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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 08.04.2024

1. Einwohnerfragestunde

Die anwesenden Einwohner stellten folgende Fragen:

-

Am Rückhaltebecken ist ein Abfluss. Er findet diesen zu groß dimensioniert. Man sollte doch grundsätzlich, dauerhaft dort Wasser zurückhalten.

Der Vorsitzende sowie der 1. Beigeordnete teilen mit, dass dieser Grundablass notwendig ist, um bei einem Starkregenereignis einen kontrollierten Abfluss zu gewährleisten.

Der erhöhte Zufluss resultiert augenscheinlich insbesondere durch die weiteren Zuflüsse. Daher ist es nicht gedacht, dass dieses Becken aufgestaut wird.

2. Suche eines neuen Mobilfunkstandortes - Anfrage zur Anmietung einer Grundstücksfläche

Der Ortsgemeinde liegt eine Suchanfrage der Deutsche Telekom Technik GmbH bzw. der DFMG Deutsche Funkturm GmbH (Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG) vor.

Diese beabsichtigen, den bereits bestehenden Mobilfunkmast (Flur 1, Parz. 326/4, Lage: Aufm Eichelfeld) zu ersetzen. Dieses Vorhaben muss möglicherweise auf einem neuen Grundstück erfolgen, insoweit werden dann ca. 200 bis 400 m² an Grundstücksflächen benötigt.

Der neue Standort sollte sich in der Nähe des bereits vorhandenen Mobilfunkstandorts befinden und über eine entsprechende wegemäßige Erschließung verfügen.

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat der DFMG die benötigten Flächen auf dem Grundstück Flur 1, Parz. 326/9 für die Errichtung eines neuen Mobilfunkmastes zur Verfügung zu stellen.

Nähere Einzelheiten sind in einem noch abzuschließenden Nutzungsvertrag zu vereinbaren.

3. Ausbau der Innerortsstraße "Am Weinberg"

a) Informationen und Festlegung der weiteren Vorgehensweise

b) Bestätigung Ausbaubeschluss

c) Vergabe Planungsauftrag

d) Beantragung von Fördermitteln

a) Informationen und Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Der Gemeinderat wird durch Ortsbürgermeister Christoph Thieltges über den aktuellen Sachstand und die in der Vergangenheit durchgeführten Schritte und gefassten Beschlüsse in der Angelegenheit, beginnend bei dem Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Innerortsstraße „Am Weinberg“ vom 04.09.2018, dem gestellten Förderantrag vom 17.09.2019 über die erfolgte Bewilligung gem. Bescheid vom 24.04.2020 bis hin zur getroffenen Entscheidung des Gemeinderates vom 15.11.2021, die Ausbaumaßnahme bis zur Umstellung des Beitragssystems auf Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zurückzustellen und somit die seinerzeit bewilligte Förderung nicht in Anspruch zu nehmen, informiert.

Aus diesem Grunde müsste nach den vergaberechtlichen Voraussetzungen der Planungsauftrag für den Straßenausbau sowie die beabsichtigten Erneuerungsmaßnahmen der VG-Werke an den Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) neu ausgeschrieben werden. Gleichzeitig wäre im Anschluss ein neuer Förderantrag zu stellen, bevor die Maßnahme ausgeführt werden könnte.

In dieser Sachdarstellung wurde daher auf eine Wiederholung der detaillierten Erläuterungen der Notwendigkeit verzichtet.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

b) Bestätigung Ausbaubeschluss

Nach Beratung bestätigt der Gemeinderat den in der Sitzung am 04.09.2018 unter TOP 3 a) befassten Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Innerortsstraße „Am Weinberg“ vorbehaltlich der nochmaligen Bewilligung von Zuwendungen aus dem Investitionsstock.

c) Vergabe Planungsauftrag

Für den Straßenausbau und die Beantragung der Fördermittel aus dem Investitionsstock muss eine aktuelle, konkrete Entwurfsplanung erstellt werden.

Mit der Erstellung der Entwurfsplanung ist ein externes Fachbüro zu beauftragen.

