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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 02.04.2024

Sitzung des Gemeinderates Landscheid vom 02.04.2024

1.

Erneuerung Hauptverteilung - Vereinshaus Niederkail

Der Sportverein Niederkail 1932 e.V. plant die Flutlichtanlage auf dem Sportplatz in Niederkail auf LED umzurüsten. Hierzu wurde ein Förderantrag beim Sportbund Rheinland, der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und der Ortsgemeinde Landscheid gestellt. Nach Förderbescheidserhalt hat der Verein 1 Jahr Zeit um die Maßnahme umzusetzen.

Im Rahmen der Überprüfung der Eignung der elektrotechnischen Anlage wurden diverse Mängel festgestellt, die einen Betrieb der neuen Flutlichtanlage unmöglich machen.

Diese Mängel wurden auch von der elektrischen Fachkraft, welche im Auftrag der Verwaltung im Rahmen der DGUV V3 Vorschrift alle elektrotechnischen Anlagen prüft, festgestellt.

Um das Fördervorhaben nicht zu gefährden muss die Hauptverteilung zeitnah erneuert und diverse sicherheitstechnische Einbauten ergänzt bzw. angepasst werden.

Hierzu wurden 3 Angebote von lokalen Elektrikern eingeholt.

Der Vorschlag eines Ratsmitglieds, die Elektroverteilung gänzlich in das angrenzende Gebäude zu verlegen wurde geprüft. Eine erste überschlägige Betrachtung ergab, dass die zu erwartenden Kosten mindestens doppelt so hoch ausfallen würden.

Unter Vorbehalt, dass eine nachträgliche Baugenehmigung für das Objekt erteilt wird, kann die Hauptverteilung im Gebäude verbleiben. Die Verteilung sollte jedoch in einen abschließbaren Raum verlegt werden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Planer soll eine zusätzliche Wand hierzu eingezogen werden.

Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat die Überprüfung der Verlegung der Hauptverteilung durch den neuen Sachbearbeiter der Verwaltung durchführen zu lassen. Hierzu sollen die drei angefragten Firmen hinzugezogen werden. Um die zukünftige Nutzung der Vereinshalle zu klären, sollen Ortsvereine und der Ortsbeirat Niederkail gehört werden.

2.

Sanierungskonzept Eifellandhalle - Projektvorstellung und Beschlussfassung

Im Rahmen der Sanierung der Eifellandhalle hat ein Abstimmungsgespräch mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich stattgefunden. Dem Rat wird das Ergebnis des Abstimmungsgesprächs vorgestellt.

Der zuständige Planer stellt den aktuellen Stand der Planung dem Gemeinderat vor.

Im ersten Schritt soll ein Bauantrag bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gestellt werden. Um Baukosten einsparen zu können soll ein gemeinsamer Termin mit den hiesigen Ortsvereinen erfolgen, um Detailpunkte / Eigenleistung abzuklären. Im Zuge der Aufstellung einer Kostenschätzung soll ebenfalls geprüft werden, in wie weit Leistungen förderfähig sind. Hierzu soll der zuständige Sacharbeiter der Verwaltung mit einbezogen werden.

Das veraltete Heizsystem in der Halle und des Vereinshauses, bedarf einer grundsätzlichen Erneuerung. Der ortsansässige Nahwärmenetzbetreiber hat entsprechende Netzkapazitäten vorgehalten, um beide Gebäude anschließen zu können. Nach Aussage des Betreibers wird eine Anschlussleistung von rd. 100 kW vorgehalten. Der Anschluss an das Nahwärmenetz wäre grundsätzlich förderfähig mit bis zu 55% Förderquote (Demontage Altanlage + Umstellung der Verteilung auf Nahwärme). Mit dem Anschluss an das Nahwärmenetz erfüllt die Halle alle Anforderungen (zum Thema Heizung) des GEG24.

Ein erstes Angebot für den Anschluss an das Nahwärmenetz soll beim lokalen Nahwärmenetzbetreiber eingeholt werden.

Eine Kostenschätzung soll im Rahmen einer der zukünftigen Sitzungen dem Rat vorgestellt werden.

Der Gemeinderat nimmt die erhaltenen Informationen zur Kenntnis und beschließt am Sanierungskonzept der Eifellandhalle festzuhalten. Darüber hinaus ermächtigt er Ortsbürgermeisterin Marita Illigen, in Abstimmung mit der Verwaltung ein erstes Angebot für den Anschluss der Eifellandhalle und des Vereinshauses an das örtliche Nahwärmenetz einzuholen.

3.

Bauangelegenheit;

Bauantrag zur Herstellung einer Schotterfläche für Busparkplätze auf dem Grundstück Gemarkung Burg/Salm, Flur 20, Flurstück 32/1 (Suki-Straße)

Die Vorsitzende stellt dem Rat zunächst den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes, ist aber derzeit bauplanungsrechtlich noch als sog. „Sonstiges Vorhaben im Außenbereich“ nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Kreisverwaltung hat die Erteilung einer entsprechenden Vorabgenehmigung in Aussicht gestellt.

Am 22.02.2024 hat ein Abstimmungsgespräch im Verwaltungsgebäude der VGV Wittlich-Land stattgefunden. Dabei wurde u.a. auch über die provisorische Anlegung einer Schotterfläche zur Abstellung von Bussen gesprochen.

Die seinerzeit in einem Vermerk der Verwaltung festgehaltenen und zu beachtenden Punkte (kein An- und Abfahren der Busse in der Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00. Uhr, Terrassierung des Geländes, Klärung des notwendigen landespflegerischen Ausgleiches usw.) sind lt. den Allgemeinen Erläuterungen des Planers berücksichtigt.

Auf der Grundlage dieser Informationen erfolgt die Aussprache, abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB

Die vorweggenommene Inanspruchnahme der sich z.Zt. noch im Eigentum der Ortsgemeinde Landscheid stehende Fläche ist über einen Nutzungsvertrag zu regeln. Der Grunderwerb erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

4.

Mitteilungen

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5.

Verschiedenes

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Marita Illigen, Ortsbürgermeisterin

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.