1. Einwohnerfragestunde
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2. Forstwirtschaftsplan 2025
Der Forstrevierleiter Herr Okfen stellt den Forstwirtschaftsplan vor.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan wie vorgetragen.
3. Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2025
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2025
a) In der Zeit der Offenlage der Haushaltssatzung mit -plan wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen. Eine Beschlussfassung über diesen Punkt ist daher entbehrlich.
b) Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2025 nebst Anlagen wie vorgetragen.
4. 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Darstellung von Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft, Gemarkung Landscheid, Flur 8 und 24
- Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO
Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 11.12.2024 endgültig verabschiedete 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 und deren Inhalt informiert.
Die Planung besteht aus:
1. Planurkunde mit Legende und Verfahrensvermerke
2. Begründung mit integriertem Umweltbericht
Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Landscheid „Aufm Maarflur“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Der Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 0,6 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu.
5. Informationen zur Erweiterung der Kindertagesstätte
In Anbetracht der Anregung aus der letzten Sitzung informiert die Ortsbürgermeisterin über das Treffen am 28.01.2025 mit den Vertretern der Einzugsgemeinden, der Kita-Leitung und der VG.
Hier erfolgte nochmals eine Besprechung der Möglichkeit das vorhandene Bürgerhaus für Zwecke der Kita umzunutzen und umzubauen und das Bürgerhaus neu zu errichten.
In Anbetracht der aktuell mit dem JA abgestimmten notwendigen Kapazitäten für die Kita von 110 Plätzen ist ein Raumbedarf von 330 – 370 qm in Anlehnung an die bisher vorliegende Konzeptplanung notwendig. Bei einer zukunftsorientierten Bauweise ggfls. noch zusätzliche weitere ca. 60 qm.
Ausgehend von den Räumlichkeiten des Bürgerhauses (reine Kellerräume ohne direkte Fenster ausgeschlossen) steht im Bürgerhaus eine Fläche von 300 qm zur Verfügung (Saal, Bühne, Nebenraum, WC-Trakt), so dass bei einem Umbau für Zwecke der Kita ergänzend ein Anbau erforderlich wäre sowie die Planung einer Zuwegung/Treppe für die beiden Kita-Stockwerke zu verbinden.
Die Förderung für den Um-/Anbau ist gleichbleibend zu dem bisherigen Erweiterungskonzept, d. h:
| Landesförderung: | je neuem Platz 8.500 €, neue Plätze 20 = 170.000 € |
| Kreisförderung: | 40 % der förderfähigen Kosten unter Vorwegabzug von Erschließungskosten und Förderungen Dritter. |
Ergänzend benötigt die OG ein neues Bürgerhaus.
Hier wäre eine Förderung ausschließlich über den I-Stock mit 45 – max. 55 % der förderfähigen Kosten möglich.
Sofern eine konkrete Gegenüberstellung der Konzepte nebst Kosten dennoch gewünscht werden sollte, ist eine weitere Konzeptplanung und Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben und zwar in Ergänzung zu der bisherigen Konzeptplanung zur Erweiterung der Kita.
Bisher hat man sich mit den Einzugsgemeinden auf eine Erweiterung der Kita verständigt. Ein entsprechender Beschluss hierzu wurden bereits am 12.05.2022 gefasst. Die Einzugsgemeinden hatten hierzu ebenfalls zugestimmt.
Der Gemeinderat beschließt an dem bisher beschlossenen Konzept zur Erweiterung der Kita mittels eines 2geschossigen Anbaus festzuhalten und die VG wird beauftragt die EU-weite Ausschreibung der Planung für 110 Plätze vorzunehmen.
6. Sonderförderung 2024 für Sanierungsmaßnahmen Kita Bergweiler
- Umsetzung
Die Ortsbürgermeisterin informiert über den Bewilligungsbescheid des Landes auf Gewährung von Mitteln aus dem Sonderförderprogramm 2024 für die beantragten Sanierungsmaßnahmen in der Kita Bergweiler.
Die konkrete Beschreibung der Sanierungsmaßnahmen sind der Anlage zum Förderantrag (Beschreibung und Grundrissplan) zu entnehmen sowie der hierzu erstellten Kostenberechnung.
Die Baubeschreibung vom 31.05.2024 nebst Grundriss vom 31.05.2024, die Kostenberechnung vom 18.06.2024 sowie der Bewilligungsbescheid vom 06.12.2024 sind Beratungsgegenstand in der Sitzung.
Die VG hat den ursprünglich angedachten Bauzeitenplan bei Antragstellung entsprechend der jetzt vorliegenden Bewilligung angepasst und die Verschiebung und Verzögerung der Fertigstellung gegenüber dem Land bis zum Oktober 2025 angezeigt. Eine finale Fertigstellung muss im Rahmen des Sonderförderprogramms bis spätestens 31.12.2025 erfolgt sein.
