1. Einwohnerfragestunde
Von Seiten eines Bürgers wurde angeregt, ähnlich wie in vielen anderen Ortsgemeinden, Hundetoilettenanlagen (Sammelbehälter inkl. Hundekotbeutelspender) an verschiedenen Stellen im Ort aufzustellen. Der Vorschlag wurde intensiv unter den Anwesenden diskutiert.
2. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2023
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
b) Beratung und Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2023
| a) | kein Beschluss erforderlich, da weder Anregungen noch Bedenken während der Offenlage vorgetragen wurden. |
| b) | Der Rat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2023 nebst Anlagen wie vorgetragen. |
3. Grundstücksangelegenheit
Festlegung der Konditionen für die Veräußerung der gemeindlichen Baugrundstücke im Baugebiet "Aufm Seilpesch"
Der Ortsbürgermeister informiert den Rat und die Bürger über die Erschließungskosten /m² im Neubaugebiet „Aufm Seilpesch“. In die Berechnung eingeflossen sind u.a.:
| a) | Kosten für den Grunderwerb |
| b) | Tatsächlich entstandene Aufwendungen für die Bauleitplanung |
| c) | Kosten für die Bodenordnung |
| d) | Erschließungskosten (Vorstufen- und Endausbau) gemäß Ausschreibungsergebnis |
| e) | Einmalige Beiträge für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung |
Die Kosten ergeben sich aus den bisherigen Rechnungen und dem Angebot zur Erschließung im Endausbau und können noch durch unvorhersehbare Ereignisse im Tiefbau geringfügig steigen.
Im nächsten Schritt wird der Gemeinderat den Verkaufspreis festlegen und die Vergaberichtlinien sowie die Bewerbungsfrist beschließen.
Aus den im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beigefügten Aufstellungen sind die einzelnen Kosten mit Aufteilung pro qm ersichtlich.
Der Gemeinderat nimmt die Mitteilungen zustimmend zur Kenntnis.
4. Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028;
Aufstellung der Vorschlagsliste
Aus der Ortsgemeinde Oberöfflingen hat sich niemand für die Ausübung des Ehrenamtes als Schöffe beworben. In der Sitzung wurde auch keine Person vom Gemeinderat für dieses Amt vorgeschlagen.
5. Bauvoranfrage zum Neubau eines Rinderstalles als Offenstall auf dem Grundstück Flur 2, Parzelle 18/1
Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst die ergänzte Bauvoranfrage ohne Nennung von Namen vor.
Der Rat hat sich in seiner Sitzung am 09.02.2023 unter TOP 4.1 mit dieser Bauvoranfrage beschäftigt und abschließend das Einvernehmen nicht erteilt.
Anschließend hat der Antragsteller am 03.03.2023 per Mail die Bauvoranfrage ergänzt und gegenüber der ursprünglichen Fassung den Standort des geplanten Stalles um ca. 18 m verschoben (s. beigefügtes Luftbild). Außerdem soll der Stall statt ursprünglich 110 qm nunmehr 133 qm groß werden.
Der Vorsitzende stellt dem Rat die ergänzte Bauvoranfrage ohne Nennung von Namen vor.
Der Rat muss nun erneut über die Bauvoranfrage beraten und entscheiden.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach wie vor nach § 35 (BauGB), Bauen im Außenbereich. Dies wird auch von der Kreisverwaltung so gesehen.
Diese hat bei der ursprünglichen Planung bereits darauf hingewiesen, dass der Standort wegen der Nähe zur Wohnbebauung und zum neuen Baugebiet „Aufm Seilpesch“ immissionsschutzrechtlich bedenklich ist. Dies trifft auch auf den neuen Standort zu.
Die Frage, ob eine landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt, wird von der Kreisverwaltung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft.
Nach Mitteilung des Antragstellers soll die Erschließung mit Wasser und Strom vom Anwesen Brunnenstr. 26 her sichergestellt werden. Zur Frage der straßenmäßigen Erschließung hat der Antragsteller keine Angaben gemacht.
Nach Abschluss der Aussprache fasst der Rat den folgenden Beschluss:
Der Rat stimmt der Bauvoranfrage nicht zu und erteilt nicht das Einvernehmen nach § 36 BauGB
Dies wird mit der Nähe zur vorhandenen und der im Baugebiet „Aufm Seilpesch“ geplanten Wohnbebauung begründet.
Der Rat geht davon aus, dass sich die zu erwartenden Lärm- und Geruchsimmissionen negativ und störend sowohl auf die vorhandene Wohnbebauung als auch auf das Baugebiet „Aufm Seilpesch“ auswirken werden.