In der Ausschreibung der Planungsleistungen ist zu berücksichtigen, dass bereits Entwurfsplanungen vorliegen und das jeweilige Ingenieurbüro die vorhandenen Unterlagen zur Einarbeitung zu verwenden hat. Die Leistungsphasen 1-3 sind somit nicht mehr in vollem Umfang vorzusehen.

Nach Beratung wird der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den Planungsauftrag für den Ausbau der Straße „Am Weinberg“ unter Berücksichtigung der förderrechtlichen Vorgaben und des Vergaberechtes zu erteilen.

d) Beantragung von Fördermitteln

Zur Mitfinanzierung des Gemeindeanteils können Zuwendungsmittel aus dem Investitionsstock (Fördersatz voraussichtlich ca. 50 %) beantragt werden.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, dass nach Vorlage der erforderlichen Entwurfsplanung der Zuwendungsantrag vorbereitet und für eine Bewilligung aus dem Investitionsstock vorgelegt werden soll.

4. Erneuerung / Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage

a) Ausbau Teilstrecke der "L 50" - Mühlenstraße

b) Ausbau Teilstrecke der "L 50" - Talstraße

a) Ausbau Teilstrecke der „L 50“ – Mühlenstraße

Dem Gemeinderat wird der Kostenanschlag mit Beleuchtungsplan für die Erneuerung/Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage entlang der Innerortsstraße „Mühlenstraße“ (Ortsdurchfahrt – „L50“) bekanntgegeben.

Gemäß vorliegendem Angebot vom 18.03.2024 (wurden folgende Leuchten angeboten:

6 Stück Vulkan L8447/QVM LED; O7

Lichtmast 6m konisch  —  20.164,86 Euro

Weitere Details sind dem Angebot vom 18.03.2024 in Verbindung mit dem Beleuchtungsplan zu entnehmen.

Das vorliegende Angebot beinhaltet nur die Installation der Leuchten.

Die Ausführung der erforderlichen Erdarbeiten wird in die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten für den Ausbau der „Mühlenstraße“ („L 50“) mit aufgenommen und wird der Ortsgemeinde nach Abschluss der Maßnahme gesondert in Rechnung gestellt.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, im Zuge der anstehenden Straßenausbaumaßnahme der Innerortsstraße „Mühlenstraße“ („L 50“) die Straßenbeleuchtungsanlage entsprechend dem vorliegenden Angebot der Westenergie AG vom 18.03.2024 zum Bruttoangebotspreis von 20.164,86 Euro zu erneuern / zu erweitern.

Es soll darauf hingewirkt werden, dass die „alten“ Maststandorte beibehalten werden können und die Maststandorte an den Grundstücksgrenzen gesetzt werden.

Der Ortsbürgermeister wird zur Freigabe und Unterzeichnung des vorliegenden Angebotes ermächtigt und die Westenergie AG mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2024 unter der Buchungsstelle 54100-096000-54100068-785330 im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur Verfügung.

b) Ausbau Teilstrecke der „L 50“ - Talstraße

Dem Gemeinderat wird der Kostenanschlag mit Beleuchtungsplan für die Erneuerung/Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage entlang der Innerortsstraße „Talstraße“ (Ortsdurchfahrt – „L50“) bekanntgegeben.

Gemäß vorliegendem Angebot vom 18.03.2024 wurden folgende Leuchten angeboten:

9 Stück Vulkan L8447/QVM LED; O7

3 Stück Vulkan L8447/QVM LED; O9

Lichtmast 6m konisch  —  39.272,50 Euro

Weitere Details sind dem Angebot vom 18.03.2024 in Verbindung mit dem Beleuchtungsplan zu entnehmen.

Das vorliegende Angebot beinhaltet nur die Installation der Leuchten.

