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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Salmtal vom 26.04.2023

1. Einwohnerfragestunde

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2. 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006, Gemarkung Hetzerath im Zusammenhang mit der 10. Änderung des Bebauungsplanes Industriepark Region TrierZustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO

Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 22.03.2023 endgültig verabschiedete 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 und deren Inhalt informiert.

Die Planunterlagen bestehen aus:

1. Planurkunde mit Legende und Verfahrensvermerken und

2. einer Begründung (Teil 1 – städtebaulicher Teil und Teil 2 – Umweltbericht)

Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der 10. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Region Trier“ des Zweckverbandes Industriepark Region Trier durchgeführt (Parallelverfahren).

Der Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 13,5 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung folgender Darstellungen:

Nutzung

30. EFS FNP

15. EFS FNP

19. EFS FNP

Differenz (ha)

Gewerbliche Bauflächen

54.270 m²

---

18.700 m²

+ 35.570 m²

Verkehrsflächen

25.410 m²

9.730 m²

9.180 m²

+ 6.500 m²

Verkehrsflächen besondere Zweckbestimmung

---

---

1.380 m²

- 1.380 m²

Versorgung

130 m²

760 m²

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- 630 m²

Grünflächen

44.040 m²

32.500 m²

21.110 m²

- 9.570 m²

Wasserwirtschaft

4.220 m²

---

---

+ 4.220 m²

Wasserflächen

7.330 m²

1.500 m²

2.780 m²

+ 3.050 m²

Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur u. Landwirtschaft

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37.760 m²

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- 37.760 m²

Gesamtsumme

135.400 m²

82.250 m²

53.150 m²

0 m²

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung zu.

3. Bauangelegenheit;

Bauantrag zum Neubau eines Bungalows auf dem Grundstück Gemarkung Dörbach, Flur 15, Parzelle 5 (Im Altengarten)

Zunächst stellt der Vorsitzende dem Rat den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Erschließung erfolgt über die Straße „Im Altengarten“. Die öffentlichen Anlagen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind vorhanden, die entsprechenden Hausanschlüsse müssen noch hergestellt werden.

Die notwendigen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Für das Vorhaben wurde von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit Schreiben vom 05.12.2022 ein positiver Bauvorbescheid erteilt.

Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Nach Ansicht des Gemeinderates fügt sich das Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung ein.

Der Rat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

4. Erschließung Neubaugebiet "Auf Sand"- Herstellung des Lärmschutzwalls

Der Gemeinderat wird über das für die Herstellung des im Bebauungsplan „Auf Sand“ ausgewiesenen nunmehr ca. 2,00 m hohen Lärmschutzwalls vorliegende geprüfte Nachtragsangebot der Fa. Friedrich vom 08.03.2023 mit einem Bruttoangebotspreis von 41.515,05 Euro informiert. Die fachtechnische Angemessenheit der angebotenen Einheitspreise wurde durch das mit der Bauleitung beauftragte Ing. Büro John aus Wittlich geprüft und bestätigt. Vergaberechtlich ist die Annahme des Angebotes im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses für die Herstellung der bereits beauftragten Erschließungsmaßnahmen nach Prüfung der Verwaltung ebenfalls zulässig.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Vergabe der Arbeiten für die Herstellung des im Bebauungsplan „Auf Sand“ ausgewiesenen Lärmschutzwalls auf Grundlage des vorliegenden Nachtragsangebotes vom 08.03.2023 zum fachtechnisch geprüften Bruttoangebotspreis in Höhe von 41.515,05 Euro an die Fa. Friedrich aus Hontheim.

Mittel zur Finanzierung stehen im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur Verfügung.

5. Herstellung eines Verbindungsweges mit Fußgängerbrücke vom Ortsteil Salmrohr zum neuen Bahnhof bzw. Gewerbegebiet Dörbach

a) Information

b) Beschluss über die zu erwartenden Mehrkosten

a) Information

Mit Schreiben vom 16.12.2021 wurde der Ortsgemeinde Salmtal eine Zuwendung über Mittel aus dem Investitionsstock 2021 in Höhe von 345.000,00 € bewilligt. Die Bewilligung basiert auf der von dem Ingenieurbüro Reihsner PartG mbB, 54516 Wittlich auf Grundlage des Hochwasserereignisses am 15./16. Juli 2021 angepassten Genehmigungsplanung vom 05.11.2021 mit förderfähigen Gesamtkosten von 760.000,00 €. Die Zuwendung wurde als Anteilsfinanzierung als Höchstbetrag bewilligt und beträgt 45 % der förderfähigen Kosten. Der Bewilligungszeitraum wurde für die Zeit vom 16.12.2021 bis zum 31.12.2023 festgesetzt. Innerhalb dieses Bewilligungszeitraumes muss die Maßnahme fertiggestellt und abgerechnet sein.

