1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
3. Hinweise zum Planvorentwurf und zum Verfahren
1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2022, TOP 15 b), beschlossen, den Flächennutzungsplan Wittlich-Land 2006 für Flächen der Gemarkung Osann, Flur 12, 19 und 22, zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Seniorenresidenz“ und „Lebensmittelmarkt“ fortzuschreiben (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):
„Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 mit dem Ziel der Zulassung einer Seniorenresidenz und eines Lebensmittelmarktes (geplante Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Seniorenresidenz“ bzw. „Lebensmittelmarkt“) einzuleiten und den Änderungsbereich entsprechend dem der Niederschrift beigefügten Lageplan abzugrenzen…“
Das Plangebiet (Änderungsbereich) hat eine Gesamtgröße von ca. 1,9 ha und befindet sich auf der Gemarkung Osann, Flur 12, 19 und 22, nordwestlich der Ortslage Osann.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung erfolgt durch die Möglichkeit der Interneteinsicht/Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Verwaltung zu den üblichen Dienstzeiten in der Zeit vom 05.06.2023 bis zum 07.07.2023.
Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Osann-Monzel – Sondergebiete „Seniorenresidenz“ und „Einzelhandel“.
Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 schriftlich eingereicht (z. B. durch Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Bei Fragen zu der Planung oder bei gewünschter Einsichtnahme in die Planunterlagen im Verwaltungsgebäude wenden Sie sich bitte an
Herrn Günter Reis, Tel.: 06571/107-359, Zimmer Nr. 302 oder
Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer Nr. 302
3. Hinweise zum Planvorentwurf und zum Verfahren
In seiner Ratssitzung am 20.07.2022 hat der Verbandsgemeinderat den Vorentwurf der 34. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 beschlossen.
Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 für den zu überplanenden Bereich dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen für Seniorenresidenz und Lebensmittelmarkt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO.
Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit den Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Osann-Monzel „Neubau Seniorenresidenz Trierer Straße“ und „Lebensmittelmarkt Trierer Straße“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besonderen Veröffentlichungen zu den Bebauungsplanungen der Ortsgemeinde Osann-Monzel in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinden wird hingewiesen.
- - - - - - - = Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung