Titel Logo
Mein Wittlich.Land
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung

-Entgeltsatzung Wasserversorgung-

der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

vom 03. Dezember 2020

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 9 Beitragsschuldner erhält folgende Fassung

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist.

(2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Beitragsschuldner.

§ 2

§ 22 Gebührenschuldner erhält folgende Fassung

(1) Gebührenschuldner sind die Grundstückseigentümer und dinglich Nutzungsberechtigten. Miteigentümer oder mehrere aus gleichem Grunde Berechtigte sind Gesamtschuldner.

(2) Abweichend von Abs. 1 ist bei Wohnungs- und Teileigentum unter der Voraussetzung, dass jeweils ein eigener Wasserzähler vorhanden ist, jeder einzelne Wohnungs- und Teileigentümer Gebührenschuldner.

§ 3

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Wittlich, den 08. Mai 2024

Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
gez. Manuel Follmann, Bürgermeister