Die Ausführung der erforderlichen Erdarbeiten wird in die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten für den Ausbau der „Talstraße“ („L 50“) mit aufgenommen und wird der Ortsgemeinde nach Abschluss der Maßnahme gesondert in Rechnung gestellt.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, im Zuge der anstehenden Straßenausbaumaßnahme der Innerortsstraße „Talstraße“ („L 50“) die Straßenbeleuchtungsanlage entsprechend dem vorliegenden Angebot der Westenergie AG vom 18.03.2024 zum Bruttoangebotspreis von 39.272,50 Euro zu erneuern / zu erweitern. Es soll darauf hingewirkt werden, dass die „alten“ Maststandorte beibehalten werden können und die Maststandorte an den Grundstücksgrenzen gesetzt werden.

Der Ortsbürgermeister wird zur Freigabe und Unterzeichnung des vorliegenden Angebotes ermächtigt und die Westenergie AG mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2024 unter der Buchungsstelle 54100-096000-54100045-785330 im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur Verfügung.

5. Zuwegung Sportplatz - Richtung Waldhotel Sonora

hier: Erstmalige Herstellung einer Straßenbeleuchtungsanlage

Ortsbürgermeister Thieltges informiert den Gemeinderat über die Absicht, eine Straßenbeleuchtungsanlage an der Zuwegung zum Sportplatz, den Tennisplätzen, dem Waldhotel Sonnora sowie entlang der „L 43“ erstmalig zu installieren.

Gemäß vorliegendem Angebot vom 03.04.2024 wurden folgende Leuchten angeboten:

5 Stück Trilux Cuvia 40-AB2L 2600lm

5 Stück Vulkan V3630 OX/3 14W 4747lm

Limast 5m kon. in Rohr liefern u errichten

Limast 8m in Rohr liefern u errichten  —  57.309,31 Euro

Weitere Details sind dem Angebot vom 03.04.2024 in Verbindung mit dem Beleuchtungsplan zu entnehmen.

Da es sich hier um einen Außenbereich handelt, können die Kosten nicht über Beiträge abgerechnet werden.

Das Waldhotel Sonnora und der Sportverein würden sich eventuell an den Kosten beteiligen.

Weitere Ausführungen erfolgen durch Ortsbürgermeister Thieltges in der Sitzung.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, die Straßenbeleuchtung auf der Zuwegung zum Waldhotel Sonora sowie entlang der L 43 erstmalig gemäß dem Angebot vom 03.04.2024 herzustellen.

Da für diese Maßnahme keine Haushaltsmittel vorhanden sind, beschließt der Gemeinderat außerdem eine außerplanmäßige Ausgabe.

6. Friedhofsangelegenheiten

- Ausweisen einer Rasengrabfläche

- Entfernen von Grabstätten

Auf dem Friedhof in Dreis ist bei den Grabstätten aus dem Jahr 1998 das Nutzungsrecht abgelaufen. Diese Grabstätten sollen nun durch eine Fachfirma eingeebnet werden.

Die dadurch freiwerdende Fläche soll von einem weiteren Unternehmen mittels einer Maßnahme zu einer Rasenfläche hergerichtet werden.

Nach der Beratung beschließt der Gemeinderat die Grabstätten aus dem Jahr 1998 einzuebnen und die dadurch freiwerdende Fläche gemäß dem Anhang als neue Rasengrabfläche auszuweisen.

Der Auftrag wird an die mindestfordernde Fachfirma Christoph Klein zum Bruttoangebotspreis von 154,70 € für die Grabentfernung bzw. zum Bruttoangebotspreis von 2.120,58 € für die Rasenneuanlage vergeben werden.

Entsprechende Haushaltsmittel stellt der Haushaltsplan 2024 zur Verfügung.

7. Sanierung von Asphaltflächen an Wirtschaftswegen

Ortsbürgermeister Thieltges informiert den Gemeinderat über einige sanierungsbedürftige Stellen an diversen Wirtschaftswegen. Die betroffenen Stellen sollen sich vorab zusammen mit der Verwaltung angeschaut und beurteilt werden. Es soll dann entschieden werden, ob und in welchem Umfang die Arbeiten durchgeführt werden sollen.

