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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Binsfeld am 19.12.2022

1. Einwohnerfragestunde

Der Vorsitzende informiert auf Nachfrage zum Sachstand der provisorischen Bushaltestellen im Ort. Ein Rückbau sei bis nächstes Jahr geplant.

2. Forstwirtschaftsplan 2023

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan wie vorgetragen.

Darüber hinaus wird der Brennholzpreis auf 65,00 € (brutto) festgelegt. Pro Haushalt dürfen maximal 10 lfd. Meter abgenommen werden.

3. Klimaangepasstes Waldmanagement

- Beantragung einer Zuwendung

Ab dem Jahr 2022 können Zuwendungen für klimaangepasstes Waldmanagement als Bundeszuwendung unmittelbar an die waldbesitzenden Gemeinden als Eigentümer gewährt werden.

Diese Zuwendung wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Gemeinde die in der Anlage dargelegten Kriterien erfüllt und den Zuwendungsantrag zeitig stellt, da die Zuwendungen ausschließlich bei verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes gewährt werden. Wer zuerst kommt malt zu erst.

Da diese Kriterien unter Umständen stark auf die betrieblichen Abläufe einwirken, hat die Gemeinde dahingehend Überlegungen (in Zusammenarbeit mit der Revierleitung) anzustellen, ob sie diese Kriterien erfüllen möchte. Dies muss in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit für jeden Gemeindewald individuell betrachtet werden.

Nichts desto trotz wird die Verwaltung im Zusammenwirken mit der Revierleitung vorsorglich Anträge für das Wirtschaftsjahr 2022 stellen. Eine Rücknahme ist immer noch möglich, wenn sich herausstellen sollte, dass die Kriterien sich für die Gemeinde als wirtschaftlich nachteilig herausstellten sollten.

Die Kontrolle über die Einhaltung der Richtlinien wird von den privaten Zertifizierungseinrichtungen vorgenommen.

Da alle Gemeinden entweder PFEC bzw. FSC zertifiziert sind, werden auch diese Institutionen die Überprüfung vornehmen. Die angepassten Rahmenbedingungen werden kurzfristig erarbeitet.

Die Bindungsfrist beträgt bis zu 20 Jahre. Bei Feststellung der Nichteinhaltung der Kriterien wird die Zuwendung zurückgefordert.

Nach Aussage des Forstamtes Wittlich ist die bisher durch Landesforsten initiierte und auf die Bewirtschaftung der Gemeindewälder übertragene Forstwirtschaft sehr nah an dem jetzt durch die Kriterien verfolgten Models, so dass das Risiko einer möglichen Rückforderung eher gering sein dürfte.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Teilnahme am Förderprogramm des Bundes zum klimaangepassten Waldmanagement ab dem Jahr 2022 und erkennt die Förderkriterien an.

4. Bebauungsplanung "Aufm Scheid unter dem untersten Wacholderbusch - 1. Änderung"

a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen

b) Beschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24 GemO

a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen

Der Gemeinderat wird über die auf der Grundlage des Beschlusses vom 04.07.2022 durchgeführten Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 2 BauGB (Planoffenlage) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden) informiert.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 03.08.2022 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes unterrichtet.

Die Offenlage des Planentwurfes erfolgte in der Zeit vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass Anregungen zur Entwurfsplanung während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“, Ausgaben vom 29.07.2022/05.08.2022, hingewiesen.

Der Gemeinderat wird im Zuge der vg. Beteiligungen (Behörden, Öffentlichkeit und Nachbargemeinden) eingegangenen Stellungnahmen informiert.

Der Gemeinderat berät en bloc über die Stellungnahmen und folgt den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen nimmt der Gemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis.

Berücksichtigung der zuvor durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen in der Gesamtabwägung:

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden im Gemeinderat der Ortsgemeinde Binsfeld am 04.07.2022 diskutiert und behandelt. Die Ergebnisse der Behandlung dieser Anregungen / Stellungnahmen wurden in der Entwurfsfassung des Bebauungsplans zur Offenlage berücksichtigt.

Auf die Zusammenstellung / Synopse aus der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 04.07.2022 wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Die dort gefassten Beschlüsse werden durch den Gemeinderat im Rahmen der jetzt durchzuführenden Gesamtabwägung erneut bestätigt. Die Zusammenstellung / Synopse aus der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 04.07.2022 hat dem Gemeinderat mit der Sitzungseinladung vorgelegen.

b) Beschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24 GemO

Der Bebauungsplan „Aufm Scheid unter dem untersten Wacholderbusch - 1. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24 GemO als Satzung beschlossen, die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen sind gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 Landesbauordnung (LBauO) in den Bebauungsplan als Festsetzungen aufgenommen und werden ebenfalls als Satzung beschlossen.

Die Begründung zum Bebauungsplan (Teil 1 - Städtebau, Teil 2 - Umweltbericht) wird gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

5. 29. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Gemarkung Gesamtplan Blätter A und B, Gemarkung Binsfeld, Flur 2

Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung "Recycling"

- Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO

Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 07.12.2022 endgültig verabschiedete 29. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 und deren Inhalt informiert.

Die Planung besteht aus:

1. Planurkunde mit Legende und Verfahrensvermerken und

2. Begründung mit Darlegung der umweltrelevanten Auswirkungen

Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Bebauungsplanung „Aufm Scheid unter dem untersten Wacholderbusch - 1. Änderung“ durchgeführt (Parallelverfahren).

Der Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 4,24 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Sonderbauflächen regenerative Energien in Sonderbauflächen Recycling.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der 29. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu.

6.Bauvoranfrage zur Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück in der Gemarkung Binsfeld, Flur 1, Flurstück 1700/7

Der Vorsitzende stellt zunächst dem Rat die Bauvoranfrage ohne Nennung von Namen vor.

Geplant ist ein Geräteschuppen in einer Breite von 6,0 m und einer Länge von 12,00 m. Der Standort liegt nach den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes teilweise in der gemischten Baufläche und teilweise in landwirtschaftlicher Grünfläche.

Die max. 2,80 m breite Zuwegung soll über den gemeindlichen Fußweg (Parzelle 1902/5) und über eine private Fläche (Parzelle 1699/8) erfolgen.

Die Notwendigkeit eines Anschlusses an die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung wird unmittelbar zwischen Antragsteller und den VG-Werken geklärt.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Von Seiten der Verwaltung wird auf folgendes hingewiesen:

Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der Bebauung in der näheren Umgebung einfügen. Bestandteil des sich Einfügens ist auch das Gebot der Rücksichtnahme.

Die vorliegend maßgebliche Umgebungsbebauung ist geprägt durch eine Straßenrandbebauung mit Wohnhäusern. Im Hinterland der Straßenrandbebauung und damit im Bereich, in dem der geplante Schuppen errichtet werden soll, befinden sich lediglich Gärten und untergeordnete Hilfsgebäude wie Gartenhäuser.

Die hinter der Straßenrandbebauung befindlichen Gartenbereiche bilden daher eine rückwärtige Ruhezone für die entlang der Straße vorhandenen Wohnhäuser „Neustraße 9, 11, 13 und 15“ sowie „Zur Steinkaul 5, 7 und 9“.

Zwar gibt es keinen Grundsatz, dass innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils eine Hinterlandbebauung generell städtebaulich unerwünscht ist, jedoch muss sich ein Bauvorhaben wegen seiner räumlichen Lage in die Eigenart der vorhandenen Umgebungsbebauung einfügen

Nach Ansicht der Verwaltung ist das Bauvorhaben wegen dieses Standortes und der damit verbundenen unerwünschten Vorbildwirkung auch geeignet, bodenrechtlich beachtlich, bewältigungsbedürftige Spannungen zu erzeugen bzw. zu erhöhen.

Der Rat nimmt die Sachdarstellung zur Kenntnis, stimmt der Bauvoranfrage zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Die Kreisverwaltung wird gebeten, die in der Sachdarstellung enthaltenen Punkte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen.

