33. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes
der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
zur Darstellung von Wohnbauflächen
in der Gemarkung Hetzerath, Flur 3
sowie Rücknahme von Bauflächen
auf der Gemarkung Eisenschmitt, Flur 3, 7, 8, 9, 13 und 16
| 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
| 3. | Hinweise zum Planvorentwurf und zum Verfahren |
1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022, TOP 14 b), beschlossen, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung „Im großen Pesch“ der Ortsgemeinde Hetzerath zur Darstellung von neuen Wohnbauflächen sowie Rücknahme von Bauflächen in der Ortsgemeinde Eisenschmitt einzuleiten (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):
„Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung „Im großen Pesch“ der Ortsgemeinde Hetzerath zur Darstellung von neuen Wohnbauflächen, wie von der Ortsgemeinde Eisenschmitt am 16.12.2021 beschlossen, im Gesamtumfang von ca. 2 ha einzuleiten. Die vorgesehenen Neudarstellungen und Geltungsbereiche ergeben sich aus der Anlage…“
Die Abgrenzung der Änderungsbereiche ist in den besonders abgedruckten Lageplänen dargestellt.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung erfolgt durch die Möglichkeit der Interneteinsicht/Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Verwaltung zu den üblichen Dienstzeiten in der Zeit vom 08.05.2023 bis zum 12.06.2023.
Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Hetzerath - „Im großen Pesch“.
Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 schriftlich eingereicht (z. B. durch Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Bei Fragen zu der Planung oder bei gewünschter Einsichtnahme in die Planunterlagen im Verwaltungsgebäude wenden Sie sich bitte an
Herrn Günter Reis, Tel.: 06571/107-359, Zimmer Nr. 302 oder
Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer Nr. 302
3. Hinweise zum Planvorentwurf und zum Verfahren
In seiner Ratssitzung am 20. Juli 2022 hat der Verbandsgemeinderat den Vorentwurf der 33. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 beschlossen.
Der Vorentwurf beinhaltet die Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land dargestellten Flächen für Landwirtschaft und Mischbauflächen in der Gemarkung Hetzerath in Wohnbauflächen sowie von Wohnbauflächen und Mischbauflächen in der Gemarkung Eisenschmitt in Flächen für Wald und Grünflächen.
Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Hetzerath „Im großen Pesch“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Hetzerath in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinden wird hingewiesen.