Titel Logo
Mein Wittlich.Land
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Gemeinderates Klausen vom 10.04.2025

1. Einwohnerfragestunde

./.

2. 25. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Darstellung weiterer gewerblicher Bauflächen zur Erweiterung eines vorhandenen Betriebes, Gemarkung Esch, Flur 3 und 5

- Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO

Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 26.03.2025 endgültig verabschiedete 25. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 und deren Inhalt informiert.

Die Planung besteht aus:

  1. Planurkunde mit Legende und Verfahrensvermerke
  2. Begründung mit integriertem Umweltbericht

Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Esch „Gewerbegebiet Rohrerweg“ durchgeführt (Parallelverfahren).

Der Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 5,35 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Flächen für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der 25. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu.

3. Kindergarten Klausen - Umrüstung auf LED

Im Rahmen der für die Sommerferien 2025 geplanten Umbaumaßnahme (SoFö Förderprogramm) sind auch Elektroarbeiten vorgesehen. Im Zuge der Planung ist aufgefallen das angrenzende Räume immer noch mit alten Leuchtmitteln betrieben werden.

  • Nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung wäre es durchaus sinnvoll die restlichen Räume auch auf LED umzurüsten.
  • Zusätzlich sollen 2 weitere Versorgungsleitungen für die Küche im Mensaraum gezogen werden, um die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Unterverteilung zu entlasten, dies wäre, aufgrund der offenen Decke im Flur, ohne größeren Aufwand möglich.
  • Außerdem muss die Außensteckdose an der Außenwand der Mensa zwingend in Stand gesetzt werden.

Auf Basis der zuvor genannten Maßnahmen wurde durch die Verwaltung ein Leistungsverzeichnis erstellt und ein unverbindliches Angebot bei einem lokalen Fachunternehmen eingeholt.

Das Angebot liegt unter der Kostenschätzung.

Aufgrund der Angebotshöhe kann die Vergabe per Direktauftrag erfolgen.

Der Gemeinderat nimmt die erhaltenen Informationen zur Kenntnis und beschließt die Maßnahme in Gänze umzusetzen. Darüber beschließt er den Auftrag an die Fa. Elektro Service Woitalla GmbH zum Bruttoangebotspreis von 5236,75 € zu vergeben. Die außerplanmäßige Ausgabe soll im Haushalt 2025 berücksichtigt werden.

Die Leuchtmittel im Außenbereich sollen ebenfalls auf LED umgerüstet werden.

4. Eberhardsklause - Dorfladen Erneuerung Beleuchtung

Im Rahmen des geplanten Hybridbetriebs des Dorfladens wurde ein neues Beleuchtungskonzept erarbeitet. Das Vorhaben soll hierbei im Zuge der Umstellung vorgelagert erfolgen.

Die Umrüstungskosten belaufen sich auf rd. 5.500 €.

Durch die Kombination diverser Fördermittel entstehen der Ortsgemeinde Klausen keine Kosten.

Der Auftrag soll an einen lokal ansässigen Betrieb per Direktvergabe vergeben werden.

Der Gemeinderat nimmt die erhaltenen Informationen zur Kenntnis. Die Beleuchtungszeiten werden abhängig von den Warenlieferungen und Kundenandrang eingestellt.

5. Widmungen von Verkehrsflächen in der Ortslage Klausen

Der Gemeinderat beschließt gem. § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG RLP) die nachfolgenden gemeindeeigenen Straßen bzw. Grundstücke (Parkplätze gehören nach § 1 Abs. 2 LStrG RLP zu den öffentlichen Straßen und sind wie Straßen gemäß § 36 LStrG RLP zu widmen.) zu überwiegend dem örtlichen Verkehr dienenden öffentlichen Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Abs. 3 Buchstabe a) LStrG RLP und selbständigen Gehwegen im Sinne des § 3 Abs. 3 Buchstabe b-aa) LStrG RLP zu widmen:

Wiesenweg (Plan-Nr. 12)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 9, Parz.- Nr. 50.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Wittlicher Straße“ („L 50“ - Flur 9, Parz. 110/6) bis zum Ende der Grundstücke Flur 9, Parz.- Nr. 41 und Flur 6, Parz.-Nr. 18 auf einer Länge von ca. 108 Meter.