Am 29.04.2022 und 20.05.2022 wurden die Gewerke Tiefbauarbeiten und Brückenbau submittiert. Die Gesamtkosten des Projektes mussten auf Grundlage der geprüften Ausschreibungsergebnisse bzw. Angebotssummen auf 982.840,51 € angepasst werden. Der Eigenanteil der Ortsgemeinde Salmtal wurde auf 637.840,51 € beziffert. In der Sitzung des Gemeinderates am 08.06.2022 erfolgten die Auftragsvergaben zu den Gewerken Tiefbauarbeiten und Brückenbau.

Mit den Bauarbeiten wurde am 27.07.2022 begonnen. Die Tiefbauarbeiten wurden am 20.09.2022 eingestellt, da die wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Bau eines Brückenbauwerks aufgrund der geänderten Genehmigungsplanung noch nicht erteilt wurde und die Tragwerksplanung hinsichtlich der Brücke und Widerlager (Betonfundamente) nicht fertiggestellt war. Mit Schreiben vom 08.02.2023 der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, 54290 Trier wurde die wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt. Ferner liegt die bautechnische Prüfung (Prüfstatik Brücke und Widerlager) nunmehr vor. Die Bauarbeiten wurden zwischenzeitlich wieder aufgenommen. Gemäß dem Bauzeitenplan ist die Fertigstellung im Juli 2023 vorgesehen.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

b) Beschluss über die zu erwartenden Mehrkosten

Der Ortsbürgermeister informiert den Gemeinderat über die aktuelle Kostenberechnung des Ingenieurbüros Reihsner PartG mbB, 54516 Wittlich vom 18.04.2023 für die Herstellung eines Verbindungsweges mit Fußgängerbrücke vom Ortsteil Salmrohr zum neuen Bahnhof bzw. Gewerbegebiet Dörbach. Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich auf 1.109.572,25 €. Demnach entstehen gegenüber der ursprünglichen Kostenberechnung in Höhe von 982.840,51 €, basierend auf Grundlage der geprüften Ausschreibungsergebnisse bzw. Angebotssummen, Mehrkosten in Höhe von 126.731,74 €. Der Eigenanteil der Ortsgemeinde Salmtal steigt somit um 126.731,74 € auf 764.572,25 €. Aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten fand am 20.04.2023 ein Ortstermin statt, an welchem Vertreter der Ortsgemeinde Salmtal, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und dem Ingenieurbüro Reihsner PartG mbB teilnahmen. Wesentliche Aspekte der Mehrkosten sind die Entsorgung der Boden- und Bauschuttmassen (Insel zwischen Salm und Mühlengraben), die Gründung der Brückenfundamente gemäß der Prüfstatik, zusätzliche Leistungen bei der Niederschlagswasserbeseitigung betreffend Zulauf Bahnböschung sowie bei den Ingenieurleistungen (Änderung Wasserrecht).

In diesem Ortstermin wurde das Ingenieurbüro Reihsner PartG mbB seitens der Ortsgemeinde Salmtal eindringlich darauf hingewiesen, Einsparmöglichkeiten bei sämtlichen Leistungen zu prüfen, um die Mehrkosten so gering wie möglich zu halten. Es wurde zudem vereinbart, dass alle zwei Wochen ein Jour-Fixe-Termin stattfindet, an welchem Vertreter des Ingenieurbüros, der Verwaltung, der Ortsgemeinde Salmtal sowie der zur jeweiligen Zeit bauausführenden Firma teilnehmen.

Nach Beratung erkennt der Gemeinderat die aktuelle Kostenberechnung des Ingenieurbüros Reihsner Part mbB und die damit verbunden Mehrkosten nicht an.

