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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Satzung zur Änderung der Satzung

über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung -Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung- der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 03. Dezember 2020

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Landesabwasserabgabengesetzes (LAbwAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 10 Beitragsschuldner erhält folgende Fassung

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind Beitragsschuldner die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil.

(2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 2

§ 25 Gebührenschuldner erhält folgende Fassung

(1) Gebührenschuldner sind die Grundstückseigentümer und dinglich Nutzungsberechtigten.

(2) Soweit jeweils ein eigener Wasserzähler vorhanden ist, sind bei Wohnungs- und Teileigentum die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil Gebührenschuldner.

(3) Miteigentümer oder mehrere aus gleichem Grunde Berechtigte sind Gesamtschuldner.

§ 3

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Wittlich, den 08. Mai 2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
Manuel Follmann, Bürgermeister