Je nach Einschätzung könnte eine reine Asphalterneuerung ausreichend sein oder es bedarf zusätzlicher Maßnahmen am Unterbau.

Da die Firma ARAZ GmbH & Co. KG momentan im Ort Arbeiten durchführt, wurden von Ortsbürgermeister Thieltges zwei Angebote eingeholt.

Angebot 1: Asphalterneuerung, 195,54 Euro je Quadratmeter

Angebot 2: Arbeiten am Unterboden, 166,78 Euro je Kubikmeter

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat einzelne Flächen punktuell auszubessern und ermächtigt den Ortsbürgermeister im Einvernehmen mit den Beigeordneten die entsprechenden Angebote einzuholen und die Aufträge unter Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften zu erteilen. Ab einer Netto-Angebotssumme von 3.000,00 Euro sind mindestens zwei weitere Vergleichsangebote einzuholen. Dies wäre dann erneut im Gemeinderat zu beschließen.

Unter der Buchungsstelle 55520-523110 (Wirtschaftswegeunterhaltung) stehen noch 6.900,00 Euro an Haushaltsmitteln für das Jahr 2024 zur Verfügung.

Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in der erforderlichen Höhe.

8. Beschaffung Bücherschrank für die Ortsgemeinde

Die Ortsgemeinde Dreis beabsichtigt die Aufstellung eines Bücherschrankes in der Ortslage. Die Kosten hierzu belaufen sich auf Rund 2.000 EUR. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen aus den Erlösen von Veranstaltungen genutzt werden.

Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister in Einvernehmen mit den Beigeordneten den entsprechenden Bücherschrank bis zu einem Kaufpreis von 2.000 Euro zu beauftragen.

9. Annahme von Spenden

Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung:

1.

Geldspende von Herrn Edmund Kohl in Höhe von 100,00 € zugunsten für den Dreck weg Tag.

Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.

10. Mitteilungen

Ortsbürgermeister Thieltges informiert den Rat über folgende Themen:

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Die Feuerwehr Dreis weiht ihr Gerätehaus am 01.05.2024 ein. Hierzu ist eine Einladung eingegangen.

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Das Bauhofgebäude sowie die Holzfenster werden gestrichen. Der Auftrag wurde bereits erteilt. Die Kosten belaufen sich auf rd. 2.650 €.

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Die Ausgleichsmaßnahmen auf den gemeindeeigenen Flächen im Baugebiet „Auf der Baul“ sind weitestgehend abgeschlossen. Nun werden noch die fehlenden Bäume auf den Privatgrundstücken nach Absprache mit den Eigentümern gepflanzt.

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Der Klimaschutzpreis 2024 wurde wieder ausgerufen. Ideen werden durch die Gemeinde angemeldet.

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Vor 2 Wochen war ein Ortstermin an der Kita Dreis mit Vertretern der Polizei, des Landesbetriebs Mobilität (LBM) und der Ordnungsbehörde. Durch die Einführung des neuen Linienbündels im Landkreis ändert sich die Busanbindung für die Kindergartenkinder. Der Bus kann nicht mehr an der Kita halten. Nach Angaben der Kreisverwaltung hält der Bus künftig an der Freien Reichsstraße auf Höhe der Metzgerei Mittler. Von dort aus müssen die Kinder dann in den Kindergarten gehen.

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Die Wegeparten haben sich mit ihrem ehrenamtlichen Bürgerprojekt für eine LEADER-Förderung beworben. Es soll eine Ruhebank mit Tischen sowie eine Informationstafel am Werdelstein installiert werden.

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Die Wanderwege werden zukünftig von der TI Wittlich Stadt & Land betreut.

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Der Wandermarathon 2024 wird auch durch Dreis führen (03.10.2024).

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Am 10.04.2024 trifft sich die Wertungskommission zur Beurteilung der vorgelegten Pläne zum Neubau der Kita Dreis.

11. Verschiedenes

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Christoph Thieltges, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.