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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Osann-Monzel vom 15.Dezember 2022 und Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil

1. Mitteilungen

1.1 Zufahrt Betriebshof

Nach monatelangem Warten wurde in den vergangenen Wochen die Zufahrt zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Verbandsgemeinde sowie zu unserem Betriebshof fertig gestellt. Nun fehlt noch das Schiebetor und der Zaun am Betriebshof.

1.2 Verkehrsaufkommen, Unfallhäufigkeit und gefahrene Geschwindigkeiten auf der Landesstraße 47

Wie bekannt, kam es in letzter Zeit zu 2 schwereren Verkehrsunfällen aufgrund von Überholmanövern auf der Landesstraße 47 entlang unserer Gemeinde. Bereits vor diesen Ereignissen hatten wir sowohl bei der Polizei als auch beim LBM hinsichtlich Maßnahmen interveniert. Anlässlich eines am Montag, dem 12. Dezember 2022 stattgefundenen Ortstermines wurde uns folgendes mitgeteilt:

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Gemäß Unfallstatistik des LBM haben sich seit dem 01.01.2018 5 relevante Unfälle auf der L 47 ereignet.

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Gemäß Straßenverkehrsordnung dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter erheblich übersteigt. Das heißt, es muss eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit bestehen, um mittels Geschwindigkeitsbeschränkung in den fließenden Verkehr eingreifen zu können.

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Auf Grund der wenigen Unfälle in 5 Jahren, bei einer durchschnittlichen, täglichen Verkehrsbelastung von 7600 Fahrzeugen, ist hier die konkrete Gefahr nicht gegeben.

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In Zukunft sollen verstärkt Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei an der L 47 stattfinden.

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Seit Freitag, dem 09. Dezember 2022 finden bereits anonymisierte Seitenradarmessungen im Bereich der Ortslage an der L 47 statt

1.3 Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungstermine sind wie folgt:

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Mittwoch, dem 01. Februar 2023, statt.

Für die Tagesordnung u. a. ist geplant:

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Abnahme Jahresabschluss und Entlastung für das Jahr 2021

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Richtlinie zur Förderung touristischer Einrichtungen in Privathaushalten

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Antrag auf Zuschuss für die Unterhaltung der Kirchen St. Nikolaus Monzel und St. Peter Osann

Die nächste Ortsbürgermeistersprechstunde, findet am Dienstag, dem 10. Januar 2023, statt.

Am Donnerstag, dem 26. Januar 2023, ist eine Sitzung des Kita-Beirates geplant.

Der Rahmenterminplan für das Jahr 2023 wird in den nächsten Tagen an den Gemeinderat versandt. Für 2023 sind Stand heute 8 Gemeinderatssitzungen geplant.

2. Klimaangepasstes Waldmanagement - Beantragung einer Zuwendung

Ab dem Jahr 2022 können Zuwendungen für klimaangepasstes Waldmanagement als Bundeszuwendung unmittelbar an die waldbesitzenden Gemeinden als Eigentümer gewährt werden. Diese Zuwendung wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Gemeinde die dargelegten Kriterien erfüllt und den Zuwendungsantrag zeitig stellt, da die Zuwendungen ausschließlich bei verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes gewährt werden. Wer zuerst kommt malt zu erst. Da diese Kriterien unter Umständen stark auf die betrieblichen Abläufe einwirken, hat die Gemeinde dahingehend Überlegungen (in Zusammenarbeit mit der Revierleitung) anzustellen, ob sie diese Kriterien erfüllen möchte. Dies muss in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit für jeden Gemeindewald individuell betrachtet werden. Nichts desto trotz wird die Verwaltung im Zusammenwirken mit der Revierleitung vorsorglich Anträge für das Wirtschaftsjahr 2022 stellen. Eine Rücknahme ist immer noch möglich, wenn sich herausstellen sollte, dass die Kriterien sich für die Gemeinde als wirtschaftlich nachteilig herausstellten sollten. Die Kontrolle über die Einhaltung der Richtlinien wird von den privaten Zertifizierungseinrichtungen vorgenommen. Da alle Gemeinden entweder PFEC bzw. FSC zertifiziert sind, werden auch diese Institutionen die Überprüfung vornehmen. Die angepassten Rahmenbedingungen werden kurzfristig erarbeitet. Die Bindungsfrist beträgt bis zu 20 Jahre. Bei Feststellung der Nichteinhaltung der Kriterien wird die Zuwendung zurückgefordert. Nach Aussage des Forstamtes Wittlich ist die bisher durch Landesforsten initiierte und auf die Bewirtschaftung der Gemeindewälder übertragene Forstwirtschaft sehr nah an dem jetzt durch die Kriterien verfolgten Models, so dass das Risiko einer möglichen Rückforderung eher gering sein dürfte.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Teilnahme am Förderprogramm des Bundes zum klimaangepassten Waldmanagement ab dem Jahr 2022 und erkennt die Förderkriterien an.

