Zustand übergeben, so hat der Veranstalter die für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung notwendigen Kosten zu tragen.

IV. Sonderregelungen

Gebührenfrei steht die Dreyshalle dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für Sitzungen zur Verfügung.

Benutzungsgebühren, die nicht nach der Gebührensatzung herangezogen werden können, werden durch den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten festgelegt.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,

schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.