Umsetzungsbeschluss
In Anbetracht der Finanzierung der geplanten Maßnahme zur Platzsicherung von 90 Plätze in der Kita beschließt der Gemeinderat die Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen gemäß dem Zuschussantrag und der Bewilligung des Landes umzusetzen, sofern auch die Einzugsgemeinden Hupperath und Minderlittgen der Umsetzung zustimmen.
Die Maßnahme wurde im Haushalt 2025 veranschlagt.
Beschaffungsbeschluss
Auf der Grundlage der Baubeschreibung gemäß dem Zuschussantrag und der hierzu vorliegenden Kostenberechnung vom 18.06.2024 wird die VG beauftragt die Ausschreibung der Arbeiten zur Umsetzung der Baumaßnahme vorzunehmen.
Die Ortsbürgermeisterin wird ermächtigt im Benehmen mit den Beigeordneten gemäß dem Vergabevorschlag der VG die Aufträge zu erteilen.
Die Auftragssumme darf die Kostenermittlung um maximal bis zu 10 % überschreiten. Bei einer höheren Überschreitung bedarf es einer gesonderten Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
7. Änderung der Hauptsatzung
In § 3 Satz 1 Nr. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bergweiler vom 25.11.2019 ist festgelegt, dass die Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 3.000 EUR je Auftrag auf den Ortsbürgermeister übertragen wird. Ausgenommen hiervon sind Vergaben im Rahmen der laufenden Verwaltung (z.B. Heizölbestellung).
Im Rahmen der von der Landesregierung festgelegten Maßnahmen zur Entbürokratisierung wurde mit Wirkung zum 01.01.2025 das öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz geändert.
Seit dem 01.01.2025 ist es vergaberechtlich u. a. möglich, für Bau- sowie Liefer- und Dienstleistungen Direktaufträge in Höhe von bis zu 10.000 EUR netto (vorher 3.000 EUR) zu tätigen. Hier müssen zwar nach wie vor die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden, allerdings sind förmliche Vergleichsangebote nicht mehr erforderlich.
Kommunalrechtlich ist hierzu noch eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Aus diesem Grund soll § 3 Satz 1 Nr. 1 der Hauptsatzung wie folgt angepasst werden:
„§ 3
Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den Ortsbürgermeister
Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
1. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 10.000 EUR je Auftrag. Ausgenommen hiervon sind Vergaben im Rahmen der laufenden Verwaltung (z. B. Heizölbestellung).“
Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.
Bei dem Ortsbürgermeister besteht Sonderinteresse nach § 22 GemO.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Hauptsatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf.
8. Bürgerhaus Bergweiler
a) Neufassung der Gebührensatzung
b) Neufassung der Benutzungsordnung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Bürgerhauses soll angepasst werden.
Ebenso angepasst werden soll die Benutzungsordnung für das Bürgerhaus.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Bürgerhauses sowie die Neufassung der Benutzungsordnung.
9. Grillhütte Bergweiler
a) Neufassung der Gebührensatzung
b) Neufassung der Benutzungsordnung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Grillhütte soll angepasst werden.
Ebenso soll die Benutzungsordnung angepasst werden.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Grillhütte sowie die Neufassung der Benutzungsordnung für die Grillhütte.
10. Bau eines Mobilfunkmastes
hier: Abschluss eines Sondernutzungsvertrages zur Wegenutzung
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Gartenstraße 217, 48747 Münster beabsichtigt den Neubau eines Mobilfunkmastes für das Telekommunikationsnetz auf dem Grundstück „Gemarkung Bergweiler, Flur 23, Flurstück 42/2“ zu errichten.
Hierfür ist die Inanspruchnahme von gemeindeeigenen Wirtschaftswegen (Gemarkung Bergweiler, Flur 23, Parz. 55/1, 17/2, 37/1 u. 36) notwendig.
Für die gewährten Nutzungsrechte wird der Abschluss eines Sondernutzungsvertrages erforderlich.
Eine Mail der DFMG bezüglich der zu duldenden Überfahrt von privaten Grundstücken ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Inanspruchnahme der gemeindeeigenen Wirtschaftswegen grundsätzlich zu und ermächtigt die Ortsbürgermeisterin in Abstimmung mit der Verwaltung den Vertrag/die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Als Entgelt für die Benutzung in §7 des Sondernutzungsvertrages sollen Nutzungsentgelte in Höhe von 1500,00 € einmalig eingetragen werden.
11. Friedhofsangelegenheiten
- Aufhebung eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2001
Die Ortsgemeinde Bergweiler möchte die veraltete Beschlussfassung vom 26.11.2001 hinsichtlich der privatrechtlichen Vereinbarung im Rahmen der „Bestattung von Ortsfremden“ aufheben, um den Grundsatz der Gleichberechtigung zu wahren und den aktuellen rechtlichen und sozialen Anforderungen gerecht zu werden.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Beschluss vom 26.11.2001 aufzuheben.
12. Mitteilungen
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13. Verschiedenes
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Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.