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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 31.03.2025

1. Einwohnerfragestunde

Aus der Mitte der Zuhörerschaft wurden Fragen zu folgenden Themen gestellt und von Ortsbürgermeister Falk beantwortet:

Glasfaserausbau

Der Ortsbürgermeister informiert über den aktuellen Sachstand. Derzeit werden in den Gebäuden die einzelnen Hausübergabepunkte installiert. Bei einzelnen Grundstücken steht die Herstellung des Glasfaser-Hausanschlusses noch aus. Eine Abnahme der Arbeiten ist noch nicht erfolgt.

Reinigung an Bushaltestellen

Es wurden Verunreinigungen an der Bushaltestelle festgestellt. Die Angelegenheit wird durch den Ortsbürgermeister geprüft.

Ausbau der B50

Seitens des Vorsitzenden wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Zustand der Umleitungsstrecken vor Beginn der Arbeiten dokumentiert wurde, um durch den Umleitungsverkehr entstehende Schäden frühzeitig feststellen und ggfs. zeitnah beseitigen zu können. Betreffend des bisher entstandenen Schadens soll zeitnah ein Ortstermin stattfinden.

Weiterhin wurde über den aktuellen Baufortschritt sowie über die allgemeine Verkehrssituation in der Ortsgemeinde in Bezug auf die Baumaßnahme informiert.

2. Fortschreibung des Forsteinrichtungswerkes für die Gemeinde Binsfeld

Im öffentlichen Wald wird im Abstand von 10 Jahren eine "Inventur" - die sogenannte Forsteinrichtung - durchgeführt. Dabei wird der vorhandene Waldbestand detailliert erfasst, bewertet und es werden Vorschläge für die weitere Bewirtschaftung des Waldes gemacht.

Nähere Informationen finden sich u.a. auf der Homepage von Landesforsten unter "www.wald-rlp.de/de/nutzen/nachhaltigkeit/mittelfristige-betriebsplanung". Gemäß § 7 Landeswaldgesetz müssen Betriebe ab 50 ha red. Holzbodenfläche solche "mittelfristigen Betriebspläne" aufstellen. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald läuft zum 30.09.2025 aus, so dass eine Neuaufstellung erforderlich ist.

Grundsätzlich besteht die Wahlmöglichkeit, das neue Einrichtungswerk durch einen Mitarbeiter von Landesforsten oder durch ein privates Forsteinrichtungsbüro erstellen zu lassen. Wegen der verringerten Personalausstattung ist jedoch absehbar, dass die staatliche Forsteinrichtung diese Aufgabe in den nächsten Jahren nicht in allen kommunalen Forstbetrieben zeitnah umsetzen kann.

Von Seiten des Forstamtes Wittlich wird daher empfohlen, die Fortschreibung des Forsteinrichtungswerkes für den Gemeindewald Binsfeld an ein privates Forsteinrichtungsbüro zu vergeben. Die dort tätigen Forsteinrichter müssen laut Landeswaldgesetz die gleiche Qualifikation aufbringen und erstellen die Forsteinrichtungswerke in enger Abstimmung mit der Revierleitung und dem Forstamt. Auch das aktuelle Einrichtungswerk wurde seinerzeit durch ein privates Büro erstellt.

Die dabei anfallenden Netto-Kosten (ohne Ust.) werden bis zu einer Höhe von 50 EUR je angefangenem Hektar forstlicher Betriebsfläche vom Land gefördert. Bei regelbesteuerten Forstbetrieben kann zudem die anfallende Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden, so dass die kompletten Kosten via Förderung und Umsatzsteuerrückerstattung gedeckt sind.

Nach Erhalt eines entsprechenden Beschlusses wird von Seiten des Forstamtes zum einen ein entsprechender Förderantrag und als weiteres die Ausschreibung der Maßnahme vorbereitet. Die Durchführung der Ausschreibung und die Auftragsvergabe kann ebenfalls auf Beschluss der Gemeinde vom Forstamt vorgenommen werden. Das Forstamt geht davon aus, dass Zahlungen und Förderung der vorgenannten Maßnahme in 2026 erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Forstamtes die Fortschreibung des Forsteinrichtungswerkes für den Gemeindewald Binsfeld von einem privaten Forsteinrichtungsbüro durchführen zu lassen. Das Forstamt Wittlich wird mit der weiteren Ausschreibung sowie der Auftragsvergabe beauftragt.

