Titel Logo
Mein Wittlich.Land
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Binsfeld

Der Gemeinderat Binsfeld hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Binsfeld

vom 26.08.2019

Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), in seiner Sitzung am 31.03.2025 die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 2

„Ausschüsse des Gemeinderates“

der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:

Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

  1. Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern, die aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind.
  2. Haushalts- und Finanzausschuss mit 7 Mitgliedern und 7 Stellvertretern, von denen mindestens 4 Mitglieder und 4 Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind, 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter können aus sonstigen sachkundigen Bürgern gewählt werden.
  3. Bauausschuss mit 7 Mitgliedern und 7 Stellvertretern, von denen mindestens 4 Mitglieder und 4 Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind, 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter können aus sonstigen sachkundigen Bürgern gewählt werden.
  4. Ausschuss für Soziales und Infrastruktur mit 7 Mitgliedern und 7 Stellvertretern, von denen mindestens 4 Mitglieder und 4 Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind, 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter können aus sonstigen sachkundigen Bürgern gewählt werden.

§ 2

§ 3 Nr. 2

„Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den Ortsbürgermeister“

der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:

Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:

  1. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 10.000 EUR je Auftrag. Ausgenommen hiervon sind Vergaben im Rahmen der laufenden Verwaltung (z. B. Heizölbestellung).

§ 3

§ 4

„Beigeordnete“

der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:

Die Gemeinde hat bis zu 3 Beigeordnete.

§ 4

Diese Satzung tritt zum 01.04.2025 in Kraft. Gleichzeitig treten alle entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.

Binsfeld, den 31.03.2025
Ortsgemeinde Binsfeld
gez. Ortsbürgermeister

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.