Die erbrachten Leistungen der bereits durchgeführten Maßnahmen werden zwar grundsätzlich anerkannt, allerdings müssen die entstandenen Kosten für diese Leistungen für die nächste Sitzung detailliert dargestellt werden, um so festzustellen, woraus die Mehrkosten entstanden sind (Erhöhung der Preise, größere Mengen) und ob es sich tatsächlich auch um Mehrkosten handelt.

Der Ortsbürgermeister, die Beigeordneten sowie die Ratsmitglieder Bernd Gansen und Udo Messerig werden allerdings ermächtigt, die anstehenden Maßnahmen zu betreuen. Des Weiteren wird der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, im Rahmen der heute kommunizierten Verfahrensweise und dargestellten Kostenrahmen Entscheidungen (inkl. geschätzter Mehrkosten) zu treffen.

6. Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028;Aufstellung der Vorschlagsliste

Nach Beratung und Wahl werden folgende Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen benannt:

Simone Köper

Carmen Porten.

Reiner Krier

7. Erneuerung einer Asphaltfläche im Bereich des Sportgeländes in der Gemarkung Salmrohr

Der Gemeinderat wird über das Angebot informiert.

Im Rahmen des derzeit in Ausführung befindlichen Endausbau des Neubaugebiet „Allenfeld“ wurde sich im Anschluss an einen Jour-Fix-Termin gemeinsam mit Vertretern der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde sowie der bauausführenden Fa. Friedrich die schadhafte Asphaltfläche „Im Kordel“ im Bereich des Sportgeländes angesehen.

Im Ergebnis wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit die Notwendigkeit einer Erneuerungs- bzw. Reparaturmaßnahme gesehen.

Um die dauerhafte Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, ist nach Empfehlung des Vertreters der bauausführenden Firma die Erneuerung der kompletten Fläche zu empfehlen. Hierbei würde der gesamte Unterbau ausgekoffert, vorhandenes Wurzelwerk und Randeinfassungen etc. entfernt und die Fläche gem. Angebot neu hergestellt werden.

Zudem wäre der Straßenaufbruch im Vorfeld der Maßnahme auf pechhaltiges Material zu untersuchen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei der vorhandenen Befestigung um belastetes Material handelt.

Das Angebot (ohne Entsorgungskosten für pechhaltiges Material) beläuft sich auf eine Bruttogesamtsumme in Höhe von 33.299,77 Euro.

Die zugrundeliegenden Einheitspreise wurden durch den Tiefbautechniker der Verwaltung geprüft und als angemessen bestätigt.

Nach den vergaberechtlichen Bestimmungen müssten noch weitere Vergleichsangebote eingeholt werden.

Ergänzende Erläuterungen erfolgen durch Ortsbürgermeister Dennis Junk in der Sitzung.

Dieser TOP wird vertagt und zunächst im Bauausschuss besprochen. Hier soll eine Prüfung erfolgen, ob nicht evtl. in der Ortslage noch andere Erneuerungen/Verbesserungen von Asphaltflächen notwendig sind und ob diese evtl. günstiger per Pflaster erneuert werden können.

8. Zuschussantrag TC Salmrohr zum Umbau von zwei Tennisplätzen

In der Sitzung am 07.07.2021 hatte der Gemeinderat eine Zuwendung in Höhe von

7.500,00 € an den TC Salmtal für die Sanierung von zwei Tennisplätzen beschlossen.

Der TC Salmtal hat zwischenzeitlich der Ortsgemeinde mitgeteilt, dass der Zuschuss des Landessportbundes erst in 2023 fließt. Daher kann die Maßnahme auch erst in diesem Jahr umgesetzt werden.

Weiterhin informiert der Verein darüber, dass aufgrund der allgemeinen Preissteigerung vor allem im letzten Jahr, und für zusätzlich anfallende Arbeiten, Mehrkosten von ca. 25.000,00 € anfallen werden. Somit betragen die Gesamtkosten voraussichtlich 100.000,00 €.

Zur Ausfinanzierung der Maßnahme beantragt der TC Salmtal daher einen weiteren Zuschuss von nochmals 7.500,00 €.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat dem TC Salmtal erneut einen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 € für die Sanierung von zwei Tennisplätzen zu gewähren.

