Ortsbürgermeister Jovi Junk hatte die Mitglieder des Gemeinderates für Mittwoch, den 05. April 2023, 19:00 Uhr zur zweiten Sitzung im Jahr 2023 in das Sälchen Laufeld eingeladen. Neben den Ratsmitgliedern konnte er einige interessierte Mitbürger, Frau Ellen Follmann-Becker zu TOP 2 und Herrn Gerd Schoeller zu TOP 1 sowie Herrn Hans-Peter Weinand von der Verwaltung begrüßen.
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Punkte behandelt:
a) Vorstellung der Planung durch das Projektbüro
b) Beschlüsse über die weitere Vorgehensweise
Der anwesende Vertreter der Fa. Schoenergie GmbH; Herr Gerd Schöller aus Föhren stellte die Planung an Hand einer Präsentation vor und erläuterte diese.
Anschließend beantwortet er die Fragen der Ratsmitglieder.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Plangebietes Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dar.
Zur Schaffung von Baurecht für eine solche Anlage muss auf Ebene der Ortsgemeinde ein Bebauungsplan aufgestellt und parallel dazu auf Ebene der Verbandsgemeinde der Flächennutzungsplan geändert werden.
Herr Schöller informierte den Rat, dass man sich entschlossen habe, zu dieser Änderung des Flächennutzungsplanes eine sog. „Vereinfachte raumordnerische Prüfung“ durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich durchführen zu lassen. Die entsprechenden Antragsunterlagen würden z.Zt. erstellt.
Nach Abschluss der Beratung fasste der Rat unter Bezugnahme auf den in der Ratssitzung vom 08.12.2022 unter TOP 6 gefassten Grundsatzbeschluss den Aufstellungsbeschluss zur Realisierung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage für das Plangebiet einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen des BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.
Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 24,7 ha befindet sich nordwestlich der Ortslage Laufeld auf der Gemarkung Laufeld, Flur 3.
Als Art der baulichen Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung regenerativer Energien - Freiflächenphotovoltaik gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
Geplant sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie durch Photovoltaik und deren Einspeisung in das elektrische Verteilnetz.
Der Aufstellungsbeschluss ist zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt zu machen.
Vorstellung der 1. Entwurfsplanung
In der Sitzung am 04.10.2022 wurde der Neubau des Bürgerhauses Laufeld am Standort Marktplatz beschlossen. In der Sitzung am 07.12.2022 beauftragte der Gemeinderat das Architektenbüro Born-Weber aus Salmtal, die für den Förderantrag notwendigen Planunterlagen zu erstellen.
Den Förderrichtlinien entsprechend ist u. a. die Erstellung einer abgestimmten Entwurfsplanung erforderlich.
In mehreren Sitzungen der AG Bürgerhausbau wurde der vorliegende Entwurf erarbeitet.
Das beauftragte Architektenbüro präsentierte den Entwurf. Weitere Details sowie Anregungen der Ratsmitglieder fließen in die weitere Arbeit mit ein.
Nach Festlegung des endgültigen Raumprogramms und des Baukörpers, wird das Architektenbüro die Kosten nach DIN 276 ermitteln.
Der Gemeinderat beschloss das heute festgelegte Raumprogramm und die Bauweise des Baukörpers.
In einer der kommenden Sitzungen erfolgt die weitere Beratung auf Grundlage der bis dahin vorliegenden Kostenermittlung.
Der Gemeinderat wurde über die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 22.03.2023 endgültig verabschiedete 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 und deren Inhalt informiert.
Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der 10. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Region Trier“ des Zweckverbandes Industriepark Region Trier durchgeführt (Parallelverfahren).
Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtgröße von ca. 13,5 ha.
Nach Beratung stimmte der Gemeinderat der 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 zu.
Das Land Rheinland-Pfalz und die kommunalen Spitzenverbände haben sich auf einen gemeinsamen Kommunalen Klimapakt (KKP) verständigt. Der Kommunale Klimapakt und das Investitionsprogramm (KIPKI) ergänzen sich gegenseitig, sind aber unabhängig voneinander.
Während der KIPKI in erster Linie die Mittel zur Verfügung stellt, setzt der KKP beim Knowhow an. Alle Kommunen in Rheinland-Pfalz können sich dem Kommunalen Klimapaket anschließen. Der Beitritt zum Kommunalen Klimapaket ist durch einen Ratsbeschluss beeinflusst und ist ab dem 01.03.2023 möglich. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und erhalten dazu umfassende, maßgeschneiderte Beratung hinsichtlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Perspektivisch sollen die KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.
Der Beitritt von Ortsgemeinden kann dabei nur gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Dementsprechend ist der Vordruck für die Beitrittserklärung aufgebaut. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig, ob und mit welchen Maßnahmen sie am KKP teilnehmen will.
Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden.
Die Kommune muss im Zuge ihrer Beitrittserklärung konkrete Maßnahmen benennen, die mit dem Beitritt verfolgt werden sollen. Die Verwaltung schlägt folgende Ziele bzw. Maßnahmen vor:
| • | Energetische Sanierung bzw. Optimierung |
| • | Reduktion von Stromverbrauchen |
| • | Erarbeitung weiterer Potenziale für erneuerbare Energien |
| • | Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge |
Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken. Sie benennt dazu die o. g. Ziele bzw. Maßnahmen und bringt diese in weitere Verfahren ein.
Gleichzeitig stimmte der Gemeinderat einem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, die Beitrittserklärung entsprechend der zuvor formulierten Ziele zu unterzeichnen. Auf dieser Basis wurde die Verwaltung beauftragt, die vollständige Beitrittserklärung gemäß Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben.
Der Vorsitzende informierte den Rat zu folgenden Punkten:
| • | Dank für die Durchführung des Umwelttages am 25.03.2023 |
| • | Bauarbeiten zur Anbindung Funkmast und Grundschule |
Folgende Punkte wurden angesprochen:
| • | Aktueller Sachstand Ansiedlung Nahversorger |
| • | Sachstand Gewerbegebiet III bzgl. der durchgeführten Magnetometersondierung (= Prospektion), 48 sog. Anomalien festgestellt, weitere Arbeiten hinsichtlich evtl. vorhandener Kampfmittel und evtl. vorhandener archäologischer Funde erforderlich |
| • | Überlegung Standorte Hundetoiletten |
| • | Risssanierung und Randsteine |
| • | Kabeltrommeln im Ortsbereich |
| • | Bouleplatz, Folgeantrag über RLP in Bewegung |
| • | Bushaltestelle Schule, soll auf die TO der nächsten Sitzung aufgenommen werden. |
| • | Wirtschaftswege |
| • | Friedhof (Benutzung der Wege- und Grabflächen durch Besucher von Beerdigungen, Entsorgung von Kränzen und Blumenschmuck, Eingangstor, Bäume) |
Die Fragen der Einwohner beziehen sich u.a. auf die Wegeparzelle Flur 2, Parzelle 165/5 (Gewerbegebiet III, südlich RWE-Umspannwerk) und wurden von Ortsbürgermeister Junk beantwortet.
Es folgte der nichtöffentliche Teil der Sitzung.
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.