Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) ist bei Tod, Verzicht, Verlust der Wahlberechtigung oder Wählbarkeit eines Gewählten (hier: Herr Martin Kranz) als Ersatzperson die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmzahl des Wahlvorschlags, über den das ausgeschiedene Ratsmitglied gewählt wurde, in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den zur Verfügung stehenden nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern wurde
Herr Jochen Becker, Moselstraße 2, 54518 Platten
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Platten einberufen.
Herr Becker hat das Mandat angenommen.