Am Freitag, den 30. Juni 2023 findet um 16.00 Uhr im Eberhardssaal in Klausen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Klausen statt.
Tagesordnung:
Alle Eigentümer von land-und forstwirtschaftlich genutzten, den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Klausen bildenden Grundstücken sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.
Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständige von der oder dem Vertretenen beschäftigten Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährigen Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in einer Person vereinigen.
Um Teilnahme an der Jagdversammlung wird gebeten.