von Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft
in der Gemarkung Landscheid, Flur 8 und 24
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Hinweise zum Verfahren
1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Sitzung am 26.07.2021, TOP 11 b), beschlossen, den Flächennutzungsplan Wittlich-Land 2006 für Flächen der Gemarkung Landscheid, Flur 8 und 24, zur Darstellung von Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft fortzuschreiben (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):
„Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung „Aufm Maarflur“ der Ortsgemeinde Landscheid zur Darstellung von neuen Wohnbauflächen, wie von der Ortsgemeinde Landscheid am 27.05.2021 beantragt, im Gesamtumfang von ca. 6.100 m² einzuleiten. Die vorgesehenen Neudarstellungen und Geltungsbereiche ergeben sich aus der Anlage…“
Die Abgrenzung der Änderungsbereiche ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Ratssitzung am 26.07.2021 den Entwurf der 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 anerkannt und Beschlüsse für das weitere Verfahren gefasst.
Der Entwurf der 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes besteht aus:
einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der im Zuge der Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplandarstellungen und
einer Begründung mit integriertem Umweltbericht
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
| - | Begründung mit integriertem Umweltbericht (Ingenieurbüro Karst, Bitburg; April 2023) zur 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land mit Informationen zu |
den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Vegetation, Fauna, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgütern
übergeordneten Planungen (Landschaftsplan, Planung vernetzter Biotopsysteme, nationale und internationale Schutzgebiete)
Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden in der Zeit von
Montag, den 8. Mai 2023
bis einschließlich Montag, den 12. Juni 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Reis, Tel.: 06571/107-359 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle schriftlich eingereicht (z.B. durch Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden außerdem auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / Ortsgemeinde Landscheid - „Aufm Maarflur“.
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht innerhalb der Offenlagefrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
3. Hinweise zum Verfahren
Das vorgenannte Verfahren zur 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Landscheid zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Aufm Maarflur“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Landscheid in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinde Landscheid wird hingewiesen.