7. Zuwegung Waldfestanlage

Der Gemeinderat hat in seiner vergangenen Gemeinderatsitzung beschlossen, die Oberfläche an der Zuwegung zur Waldfestanlage, dem Wirtschaftsweg „Zum Dickelspuhl“, zu sanieren.

Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Stra-tec hat für die Sanierung der Oberfläche insgesamt zwei verschiedene Varianten dargestellt.

Demnach könnte eine Erneuerung entweder in sandgebundener Form oder Asphaltbauweise erfolgen.

Die durch das Ingenieurbüro ermittelten Kostenberechnungen belaufen sich gem.

Variante 1: bei einem sandgebundenen Ausbau auf 18.221,88 Euro;

Variante 2: in Asphaltbauweise auf insgesamt 25.126,26 Euro.

Ergänzende Informationen erfolgen durch Ortsbürgermeister Andreas Falk.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, die Zuwegung zur Waldfestanlage gemäß Variante 2 in Asphaltbauweise auszuführen.

Das Ingenieurbüro wird beauftragt, unter Beachtung der vergaberechtlichen Voraussetzungen Vergleichsangebote einzuholen.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme werden im Haushaltsplan 2023 zur Verfügung gestellt.

8. Abriss Wohn- und Scheunengebäude "Kirchstraße 1"

- Vergabe der Leistungen für die Schadstoffuntersuchung

In seiner Sitzung am 11.05.2020 hatte der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst, dass gemeindeeigene Anwesen „Kirchstraße 1“ abzureißen und mit Beschluss vom 10.10.2022 den Planungsauftrag zum Abriss des Gebäudes an das Ingenieurbüro stra-tec aus 54516 Wittlich vergeben.

Der Gemeinderat wird über die Angebotsanfrage zur Durchführung der für die Planung und Ausschreibung erforderlichen Gebäudeschadstoffuntersuchung informiert. Von den 3 angefragten Firmen wurden auch entsprechende Angebote abgegeben. Mindestbieter ist die Fa. SBT Laboratorium für Straßen- und Betonbau aus 54344 Kenn zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 8.226,64 €. Die fachtechnische Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros stra-tec ist der Sitzungsniederschrift als nichtöffentliche Anlage zu TOP 8 beigefügt.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Vergabe der Leistungen für die Gebäudeschadstoffuntersuchung an die Fa. SBT Laboratorium für Straßen- und Betonbau aus 54344 Kenn zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 8.226,64 €.

Mittel zur Finanzierung sind im Haushaltsplan 2023 unter der Haushaltsstelle 5.1.1.1/0045.785230 in Höhe von 150.000,00 € bereitgestellt.

9. Absperrung einer Teilfläche der Straße Zum Bilsenborn/Auf der Mauer

Im Auftrage der Gemeinde wurde die im Plan gekennzeichnete Teilfläche gepflastert. Diese Fläche wird mittlerweile als Parkplatz genutzt. Da hier die Sicht auf Grund der Straßenbreite und der Ausfahrt der Straße Zum Bilsenborn sehr eingeschränkt is, sollte der Bereich mit Pollern versehen werden, damit dort nicht mehr geparkt werden kann.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat dem Aufstellen von Pollern in diesem Bereich zu.

10. Maßnahmen zur Energieeinsparung

Der Vorsitzende informiert über seine Bemühungen in den öffentlichen Einrichtungen der Ortsgemeinde Energie einzusparen.

Ihm sei es jedoch nicht möglich, das Verhalten der einzelnen Nutzer zu überwachen.

Es wurde darüber beraten, welche Einsparmöglichkeiten im Bereich „Altes Feuerwehrhaus, Stierstall und Werkstatt“ der Gemeindearbeiter möglich sind.

Dazu wird Ortsbürgermeister Falk mit einem Ratsmitglied vor Ort nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Dies wird zu Beginn des neuen Jahres stattfinden.

Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis.

11. Mitteilungen

Ortsbürgermeister Falk informiert den Rat über Folgendes:

• Sachstand Verlegung Bushaltestellen

• Umstellung der Flutlichtanlage auf LED

• Nutzungsänderung Pavillon Grundschule

12. Verschiedenes

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Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.