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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen,

Flächen für die Abwasserbeseitigung, Grünflächen und von Flächen für die Landwirtschaft in der Gemarkung Burg/Salm

1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

2. Hinweise zum Verfahren

1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Ratssitzung am 26.03.2025 die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und den Entwurf der 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 für die Offenlage beschlossen.

Das Plangebiet zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Entwurfsfassung zur Offenlage hat eine Größe von rund 12,1 ha und beinhaltet in der Gemarkung Burg/Salm folgende Flurstücke der Flur 20: 2 teilweise, 3/2, 3/1 teilweise, 4, 5, 6, 8 teilweise, 15 teilweise, 16 teilweise, 17 teilweise, 19 teilweise, 21/2 teilweise, 21/3, 23 teilweise, 26, 27, 28, 29, 30, 31 teilweise, 32/1 teilweise, 32/3, 33, 36 teilweise, 37 teilweise, 45 teilweise, 46 teilweise, 50/23 teilweise, 121/3 teilweise.

Der Geltungsbereich der Änderung ist dem besonders abgedruckten Lageplan/Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Entwurf der 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes besteht aus:

1.

einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der im Zuge der Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplandarstellungen und

2.

einer Begründung, diese beinhaltet

Teil 1 – städtebaulicher Teil und

Teil 2 – Umweltbericht

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:

Ø Umweltbericht (BGH Plan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Trier; März 2025), als Teil II der Begründung zum Flächennutzungsplan, mit Informationen zu

• den Schutzgütern Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Natura 2000, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erholung, Mensch, Menschliche Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen

• übergeordneten Planungen (Landesentwicklungsprogramm, Regionaler Raumordnungsplan, Landschaftsplan)

• Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen sowie zu alternativen Planungsmöglichkeiten

Stellungnahmen zu den Themen:

- Immissionsschutzbelange

- Vorhandensein und Planungen zu elektrischen Niederspannungs-, Hoch- und Höchstspannungsanlagen, Anlagen zur Telekommunikation und zum Breitbandausbau sowie deren etwaige Schutzbereiche

- Gewässerschutz, Außengebietsentwässerung, innergebietliche Entwässerung, Rückhaltung und Niederschlagsbewirtschaftung, Sturzflutgefährdung/Starkregenvorsorge, Abwasserbeseitigung

- Wasserversorgung, Brandschutz, Löschwasserbedarf und -bereitstellung

- Boden- und Grundwasserschutz

- Belange der Denkmalpflege/Arbeitssicherheit/Kampfmittelfreiheit

- Verkehr und Verkehrssicherheit

- Belange der Landwirtschaft/forstliche Belange

- Natur-, Arten- und Biotopschutz

- Bedarfslage/Planerfordernis/Planalternativen

Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von Montag, den 19. Mai 2025 bis einschließlich Freitag, den 27. Juni 2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de veröffentlicht. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Landscheid – „Gewerbegebiet-Erweiterung“.

Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen im Zeitraum der Veröffentlichung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort eingesehen werden.

Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Reis, Tel.: 06571/107-359 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle eingereicht bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.

Die Stellungnahmen sollen vornehmlich elektronisch übermittelt werden (E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich eingereicht werden (z. B. per Brief oder Fax 06571/107155).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).

Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

2. Hinweise zum Verfahren

Das vorgenannte Verfahren zur 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Landscheid zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-Erweiterung“ durchgeführt (Parallelverfahren).

Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Landscheid in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinde Landscheid wird hingewiesen.

Wittlich, den 13.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
gez.: (S)
Manuel Follmann
Bürgermeister