„Im Gäßchen (Plan-Nr. 12)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 9, Parz.- Nr. 40 und 51.

Die Widmungsstrecke der Parzelle Nr. 51 verläuft von der Einmündung „Wiesenweg“ („Flur 9, Parz.-Nr. 50“) auf einer Streckenlänge von ca. 60 Meter bis zum „Mühlenbach“.

Die Widmungsstrecke der Parzelle Nr. 40 verläuft vom Einmündungsbereich „Zum Rosenthälchen“ (Flur 9, Parz.- Nr. 32/1) bis zum „Mühlenbach“ mit einer Streckenlänge von ca. 52 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„In der Hiehl (Plan-Nr. 13)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 9, Parz.- Nr. 117.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Blumenstraße“ („L 50“ - Flur 9, Parz. 110/5) bis zum Anfang der Grundstücke Flur 9, Parz.- Nr. 118/1 und 118/2 mit einer Länge von ca. 90 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Poststraße (Plan-Nr. 14)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 9, Parz.- Nr. 89 und 99.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Blumenstraße“ („L 50“ - Flur 9, Parz.-Nr. 110/5) bis zum Ende des Grundstücks „Poststraße 7“ (Flur 9, Parz.- Nr. 80) mit einer Länge von ca. 109 Meter.

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 9, Parz.- Nr. 85.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Poststraße“ (Flur 9, Parz.-Nr. 89) bis zur Einmündung „Wittlicher Straße“ („L 50“ - Flur 9, Parz.- Nr. 110/6) mit einer Länge von ca. 49 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Mühlenweg (Plan-Nr. 15)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 2, Parz.- Nr. 13, 14/2, 15 teilw. und Flur 7, Parz.-Nr. 38.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Poststraße“ (Flur 9, Parz.-Nr. 89) bis zur abgehenden Gebäudegrenze Haus Nr. 17 (Flur 2, Parz.- Nr. 17) mit einer Länge von ca. 328 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Margarethenstraße (Plan-Nr. 16)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 8, Parz.- Nr. 57/5, 83, 9, 78, 20, 73, 68, 35, 63.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Mühlenweg“ (Flur 7, Parz.-Nr. 38) bis zur Einmündung „Auf der Rausch“ (Flur 6, Parz.- Nr. 85/1) mit einer Gesamtlänge mit Nebenstraßen von ca. 860 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Zum Nachtigallental (Plan-Nr. 17)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 6, Parz.- Nr. 178/2.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Wittlicher Straße“ („L 50“ - Flur 6, Parz.-Nr. 177) mit einer Länge von ca. 90 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Marienstraße (Plan-Nr. 18/1)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 6, Parz.- Nr. 77/3 teilw. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Wittlicher Straße“ („L 50“ - Flur 6, Parz.-Nr. 83) bis zum Beginn der Grundstücksgrenze des Anwesens (Flur 6, Parz.-Nr. 79/2) mit einer Länge von ca. 172 Meter.

„Marienstraße (Plan-Nr. 18/2)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 6, Parz.- Nr. 102, 108/1, 107/3, 107/5, 111/1 und 117.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Wittlicher Straße“ („L 50“ - Flur 6, Parz.-Nr. 83) bis zur Einmündung „Auf der Rausch“ (Flur 6, Parz.-Nr. 85/1) mit einer Gesamtlänge mit Nebenstraßen von ca. 648 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Auf der Rausch (Plan-Nr. 19)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 6, Parz.- Nr. 85/1.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Wittlicher Straße“ („L 50“ - Flur 6, Parz.-Nr. 83) bis zum Ende des Grundstücks „Auf der Rausch 24“ (Flur 8, Parz.-Nr. 60/1) mit einer Gesamtlänge von ca. 270 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Bernkasteler Straße (Plan-Nr. 20)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 5, Parz.- Nr. 39, 38/67, 38/69 und 38/42 teilw.

Die Widmungsstrecke beginnt im Einmündungsbereich der „Bernkasteler Straße“ („K 51“ - Flur 5, Parz.-Nr. 56/1) und verläuft auf einer Streckenlänge mit Nebenstraßen von ca. 356 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Zum Rosenthälchen (Plan-Nr. 21)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 9 Parz.- Nr. 32/1, 28 und Flur 1, Parz. 46 und 36 teilw.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Blumenstraße“ („L 50“ - Flur 9, Parz.-Nr. 110/5) bis zur Einmündung in den privaten Seitenweg „Zum Rosenthälchen“ (Flur 1, Parz.-Nr. 47/1) mit einer Gesamtlänge von ca. 365 Meter.