3. Erneuerung einer Teilfläche der Gehweganlage in der "Moselstraße"

hier: Information zur Eilentscheidung

Ortsbürgermeister Kohnz informiert den Gemeinderat über eine getroffene Eilentscheidung zur Erneuerung einer Teilfläche der Gehweganlage entlang des Anwesens „Moselstraße 70“.

Bereits in der Sitzung am 10.11.2022 wurde der Gemeinderat gem. dem als Anlage zu TOP 3 beigefügten Beschlussauszug über die Angebotseinholung bei dem vor Ort tätigen Bauunternehmen G. Lehnen informiert. Bisher war die Oberfläche mit einer in den 1980er Jahren hergestellten Asphaltdecke befestigt. Die neue Oberflächenauswahl mit Betonsteinpflaster ging auch mit der Herstellung der unmittelbar angrenzenden Bushaltestelle einher. In der ca. 40 lfdm. langen Teilstrecke wurde im Frühjahr ein Glasbündelrohr verlegt. Daher war zum damaligen Zeitpunkt eine Teilfläche noch nicht wiederhergestellt.

Basierend auf einem Angebotspreis von 6.801,96 Euro (netto) wurde durch Ortsbürgermeister Kohnz ein Pauschalpreis in Höhe von 6.000,00 Euro netto ausgehandelt. Da das bauausführende Unternehmen seinerzeit zeitnah mit den Arbeiten an der Zufahrt zur Erweiterung der Fa. Matheus Industrieautomation beginnen wollte, wurde im Benehmen mit den Beigeordneten der Auftrag im Wege einer Eilentscheidung umgehend erteilt.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der getroffenen Eilentscheidung gemäß § 48 GemO und somit der Auftragsvergabe der Pflasterarbeiten auf Grundlage der getroffenen Vereinbarung nachträglich zu.

4. Zuschussantrag VFL Monzel

Mit Mail an Ortsbürgermeister Kohnz vom 04.12.2022 beantragt der VFL Monzel für die Anschaffung von Trikots und Trainingsanzügen im Wert von 5.500,00 bis 6.000,00 € einen Zuschuss der Ortsgemeinde Osann-Monzel in Höhe von 300,00 bis 600,00 €. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, dem VFL Monzel für die Anschaffung von Trikots und Trainingsanzügen, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 600,00 € zu gewähren.

5. Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2023

a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken

b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2023

a)

Keine Beschlussfassung notwendig.

b)

Zunächst berät der Rat über die Anhebung der Steuersätze für die Grundsteuer A + B sowie die Gewerbesteuer. Nach intensiver Diskussion stimmt der Rat gegen eine Hebesatzanhebung auf die Nivellierungssätze.

Die Hebesätze werden wie folgt geändert:

- Grundsteuer A von 340 % auf 250 % (geforderter Nivellierungssatz RLP = 345 %)

- Grundsteuer B von 365 % auf 250 % (geforderter Nivellierungssatz RLP = 465 %)

- Gewerbesteuer auf 365 % = unverändert (geforderter Nivellierungssatz RLP = 400 %)

Der Gemeinderat stellte hierbei in seinen Beratungen fest, dass die Bürgerinnen und Bürger mit Grundeigentum sowie die Gewerbetreibenden von Osann-Monzel aufgrund der momentan allgemein steigenden Lebenshaltungskosten im Rahmen der Möglichkeiten entlastet werden sollten.

6. Bauangelegenheit;

Bauvoranfrage zum Neubau einer Halle und mehrerer Boxen zur Lagerung von Schüttgütern auf dem Grundstück Gemarkung Osann, Flur 6, Parzelle 100 (Am Klausenweiher)

Der Vorsitzende stellt dem Rat die Bauvoranfrage ohne Nennung von Namen vor. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 6 BauGB (Sonstiges Vorhaben im Außenbereich, bauliche Erweiterung eines gewerblichen Betriebes). Die Erschließung ist gesichert. Der Rat stimmt der Bauvoranfrage zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

7. Verschiedenes

7.1 Projekt „Skywalk“

Mit Schreiben vom 26. Juli 2022, eingegangen bei der Gemeindeverwaltung am 04. August 2022 hat die KV Bernkastel-Wittlich eine 20-seitige Landesplanerische Stellungnahme zum Projekt „Skywalk“ zugesandt. Der Gemeinderat wurde hierüber informiert. Als Zusammenfassung und Ergebnis wird mitgeteilt, dass „aus Sicht der Raumordnung und der Landesplanung erhebliche Bedenken bestehen“. Man stellt insbesondere auf das Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“ ab, in dem „ohne Genehmigung der Landschaftsschutzbehörde u. a. das Errichten und Erweitern baulicher Anlagen aller Art verboten ist“. Mit email vom 15. November 2022 wurde dem zuständigen Ministerium des Landes RLP durch die VG-Verwaltung Wittlich-Land nach vorheriger Abstimmung mit der mitgeteilt, dass der Förderantrag nicht weiterverfolgt wird. Gleichermaßen wurde dem Ministerium mitgeteilt, dass das Projekt nicht aufgegeben werden soll und um Mitteilung gebeten ob es ggfls. andere Förderprogramme gibt.

Das Ministerium teilte dann am 18. November 2022 mit, dass das Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur unabhängig von der finanziellen Unterstützung durch das Corona-Sondervermögen besteht und man sich bei Fortführung des Projektes an das Ministerium wenden sollte.

7.2 Geplanter Moselhöhenradweg der Mosellandtouristik

Wie bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 14. September 2022 besprochen wurde der Gemeindeverwaltung ein Vorschlag zur Streckenführung im Bereich Osann-Monzel eingereicht. Die Mosellandtouristik hat nun am 29. November 2022 das Ergebnis der Prüfungen der Vorschläge der beteiligten Gemeinden mitgeteilt. Unserem Vorschlag wurde vollumfänglich entsprochen sodass nun bei Beibehaltung dieser Strecke auch Osann-Monzel an den Moselhöhenradweg angebunden ist.

Nichtöffentlicher Teil

8. Personalangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beriet und fasste einen Beschluss zur Bestellung einer ständigen Leitungsvertretung in der Kita „Zwergenvilla“ Osann-Monzel.

9. Pachtangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beriet und fasste einen Beschluss zu einem Pacht- und Pflegevertrag.

10. Grundstücksangelegenheit

Der Ortsgemeinderat beriet und fasste einen Beschluss zum Ankauf einer Teilfläche zum Projekt Seniorenresidenz/Lebensmittelmarkt.

11. Mitteilungen

Der Ortsgemeinderat wurde zum Stand des Rechtsstreites zu einer Weinbergsmauer und dem zugehörigen Gerichtstermin sowie zur Jahresabschlussfeier informiert

13. Verschiedenes

Der Gemeinderat wurde ausführlich informiert und beriet zu Flächenphotovoltaik. Aus der Mitte des Rates wurde die zeitweise sehr geringe Beteiligung an den Ratssitzungen moniert, die anlässlich der heutigen Sitzung fast zur Beschlussunfähigkeit geführt hatte.

Der ganze Wortlaut des öffentlichen Teiles der Niederschrift kann über einen Link, der auf der Webseite der Gemeinde hinterlegt ist, eingesehen werden.

Die Informationen können dann dem Rats- und Bürgerinformationssystem der VG Wittlich-Land entnommen werden.