3. Ergänzungswahlen Ausschüsse

In der konstituierenden Sitzung am 01.07.2024 haben die Wahlen der Ausschussmitglieder stattgefunden. U. a. wurden folgende Personen für den Haushalts- und Finanzausschuss gewählt:

Mitglieder

Stellvertreter

Sabrina Faber

Matthias Lautwein

Kerstin Zwilling

Thomas Pitsch

Für die rot markierten Personen soll wegen Umzug bzw. der Wahl zur Beigeordneten eine Neuwahl erfolgen.

Die Wahl hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen, sofern nicht der Ortsgemeinderat etwas anders beschließt (vgl. § 40 Abs. 5 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Ausschussmitglieder in offener Abstimmung und en bloc zu wählen.

Aufgrund des gemeinsamen Wahlvorschlags wählt der Ortsgemeinderat in offener Abstimmung folgende in rot markierten Vertreter/in neu:

Mitglieder

Stellvertreter

Christopher Gansen

Matthias Lautwein

Uwe Zwilling

Thomas Pitsch

4. Änderung der Hauptsatzung

Auf Wunsch der Ortsgemeinde sollen folgende Änderungen in die Hauptsatzung aufgenommen werden:

Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.

Bei dem Ortsbürgermeister besteht bei der Änderung zu § 3 und 4 der Hauptsatzung Sonderinteresse nach § 22 GemO.

§ 2

„Ausschüsse des Gemeinderates“

Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

1.

Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern, die aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind.

2.

Haushalts- und Finanzausschuss mit 7 Mitgliedern und 7 Stellvertretern, von denen mindestens 4 Mitglieder und 4 Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind, 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter können aus sonstigen sachkundigen Bürgern gewählt werden.

3.

Bauausschuss mit 7 Mitgliedern und 7 Stellvertretern, von denen mindestens 4 Mitglieder und 4 Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind, 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter können aus sonstigen sachkundigen Bürgern gewählt werden.

4.

Ausschuss für Soziales und Infrastruktur mit 7 Mitgliedern und 7 Stellvertretern, von denen mindestens 4 Mitglieder und 4 Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind, 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter können aus sonstigen sachkundigen Bürgern gewählt werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Hauptsatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf.

§ 3 Nr. 2

„Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den Ortsbürgermeister“

Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:

2.

Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 10.000 EUR je Auftrag. Ausgenommen hiervon sind Vergaben im Rahmen der laufenden Verwaltung (z. B. Heizölbestellung).

Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Hauptsatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf.

§ 4

„Beigeordnete“

Die Gemeinde hat bis zu 3 Beigeordnete.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Hauptsatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf.

5. Spangdahlem Air Base - Erneuerung des Taxiway PAPA

- Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB

Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst den Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB vor.

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem NATO-Flugplatz Air Base Spangdahlem im Rahmen einer NATO-Baumaßnahme eine grundhafte Erneuerung des Taxiway PAPA vorzunehmen. Der Taxiway PAPA verläuft parallel zur ca. 3 km langen Start- und Landebahn und befindet sich somit auf dem Gelände der Air Base Spangdahlem. Durch die Erneuerung soll die Anlage auf den aktuellen Stand der NATO-Vorschriften angepasst werden.

Da eine Sperrung der Start- und Landebahn während der Bauausführung ausgeschlossen ist, werden für die Bauvorbereitung, Bauverwaltung und Baumassenzwischenlagerung entsprechende Baustelleneinrichtungsflächen außerhalb der Baufelder benötigt. Insbesondere die Zwischenlagerung von Baumassen aus dem Rückbau der Flugbetriebsflächen und deren Unterbau können nicht baustellennah gelagert werden. Hierfür sind drei Zwischenlagerflächen innerhalb des Geländes der Air Base Spangdahlem, welche auf der Gemarkung Binsfeld liegen, geplant. Es ist vorgesehen, dass alle aus dem Rückbau anfallenden Böden bzw. gebundenen Materialien einer Wiederverwertung zugeführt werden sollen.

Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Der Rat ist mit dem Vorhaben einverstanden und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

6. Herstellung/Verlängerung des Seitenweges "Flur 1, Parz. 2439/9 und Parz. 2475/10 tlw." in der "Dudeldorfer Straße"

Zur Erschließung des auf dem Grundstück in der Gemarkung Binsfeld, Flur 1, Parz.-Nr. 2442/3 geplanten Bauvorhabens hatte der Gemeinderat in seiner seinerzeitigen Einvernehmensentscheidung die bisher nicht ausgebaute wegemäßige Erschließung auf dem Streckenabschnitt in Verlängerung des vorhandenen Seitenweges (Parz.-Nr. 2475/10) der Dudeldorfer Straße bis zu dem Baugrundstück zu Lasten des Bauantragstellers mit einer anschließenden Widmung dieses Straßenabschnittes zur öffentlichen Gemeindestraße in Aussicht gestellt.

Die örtliche Situation wurde anlässlich einer Ortsbegehung am 25.03.2025 mit Vertretern der Ortsgemeinde, der Verwaltung und den VG-Werken begutachtet.

Danach wäre der vorhandene Seitenweg um ca. 17 m in der vorhandenen Verkehrsbreite einschl. der Herstellung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlängern.

Die erforderlichen Regelungstatbestände wären in einem noch abzuschließenden Erschließungsvertrag festzulegen.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Verlängerung des vorhandenen v. g. Seitenweges der Dudeldorfer Straße um ca. 17 lfdm. in der vorhandenen Verkehrsbreite bis zu dem Baugrundstück in der Gemarkung Binsfeld, Flur 1, Parz.-Nr. 2442/3 zu. Der entstehende Kostenaufwand ist durch den Bauherrn bzw. Antragsteller zu tragen.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt mit allen Beteiligten einen entsprechenden Erschließungsvertrag zu verhandeln, abzuschließen und zu unterzeichnen. Nach der Fertigstellung ist der hergestellte Streckenabschnitt zur öffentlichen Gemeindestraße zu widmen.

7. Machbarkeitsstudie "Haus der Vereine"

Der mögliche Neubau eines „Hauses der Vereine“ wurde schon mehrfach auf verschiedenen Ebenen beraten. In einem weiteren Treffen mit den Vereinsvorständen wurde das Raumprogramm für die benötigten Räume abgefragt.

Im nächsten Schritt müsste zunächst eine Machbarkeitsstudie für das Gebäude erarbeitet werden. Im laufenden Haushalt sind hierfür 10.000 € eingeplant.

Nach Beratung beschließt der Rat für die Erstellung der Machbarkeitsstudie, bei dem ortsansässigen Architekturunternehmen ein entsprechendes Angebot einzuholen.

8. Antrag des Angelvereins auf Zuschuss zur Sanierung der Brücke am Angelweiher

Die Brücke „In der Kaas“, welche mehr von der Bevölkerung als vom Angelverein selbst genutzt wird, befindet sich in einem sehr schlechten Zustand.

Der Angelverein hat sich dazu bereit erklärt die Brücke in Eigenleistung zu erneuern und bittet die Gemeinde um einen Zuschuss für die entstehenden Materialkosten.

Insgesamt hat der Angelverein vier Angebote reingeholt. Mindestbieter war die Fa. Follmann Baustoffe GmbH zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 1.058,86 €.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Angelverein mit einer Summe von 1.058,86 €, zweckgebunden für die Sanierung der Brücke, zu bezuschussen.

9. Annahme von Spenden

Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/-en:

1.

Geldspende in Höhe von 200,00 € für den Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Binsfeld.

Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.

10. Mitteilungen

Ortsbürgermeister Andreas Falk informiert den Gemeinderat über folgende Themen:

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11. Verschiedenes

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Der Jugendraum musste wegen rechtswidrigen Verhaltens einzelner Jugendlicher und damit einhergehenden wiederholten Beschwerden geschlossen werden. Ein anberaumtes Gespräch für den 18.03.2025 mit den Jugendlichen und Eltern hat aufgrund des mangelnden Interesses leider nicht stattgefunden.

Andreas Falk, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.