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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Wittlich-Land am 08.05.2024 und die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

öffentlicher Teil:

1. Einwohnerfragestunde

Gemäß § 16 a GemO und § 21 GeschO sind die Einwohner berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Den Einwohnern wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 08.05.2024 hierzu Gelegenheit gegeben.

Aus der Mitte der Bürgerschaft wurde die Notwendigkeit zum Bau eines Kunstrasenplatzes in Manderscheid thematisiert. Bürgermeister Follmann sagte zu, dass über die Angelegenheit in der kommenden Wahlperiode beraten und entschieden wird.

2. Bericht der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

Gemäß § 2 Abs. 6 GemO bzw. § 12 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat die Verbandsgemeinde eine/n Gleichstellungsbeauftragte/n zu bestellen. Frau Ursula Wollscheid wurde am 27.05.2015 und 26.06.2019 zur ehrenamtlichen Gleichgestellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land bestellt. Ihre Amtszeit endet zum 30.06.2024. Frau Wollscheid legte ihren Tätigkeitsbericht über die vergangenen Jahre dar und richtete noch ein paar persönliche Worte an die Sitzungsteilnehmer. Bürgermeister Follmann bedanke sich für die geleistete Arbeit recht herzlich und wünschte für die Zukunft alles erdenklich Gute.

3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche

Wasserversorgung – Entgeltsatzung Wasserversorgung – der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zum 01.01.2024

Die Änderung der Satzung dient der Anpassung an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes, welche nun ergänzend auch Wohnungs-/Teil- und Miteigentümer aufführt.

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 25.04.2024 hat der Verbandsgemeinderat die Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung - der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zum 01.01.2024 beschlossen.

4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zum 01.01.2024

Die Änderung der Satzung dient der Anpassung an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes, welche nun ergänzend auch Wohnungs-/Teil- und Miteigentümer aufführt.

Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 25.04.2024 hat der Verbandsgemeinderat die Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zum 01.01.2024 beschlossen.

5. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Manderscheid, Flur 19, 23, 24 und 28

a) Information

b) Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

c) Entwurfsanerkennung

Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Die WES Green GmbH (Europa-Allee 6, 54343 Föhren) beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage nördlich vom Siedlungskörper der Stadt Manderscheid im Umfang von ca.25 ha. Der Geltungsbereich teilt sich in vier Teilflächen auf. Die vorliegende Flächenkulisse erfüllt die vom Verbandsgemeinderat beschlossenen Kriterien zum Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Der Verbandsgemeinderat wurde über das zwischenzeitlich vorliegende Ergebnis der landesplanerischen Stellungnahme informiert. Als Ergebnis ist im Bescheid der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 26.02.2024, Az.: FB22/LE festgehalten, dass „gegen die im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land geplante Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO auf den Parzellen Gemarkung Manderscheid, Flur 19, 23, 24 und 28 zur Herstellung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage, unter Beachtung bzw. Berücksichtigung der in der landesplanerischen Stellungnahme aufgezeigten Zielvorgaben, Anregungen und Hinweise mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, nur dann keine Bedenken bestehen, wenn die Problematik der landwirtschaftlichen Vorranggebiete gem. ROP 1985/95 entsprechend dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 31.01.2001 bewertet und behandelt wird. Nach diesem Urteil und den dazu ergangenen Verfahrensregelungen der SGD Nord steht eine Zustimmung zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete unter dem Vorbehalt, dass es erkennbar nicht zu planungsbedingten Nachteilen für die Landwirtschaft kommen darf. Dies ist in der nachfolgenden Bauleitplanung nachzuweisen.

Gegen die weiteren Planungen bestehen dann keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die o. a. landwirtschaftliche Problematik gelöst wird und die mitgeteilten Anregungen der Fachbehörden und Dienststellen, insbes. der Planungsgemeinschaft Region Trier und der Unteren Naturschutzbehörde beachtet bzw. berücksichtigt und umgesetzt werden.“

Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land mit dem Ziel der Zulassung der Photovoltaik-Freiflächenanlage (geplante Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“) einzuleiten und den Änderungsbereich entsprechend abzugrenzen. Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 24,27 ha befindet sich auf der Gemarkung Manderscheid,

Flur 19, Flurstück 3/1

Flur 24, Flurstücke 7, 8, 14, 22, 23, 24, 38, 40

Flur 28, Flurstücke 9/2, 19/1, 50/2

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Plangebietes Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dar.