Des Weiteren stimmt der Rat einer straßenmäßigen Erschließung über die Zufahrtsstraße zum Neubaugebiet „Aufm Seilpesch“ (Parzelle 26) und die sich daran anschließende öffentliche Grünfläche (Parzelle 39) nicht zu.
Deshalb sieht der Rat keine Möglichkeit, der Bauvoranfrage zuzustimmen.
6. Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP)
Das Land Rheinland-Pfalz und die kommunalen Spitzenverbände haben sich auf einen gemeinsamen Kommunalen Klimapakt (KKP) verständigt. Der Kommunale Klimapakt und das Investitionsprogramm (KIPKI) ergänzen sich gegenseitig, sind aber unabhängig voneinander.
Während der KIPKI in erster Linie die Mittel zur Verfügung stellt, setzt der KKP beim Knowhow an. Alle Kommunen in Rheinland-Pfalz können sich dem Kommunalen Klimapaket anschließen. Der Beitritt zum Kommunalen Klimapaket ist durch Abgabe der beigefügten Muster-Beitrittserklärung, die u. a. einen Ratsbeschluss beinhaltet auf freiwilliger Basis ab dem 01.03.2023 möglich. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und erhalten dazu umfassende, maßgeschneiderte Beratung hinsichtlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Perspektivisch sollen die KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.
Der Beitritt von Ortsgemeinden kann dabei nur gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Dementsprechend ist der Vordruck für die Beitrittserklärung aufgebaut. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig, ob und mit welchen Maßnahmen sie am KKP teilnehmen will.
Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden.
Die Kommune muss im Zuge ihrer Beitrittserklärung konkrete Maßnahmen benennen, die mit dem Beitritt verfolgt werden sollen. Die Verwaltung schlägt folgende Ziele bzw. Maßnahmen vor:
| Ziele | Maßnahmen |
| Energetische Sanierung bzw. Optimierung |
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| Stromverbrauch reduzieren |
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| Weitere Potenziale für erneuerbare Energien systematisch herausarbeiten |
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| Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge |
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Die Ortsgemeinde nimmt ihre Rolle in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen ernst. Sie verpflichtet sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele bzw. Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
| - | Energetische Sanierung bzw. Optimierung |
| - | Stromverbrauch reduzieren |
| - | Weitere Potenziale für Erneuerbare Energien systematisch herausarbeiten |
| - | Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge |
Der Gemeinderat stimmt einem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die als Muster beigefügte Beitrittserklärung entsprechend der zuvor formulierten Ziele zu unterzeichnen. Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben.
7. Mitteilungen
Unter Punkt „Mitteilungen“ im öffentlichen Teil informierte der Vorsitzende über die nachfolgenden Themen:
| • | PV-Freiflächenanlage |
| Ursprünglich sollte in der heutigen Sitzung der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der PV-Freiflächenanlage gefasst werden. Nach mehreren Gesprächen des Ortsbürgermeisters mit der Fa. WES Green, vertreten durch Herrn Edelbert Bach, ist man zu der Überzeugung gekommen, den Aufstellungsbeschluss in einer späteren Sitzung auf die Tagesordnung zu nehmen und das Ergebnis der raumordnerischen Prüfung abzuwarten. Diese Prüfung wird durch die Kreisverwaltung durchgeführt. Die anvisierten Flächen sind durch die Absichtserklärung in der Grundsatzentscheidung des Gemeinderates vom 14.12.2022 gesichert. |
| • | Anfrage für einen Verkehrsspiegel |
| Seitens der Ortsgemeinde Oberöfflingen wurde bei der VG Wittlich-Land die Anbringung eines Verkehrsspiegels im Kreuzungsbereich „Brunnenstraße / Zum Jungischt“ beantragt. Der Antragssteller sieht in diesem Kreuzungsbereich ein erhöhtes Unfallrisiko. Dies wurde auch schon beim zuständigen Sachbearbeiter der VG (Herr Spang) angesprochen. Der Sachverhalt soll bei einem noch festzulegenden Ortstermin besprochen werden. |
| • | Seniorentag |
| Coronabedingt konnte in den letzten 3 Jahren leider kein Seniorentag mehr stattfinden. Auf Anfrage des Ortsbürgermeisters sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür aus, in diesem Jahr nochmals einen Seniorentag durchzuführen. Die weiteren Details sollen bei einem nächsten Treffen des Gemeinderates festgelegt werden. |
| • | SWR - Fernsehaufnahmen |
| Der Südwestrundfunk hat beim Ortsbürgermeister bezüglich einer Fernsehreportage über den Ort Oberöfflingen angefragt. Die Vorbesprechung hierzu ist bereits für Samstag, den 29.04.2023, geplant. Der voraussichtliche Aufnahmetermin soll der 09.05.2023 sein. |
8. Verschiedenes
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Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.