„Im Schock (Plan-Nr. 21)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 9 Parz.- Nr. 23.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Zum Rosenthälchen“ (Flur 9, Parz.-Nr. 32/1) bis zum Beginn des Grundstücks „Zum Rosenthälchen 9“ (Flur 9, Parz.-Nr. 19) mit einer Gesamtlänge von ca. 65 Meter.

„Zum Mühlberg (Plan-Nr. 21)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 9 Parz.- Nr. 32/2 teilw.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Zum Rosenthälchen“ (Flur 9, Parz.-Nr. 32/1) bis zur abgehenden Grenze des Grundstücks „Zum Mühlberg 10“ (Flur 6, Parz.-Nr. 2/1) mit einer Gesamtlänge von ca. 94 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Eberhardstraße (Plan-Nr. 22)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Pohlbach,

Flur 5, Parz.- Nr. 69 und Gemarkung Krames, Flur 3, Parz.-Nr. 13/4

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Bernkasteler Straße“ („L 50“ - Flur 5, Parz.-Nr. 22/7) bis zur Einmündung „Trierer Straße“ (Flur 3, Parz.-Nr. 13/1) mit einer Gesamtlänge von ca. 162 Meter.

„Trierer Straße (Plan-Nr. 22)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Krames,

Flur 3, Parz.- Nr. 13/1.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Eberhardstraße“ (Flur 3, Parz.-Nr. 13/4) bis zur Einmündung „Trierer Straße“ („K 51“ - Flur 3, Parz.-Nr. 13/3) mit einer Gesamtlänge von ca. 181 Meter.

Augustinerplatz/Fuhrweg teilw. (Plan-Nr. 22)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Krames,

Flur 3, Parz.-Nr. 23, 28 u. 29.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Eberhardstraße (Flur 3, Parz.-Nr. 13/4) bis

zur Einmündung „Fuhrweg“ (Flur 3, Parz.-Nr. 30 bzw. Flur 4, Parz. 52/6) auf einer Streckenlänge von ca. 105 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Fuhrweg teilw. (Plan-Nr. 23)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Krames,

Flur 4, Parz.- Nr. 52/6 und Flur 3, Parz.-Nr. 30.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Trierer Straße“ (Flur 3, Parz.-Nr. 13/1) bis zur Einmündung „Auf dem Kordel“ (Flur 4, Parz.-Nr. 29/1) mit einer Gesamtlänge von ca. 256 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Escher Straße (Plan-Nr. 24)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Krames,

Flur 4, Parz.- Nr. 52/3, Flur 10, Parz.-Nr. 15 und Flur 12, Parz-Nr. 33 teilw.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Fuhrweg“ (Flur 4, Parz.-Nr. 52/6) bis zur abgehenden Wohngebäudegrenze „Escher Straße 46a“ (Flur 12, Parz.-Nr. 20/3) mit einer Gesamtlänge von ca. 676 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Brunnenstraße (Plan-Nr. 25)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Krames,

Flur 10, Parz.- Nr. 40/3, 44, 34/2, 67, 66/1, 68/2, 68/3, 69/2, 70 und Flur 7, Parz.-Nr. 46 teilw.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Escher Straße“ (Flur 10, Parz.-Nr. 15) bis zur Einmündung „Blasius Straße“ (Flur 10, Parz.-Nr. 76) mit Seitenstraßen auf einer Gesamtlänge von ca. 466 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Blasiusstraße (Plan-Nr. 26)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Krames,

Flur 10, Parz.- Nr. 76 und 62 teilw.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Escher Straße“ (Flur 10, Parz.-Nr. 15) bis zum Ende der Grundstücksgrenze „Blasiusstraße 17“ (Flur 10, Parz.-Nr. 74) mit einer Gesamtlänge von ca. 170 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

„Talweg (Plan-Nr. 27)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Krames,

Flur 10, Parz.- Nr. 55.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Brunnenstraße“ (Flur 10, Parz.-Nr. 67) bis zur Einmündung „Im Borfeld“ (Flur 10, Parz.-Nr. 53) mit einer Gesamtlänge von ca. 92 Meter.