Zudem hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den erstellten Planentwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land als Grundlage für die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB anzuerkennen. Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für den zu überplanenden Bereich dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen Photovoltaik gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO. Die Beteiligungsverfahren gemäß § 2 Abs. 2 (Beteiligung der Nachbargemeinden), § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) sollen gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Stadt Manderscheid erfolgen (Parallelverfahren).

Zur Vereinbarung des Ablaufes der Bauleitplanung, insbesondere aber der Kostenregelung, soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Manderscheid, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und der Antragstellerin (WES Green GmbH, 54343 Föhren) abgeschlossen werden. Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den Bürgermeister zu ermächtigen, zur Regelung von Einzelheiten mit dem Antragsteller eine städtebauliche Vereinbarung zu treffen.

6. 34. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Seniorenresidenz“ und „Lebensmittelmarkt“ in der Gemarkung Osann, Flur 12, 19 und 22

a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden)

b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage

Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 34. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land am 31.05.2023 durchgeführt wurde. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 07.07.2023 eingeräumt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Zeit vom 05.06.2023 bis 07.07.2023. Der Verbandsgemeinderat wurde über die im Zuge der v. g Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt und werden dem Verbandsgemeinderat bekanntgegeben.

Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgte den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen.

Zudem hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den sich aus den vorherigen Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.

7. 36. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ in der Gemarkung Arenrath, Flur 7

a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen

b) Beschluss der endgültigen Planfassung

Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 36. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes auf Grundlage des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 06.12.2023 durchgeführt wurden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.01.2024 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes informiert. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 15.01.2024 bis zum 16.02.2024. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass Anregungen zur Entwurfsplanung während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“, Ausgabe vom 05.01.2024, hingewiesen. Der Verbandsgemeinderat wurde zu den im Zuge der v. g. Beteiligungen (Behörden, Öffentlichkeit und Nachbargemeinden) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt und kommentiert.

Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgte den Handlungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses im Verbandsgemeinderat am 06.12.2023 diskutiert und behandelt. Die Ergebnisse der Behandlung dieser Anregungen / Stellungnahmen wurden in der Entwurfsfassung des Flächennutzungsplanes zur Offenlage berücksichtigt. Auf die Zusammenstellung/Synopse aus der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 06.12.2023 wurde ausdrücklich verwiesen. Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, die gefassten Beschlüsse im Rahmen der jetzt durchzuführenden Gesamtabwägung erneut zu bestätigen. Die Zusammenstellung/Synopse aus der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 06.12.2023 hat dem Verbandsgemeinderat mit der Sitzungseinladung vorgelegen.

Der Verbandsgemeinderat hat zudem auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den Entwurf der 36. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auf der Gemarkung Arenrath bestehend aus

  1. Planurkunde mit Legende
  2. Begründung mit integriertem Umweltbericht

als endgültige Planfassung anzuerkennen.

8. 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Darstellung von gewerblichen Bauflächen auf der Gemarkung Heidweiler, Flur 1 (Änderung Bebauungsplan SO Versandhandel in Gewerbegebiet)

a) Entwurfsanerkennung

b) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den erstellten Planentwurf der 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land als Grundlage für die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB anzuerkennen.Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für den zu überplanenden Bereich dargestellten Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung Versandhandelsbetrieb in Sonderbauflächen Solarenergie gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO sowie Gewerbeflächen. Die Beteiligungsverfahren gemäß § 2 Abs. 2 (Beteiligung der Nachbargemeinden), § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) sollen gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Heidweiler erfolgen (Parallelverfahren).

Zur Vereinbarung des Ablaufes der Bauleitplanung, insbesondere aber der Kostenregelung, soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Heidweiler, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und der Antragstellerin (O-Metall Deutschland GmbH, 54518 Heidweiler) abgeschlossen werden. Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den Bürgermeister zu ermächtigen, zur Regelung von Einzelheiten mit dem Antragsteller eine städtebauliche Vereinbarung zu treffen.

9. 38. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Hupperath, Flur 8

a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden)

b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage

Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 38. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land am 10.01.2024 durchgeführt wurde. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 07.07.2023 eingeräumt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Zeit vom 15.01.2024 bis 16.02.2024. Der Verbandsgemeinderat wurde über die im Zuge der v. g Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt und werden dem Verbandsgemeinderat bekanntgegeben.

Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgte den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den sich aus den vorherigen Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.

10. Rechtsanspruch nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG);

Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Mit dem "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) hat der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankert. Das Gesetz ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten.

Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch sind festgelegt worden:

  • Jedes Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung.
  • Der Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassenstufe 1.
  • Der Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Umfang von 8 Stunden. Über diesen zeitlichen Umfang hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.
  • Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von vier Wochen festgelegt werden.

Der Bund stellt den Ländern im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch Finanzhilfen für den zusätzlichen qualitativen und quantitativen investiven Ausbau von Ganztagsangeboten in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Es handelt sich dabei um die sogenannten Beschleunigungsmittel (750 Millionen Euro) und die Basismittel (2,75 Milliarden Euro). Hinsichtlich der Basismittel hat das Land wiederum eine Verteilung auf die Landkreise vorgenommen. Das bedeutet, dass auf den Landkreis Bernkastel-Wittlich, Fördermittel in Höhe von 3.490.106,82 Euro verteilt wurden. Durch die Verankerung im SGB VIII ist die Erfüllung des Rechtsanspruches eine kommunale Pflichtaufgabe, die an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe adressiert ist. Hier das Jugendamt des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Dort liegt auch die Verantwortung für die Bedarfsplanung. Auch wenn die Jugendämter vor dem Hintergrund der vor Ort vorhandenen Bedürfnisse für die konkrete Ausgestaltung der Angebote vor Ort zuständig sind, werden die Schulträger den zentralen Beitrag in der Planung für die schulischen Ganztagsangebote zur Erfüllung des Rechtsanspruches leisten. Aus diesem Grund beabsichtigt der Landkreis, die Fördermittel den örtlichen Schulträgern zur Verfügung zu stellen und anhand der Schülerzahlen aufzuteilen. Auf die Verbandsgemeinde Wittlich-Land entfallen Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 957.995,00 Euro. Die anstehenden Maßnahmen werden aus dem Budget mit 70% gefördert. Die Mindestinvestitionssumme beläuft sich auf 50.000,00 Euro je Maßnahme. Wem die Kostenträgerschaft obliegt, befindet sich derzeit noch in Klärung. In der Verbandsgemeinde besteht bereits seit dem Jahr 2006 die Möglichkeit der Nachmittagsbetreuung an einer Grundschule. Damit decken wir bereits jetzt schon den grundsätzlichen Bedarf an einer entsprechenden Betreuung. Seit der Einrichtung der Nachmittagsbetreuung wurde auch der bedarfsgerechte Ausbau kontinuierlich fortgeführt. Insofern dürften im Rahmen des Ganztagsausbau an nur wenigen Schulen Handlungsbedarf besteht, um dem Ganztagsanspruch dauerhaft gerecht zu werden. Dies setzt allerdings voraus, dass keine neuen Standards (bspw. Beitragsfreiheit, zwingende Vorhaltung einer Mensa/Küche) definiert werden. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat dem vorgetragenen Maßnahmekatalog zugestimmt.

11. Erweiterung Grundschule Osann-Monzel;

Auftragsvergabe

Der Verbandsgemeinderat wurde in der Sitzung über das Ergebnis der Ausschreibung für das Gewerk „Erweiterung Grundschule Osann-Monzel – Elektro und Blitzschutz“ informiert. Zum Submissionstermin am 05.04.2024 lagen 3 Angebote vor. Mindestbieter ist die Firma Schneider Elektro, Bekond mit einer Bruttoangebotssumme von 107.126,88 €. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, den Auftrag an die Firma Schneider Elektro, Bekond zu einer Angebotssumme von 107.126,88 € zu vergeben. Um Verzögerungen des Baufortschrittes zu vermeiden hat der Verbandsgemeinderat darüber hinaus beschlossen,

a)

für Auftragsvergaben die in der politischen Sommerpause zu erteilen sind, Bürgermeister Follmann im Benehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, entsprechende Auftragsvergaben zu tätigen.

b)

dem Haupt- und Finanzausschuss die Beschlussfassung über die weiteren Auftragsvergaben abschließend zu übertragen.

12. Anschaffung einer Drehleiter Automatik (mit Korb) DLA (K) 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Manderscheid