9. Partnerschaft mit Gernrode;Informationen

Die Fahrt zur Partnerschaftsgemeinde nach Gernrode hat stattgefunden. Den Besuchern wurde ein großes Programm geboten.

Das Resümee der Fahrt war durchweg positiv. Ein Besuch von Vertreterinnen und Vertretern aus Gernrode ist für dieses Jahr auf Vereinsebene in Salmtal geplant.

Das Geschenk von Gernrode, die japanische Zierkirche, soll einen würdigen Platz in Salmtal finden.

10. Mitteilungen

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11. Verschiedenes

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Der Rat wurde über das Schreiben der SGD zum Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes zwecks Neubau Hochspannungsfreileitung Pkt. Metternich – Niederstedem im Abschnitt Wengerohr-Niederstedem in Kenntnis gesetzt.

Die Ortsgemeinde wurde gebeten, das Betretungsverbot aufzuheben und der Firma Amprion GmbH Zugang zu den Grundstücken zu gewähren.

Ansonsten wird eine Duldungsanordnung verfügt (Vorarbeiten und Hilfsmaßnahmen gem. § 44 Abs. 1 und 2 EnWG).

Für eine solche Duldungsanordnung abzuwehren, wurde eine Frist bis zum 12.05.2023 auferlegt.

Der Rat vertritt weiter den Standpunkt, dieses Betretungsverbot erstmal nicht aufzuheben

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Information Sachstand Kita

Abschluss der Arbeiten Außengelände und Hochschutzwall ca. Ende Mai.

Die Innenarbeiten sind bereits, bis auf Kleinigkeiten, abgeschlossen. Mit den Vorbereitungen für das Sommerfest am 02.07.2023 wurde begonnen.

Für die Zukunft soll mit der Kita, Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde und der Feuerwehr ein Notfallplan verbunden mit einer Übung zur Bedienung der neuen Pumpe zur Bewältigung eines Hochwassers stattfinden.

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Aus der Runde der Ratsmitglieder wurde die Bitte der Wanderwegepaten vorgetragen, mit Blick auf das verlängerte Wochenende, die Wege im Bereich der Baustellen Brückenbau zu reinigen.

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Der St.-Martinumzug soll um eine Woche vom 10.11.2023 auf den 03.11.2023 vorverlegt werden. Hierzu sollen Abstimmungen mit der Feuerwehr und den Musikvereinen stattfinden.

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Eröffnung des neu erbauten Bouleplatzes am 30.04.2023. Die Einweihungsfeier findet gemeinsam mit dem Maibaumfest des Löschzuges Salmrohr auf dem Dorfplatz Moselstraße statt. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlichst eingeladen.

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Das Thema Starkregenkonzept/Regenrückhaltebecken soll in der nächsten Gemeinderatsitzung thematisiert und die entsprechenden Beschlüsse zur Beauftragung gefasst werden.

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Die Leichenhalle in Dörbach befindet sich in einem desaströsen Zustand. Aufgrund eines großen Risses regnet es rein. Das Fallrohr ist nicht am Kanal angeschlossen und unterspült das Gebäude.

Um weitere Schäden zu vermeiden, soll das Rohr am Kanal angeschlossen werden. Ferner müsste das Dach erneuert werden. Der Bauausschuss befasst sich hiermit in seiner nächsten Sitzung und soll die anstehenden Maßnahmen definieren und eine Kostenaufstellung erstellen lassen. Im Anschluss wird der Rat hierüber beschließen.

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Deutlich sichtbar geht der Glasfaserausbau der Fa. UGG voran. Die bauausführende Firma hatte im Ortsteil Dörbach begonnen und ist nun am anderen Ende in Salmrohr angekommen. Es fehlen lediglich einige Spülbohrungen und vereinzelte Hausanschlüsse.

Für alle, die sich bisher noch nicht für einen kostenlosen Glasfaser Hausanschluss entschlossen haben, gibt es nun letztmalig die Möglichkeit, einen solchen bis spätestens 31.05.2023 zu beauftragen (Nur in Verbindung mit einem ISP-Vertrag).

Interessierten Bürgerinnen und Bürger wird durch den ersten Beigeordneten Karl Klein eine Glasfasersprechstunde am 08.05.2023 um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Salmtal angeboten.

Dennis Junk, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.