„Im Borfeld (Plan-Nr. 27)“

Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Krames,

Flur 10, Parz.- Nr. 53, Flur 7, Parz.-Nr. 53 und Flur 9, Parz.-Nr. 2 teilw.

Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Brunnenstraße“ (Flur 7, Parz.-Nr. 46) bis zur Einmündung im Bereich des Wirtschaftsweges (Flur 9, Parz.-Nr. 2) mit einer Gesamtlänge von ca. 174 Meter.

Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.

6. Sanierung Zufahrt Bauhof

Vorlagen-Nr. 2025/24/010

Im Rahmen des Vorstufenausbaus im Neubaugebiet "Beim Weidenhaag" werden in der kommenden Woche die Asphaltarbeiten ausgeführt. In diesem Zusammenhang hatte sich Ortsbürgermeister Weide am 28.03.2025 ein Angebot für die Durchführung von Asphaltarbeiten im Bereich Hof und Zufahrt am Bauhof von der Firma Kohl Bau eingeholt. Ursprünglich war geplant, den vorderen Teilbereich, den Hofbereich des Bauhofs sowie die Zufahrt zu pflastern. Nun bietet sich jedoch die Möglichkeit, diese Flächen im Zuge der laufenden Asphaltierungsmaßnahmen direkt mit zu bearbeiten. Das Angebot wurde auf dieser Basis erstellt - mit Blick auf mögliche Synergien.Die Kosten belaufen sich demnach auf insgesamt ca. 10.000,00 €. Enthalten sind darin:

  • die notwendigen Vorarbeiten (wird durch Achim Freudenreich ausgeführt),
  • die fachgerechte Entsorgung des teerhaltigen Altmaterials (über die Firma Lehnen),
  • sowie die eigentliche Asphaltierung durch die Fa. Kohl Bau.

Nach Rücksprache mit der Fa. Kohl-Bau sollen die Arbeiten bereits am 08.04.2025 durchgeführt werden. Daher hatte Ortsbürgermeister Weide im Benehmen mit den Beigeordneten gem. 48 GemO (Eilentscheidung), den Auftrag für die Asphaltarbeiten im Bereich Hof und Zufahrt am Bauhof an die Fa. Kohl Bau GMBH &Co.KG aus Irrel zum Bruttoangebotspreis von 8.355,99 € erteilt.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der von Ortsbürgermeister Weide erläuterten Vorgehensweise zu und nimmt die Eilentscheidung nach §48 GemO zur Auftragsvergabe an die Fa. Kohl Bau zustimmend zur Kenntnis.

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die für diese Maßnahme erforderlich werdenden außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 10.000 €.

Sollte die Maßnahme jedoch weitere Folgekosten ausweisen, werden weitere 10.000 € beschlossen, jedoch maximal 20.000 € im Gesamten.

7. Mitteilungen

./.

8. Verschiedenes

Folgende Themenpunkte wurden unter dem TOP Verschiedenes besprochen:

-

Ortsbürgermeister Weide informierte den Gemeinderat über die Veräußerung der Grundstücke „Im Krames“.

2 Grundstücke warten auf den Kaufvertrag und 2 Grundstücke sind in Verhandlung.

Die weitere Vorgehensweise ist die Vermarktung der übrigen Grundstücke (Amtsblatt etc.)

-

Ein Straßenoberflächen-sanierungsbedarf besteht im Kreuzwingert.

Am 24.04.2025 wird die Firma Bimoid sich die Machbarkeit ansehen und ein Angebot unterbreiten. Im Haushalt sind 25.000 € veranschlagt.

-

In der Eberhardstraße sowie die Trierer Straße werden die VG-Werke die Wasser-Zuleitung erneuern.

Es ist auf die Funktionalität der Straßenbeleuchtung zu achten.

-

Herr Ortsbürgermeister Weide hatte ein Gespräch mit der Firma UGG, Herr Genckes. Die 110 Anschlüsse, die nicht fertig gestellt sind, werden von der Firma Lyteka fertig gestellt.

Jürgen Weide, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.