Am 20. März 2024 gegen 7.00 Uhr verunfallte die Drehleiter der Stadtfeuerwehr Manderscheid bei einer Überführungsfahrt zur zentralen Feuerwehrwerkstatt. Nach Mitteilung des Gutachters vom 11.04.2024 liegt ein Totalschaden vor. Das schriftliche Gutachten sowie die Abstimmung mit der Versicherung (Schadenshöhe) stehen noch aus. Die Marktsondierung ergab, dass neue Drehleitern auf dem Markt nicht verfügbar sind. In Deutschland stellen derzeit die Firmen Magirus, Ulm und Rosenbauer (früher Metz), Karlsruhe Drehleitern her. Beide Hersteller wurden angefragt, ob eine kurzfriste Lieferung einer neuen Drehleiter in Aussicht gestellt werden kann. Die Firma Magirus teilte auf unsere Anfrage mit, dass eine Lieferzeit von ca. 24 Monaten besteht. Bei der Firma Rosenbauer steht aktuell die Herstellung einer Vorratsleiter auf MAN-Fahrgestell an. Die Leiter ist derzeit noch frei verfügbar und könnte in der KW. 44 und somit in ca. 6 bis 7 Monaten ausgeliefert werden. Ein Angebot der Fa. Rosenbauer in Höhe von 932.000,00 Euro liegt vor. Zusätzlich fallen weitere 15.000,00 Euro Kosten für die Beladung an. Somit belaufen sich die Gesamtkosten zur Anschaffung einer neuen Drehleiter auf rd. 947.000,00 Euro. Das Angebot ist nach Prüfung durch die Verwaltung und Wehrleitung derzeit marktgerecht. Aufgrund des Vorbehalts eines möglichen Zwischenverkaufs ist grundsätzliche Eile geboten, sofern das Angebot angenommen werden soll. Grundsätzlich sind Beschaffungen in einem offenen Verfahren durchzuführen. Im vorliegenden Fall ist jedoch die Prüfung einer Ausnahme nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VGV notwendig, da es sich um eine Ersatzbeschaffung eines verunfallten Fahrzeugs handelt. Die Vergabestelle im Hause kommt zu dem Ergebnis, dass in diesem besonders gelagerten Beschaffungsfall eine Direktvergabe wegen besonderer Dringlichkeit gem. § 17 Abs. 15 VGV erfolgen kann. Daraus ergibt sich die Befreiung von den Verpflichtungen nach den §§ 9-13 VGV, des § 53 Abs.1 VGV sowie der §§ 54 und 55 VGV. Insofern könnte eine unmittelbare Beauftragung des vorliegenden Angebotes an die Fa. Rosenbauer erfolgen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) wurde über das Beschaffungsverfahren informiert und hat grundsätzlich keine Bedenken angezeigt. Nach dem bereits gefassten Grundsatzbeschlusses des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe vom 07.09.2022 über die Einleitung des Ersatzbeschaffungsverfahrens wurden die erforderlichen Zuwendungsanträge gestellt. Für die Beschaffung der Drehleiter wurde eine Zuwendung des Landes in Höhe von 268.000,00 Euro und eine Zuwendung des Landkreises (Beschaffung von überörtlicher Bedeutung) 59.500,00 Euro in Aussicht gestellt. Unter Berücksichtigung der Zuwendung und der Schadensregulierung mit der Versicherung stellt sich nachstehende Finanzierung dar:

Anschaffungskosten

ca. 950.000,00 Euro

Zuwendung des Landes

268.000,00 Euro

Zuwendung des Landkreises

59.500,00 Euro

Schadenserstattung/Verkaufspreis

107.100,00 Euro

Anteil der Verbandsgemeinde

ca. 515.400,00 Euro

Im Haushalt 2024 waren lediglich 100.000,00 Euro zur Finanzierung des Fahrgestells eingeplant. Eine überplanmäßige Ausgabe ist zu beschließen. Die Finanzierung wurde mit der

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe beschloss der Verbandsgemeinderat

  1. den Auftrag zur Lieferung einer neuen Drehleiter Automatik mit Korb 23/12 an die Firma Rosenbauer, Karlsruhe zu erteilen.
  2. den Bürgermeister zu ermächtigen, alle im Zusammenhang mit der Beschaffung notwendigen Rechtsgeschäfte bis zu einer Gesamtauftragssumme in Höhe von 950.000 Euro zu tätigen.
  3. die überplanmäßige Ausgabe für den Haushalt 2024 zu beschließen.
  4. den Bürgermeister mit der Schadenregulierung und dem damit zusammenhängenden Verkauf des Unfallfahrzeugs zu ermächtigen.

13. Anschaffung von drei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen 20 für die Feuerwehren Laufeld, Manderscheid und Salmtal;

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe

Am 06.03.2024 hat der Verbandsgemeinderat das Pflichtenheft zur Anschaffung von drei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF) 20 sowie die europaweite Ausschreibung beschlossen. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist der Auftrag dem Bieter innerhalb der gesetzlich festgelegten Bindefrist mitzuteilen. Aufgrund der anstehenden Kommunalwahl und der damit u.U. nicht kurzfristigen Möglichkeit einer Sitzungseinberufung, ist eine Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe erforderlich. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe beschloss der Verbandsgemeinderat, den Bürgermeister in Abstimmung mit den Beigeordneten zu ermächtigen, den Auftrag zur Lieferung von drei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen 20 (Fahrgestell, Aufbau und Beladung) an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben.

