Wir bitten Sie, den Grabschmuck im Hinblick auf die jetzige Wachstumsperiode schnellstmöglich von den Rasenurnengräbern zu entfernen, da es für die Gemeindearbeiter beschwerlich und mühsam ist, die Rasenflächen ordnungsgemäß zu pflegen. Laut unserer Friedhofssatzung ist Grabschmuck wegen der besseren Grabpflege nur in der Zeit vom 15.10. bis 15.04. eines jeden Jahres zulässig.
Wir bitten um Beachtung und vielen Dank für Ihr Verständnis.