14. Verfahren zur Jugendbeteiligung;

Satzungsbeschluss

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2023 den Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer Jugendvertretung in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land gefasst. Diese Initiative wurde durch ein erfolgreiches Kino-Event zur Einführung der JUGEND WIL.LA am 05. März 2024 initiiert. Das Kino-Event verfolgte das Ziel, die Jugendlichen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land über die zukünftige Jugendvertretung zu informieren und ihr Interesse an politischer Teilhabe zu wecken. Bürgermeister Manuel Follmann eröffnete die Veranstaltung mit einer herzlichen Begrüßung der Generation Z und leitete eine Online-Umfrage zu aktuellen Themen, Bedürfnissen und Wünschen der Jugendlichen ein. Im Rahmen des Events wurden politische Influencer wie Ann Cathrin Riedel aus Berlin und Lisa Fieger sowie Elfi Weiss von „Politik verstehen“ aus Regensburg live zugeschaltet. Diese betonten die Bedeutung von politischem Engagement bereits in jungen Jahren und ermutigten die Jugendlichen, Verantwortung zu übernehmen und lokale Veränderungen anzustoßen. Nach einem interaktiven Quiz über die Verbandsgemeinde Wittlich-Land, um das Wissen der Jugendlichen zu testen und sie aktiv einzubeziehen, wurde der deutsche Spielfilm CONTRA als Höhepunkt des Events gezeigt. Das Kino-Event war ein voller Erfolg und bestätigte das Interesse der Jugendlichen an einer Partizipation in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Bisher gibt es 18 Anmeldungen zur Mitarbeit an der sogenannten JUGEND WIL.LA (Anmeldeschluss: 20.04.2024). Daher wird vorgeschlagen, ein Jugendparlament zu gründen, das die Interessen und Anliegen der jungen Generation auf kommunaler Ebene vertritt und sie in politische Entscheidungsprozesse einbindet. Um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, ist eine entsprechende Satzung zur Einrichtung einer Jugendvertretung zu verabschieden

Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Verbandsgemeinderat bestimmt durch einfachen Beschluss die Anzahl der Mitglieder Jugendvertretung.
  • Die Mitglieder der Jugendvertretung werden vom Verbandsgemeinderat gewählt. Die Wahlzeit entspricht der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates.
  • Mitglied der Jugendvertretung können Einwohnerinnen und Einwohner sein, die am Tage des Beginns der Wahlzeit das 14., aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitglieder bleiben bis zum Ablauf der Wahlzeit im Amt, auch soweit sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Es ist beabsichtigt, dass sich die Jugendvertretung nach den Sommerferien konstituiert und sodann nach Bedarf vor den Sitzungen des Verbandsgemeinderates tagt.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat den vorgestellten Satzungsentwurf. § 5 II der Satzung wird dahingehend ergänzt, dass auch von den Fraktionen des Verbandsgemeinderates entsandte Mitglieder teilnehmen können.

15. Vollzug der Ehrungsrichtlinien

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.08.2019 Richtlinien über die Ehrungen durch die Verbandsgemeinde Wittlich-Land beschlossen. Die Ehrungen können auf Vorschlag des Bürgermeisters durch den Verbandsgemeinderat beschlossen werden. Die Vorschläge wurden in der Sitzung bekanntgegeben.

Der Ältestenrat hatte sich dafür ausgesprochen, die Ehrungen in der konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.07.2024 vorzunehmen. Für die goldene Ehrung soll weiterhin als besonderes Geschenk das eiserne Wappen oder der Leinwand-Siebdruck der VG ausgehändigt werden.

Der Verbandsgemeinderat stimmte den vorgetragenen Ehrungsvorschlägen des Bürgermeisters zu und bestätigt die Entscheidungen des Ältestenrates. Zusätzlich erhält Frau Ursula Wollscheid die Ehrennadel in Bronze für ihre 9-jährige Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte.

16. Mitteilungen und Anfragen

Es lagen keine öffentlichen Mitteilungen und Anfragen vor.

17. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.

nichtöffentlicher Teil:

18. Mitteilungen und Anfragen

Es lagen keine nichtöffentlichen Mitteilungen und Anfragen vor.

19. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.