TOP 1: Einwohnerfragestunde
| - | Fragen zu Tagesordnungspunkten und zu privaten Angelegenheiten wurden nicht zugelassen. |
| - | Ein Einwohner fragte, ob Beschlüsse auch wieder aufgehoben werden können, was ihm bejaht wurde |
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TOP 2: Erschließungsmaßnahmen in den Straßen "Am Reiberg", "Zur Breit" und "Zum Otterbach"
a) Vorstellung der Planung für die Oberflächenentwässerung durch die VG-Werke Wittlich-Land
Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Stra-tec aus Wittlich hat die Entwurfsplanung für die Oberflächenentwässerung mit Herstellung eines Niederschlagswasserkanals sowie der Erneuerung der Wasserversorgungsleitung im ehemaligen Wochenendhausgebiet „Reiberg“ erstellt. Die Detailplanung wird dem Gemeinderat von Vertretern der Verbandsgemeindewerke sowie des Ingenieurbüro Stra-tec anhand von Gestaltungsplänen vorgestellt und erläutert.
Der Rat nimmt die Informationen zur Kenntnis. Es ist keine Beschlussfassung erforderlich.
b) Grundsatzbeschluss über die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraßen
Im Zuge der unter TOP 2a) dargestellten Maßnahmen der Verbandsgemeindewerke beabsichtigt die Ortsgemeinde die jeweiligen Verkehrsanlagen „Am Reiberg“, „Zur Breit“ und „Zum Otterbach“ herzustellen. Bei den betroffenen Straßenflächen handelt es sich um noch nicht erstmals hergestellte Erschließungsstraßen. Die einzelnen Straßenzüge befinden sich in einem unbefestigten, geschotterten Ausbauzustand. Lediglich der Einmündungsbereich zu den Straßen „Am Reiberg“ und „Zur Breit“ wurde vor einigen Jahren bereits im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme hergestellt. In den vergangenen Jahren ist es insbesondere in den steilen Streckenabschnitten aufgrund des unbefestigten Zustandes wiederholt zu Entwässerungsproblemen und Wassererosionen nach Regenereignissen gekommen. Im Zuge der geplanten Maßnahmen soll daher auch das anfallende Außengebietswasser einer Überprüfung unterzogen und in das Erschließungskonzept mit aufgenommen werden. Der abschließende Umfang der herzustellenden Straßenzüge ist im späteren Verfahren nach Abstimmung mit dem noch zu beauftragenden Fachbüro konkret festzulegen.
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um eine Erschließung gem. §§ 125 ff. BauGB und der aktuell geltenden Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Plein.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden nach Beauftragung eines Fachbüros und dem
Vorliegen einer Entwurfsplanung im Rahmen einer eigenen Einwohnerversammlung beteiligt.
Darüber hinaus werden die weiteren Versorgungsträger (VG-Werke, Westnetz, Telekom, etc.)
am Verfahren beteiligt.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, die Straßenzüge der Verkehrsanlagen „Am Reiberg“, „Zur Breit“ und „Zum Otterbach“ im Bereich des ehemaligen Wochenendhausgebietes erstmalig herzustellen. Der konkrete Umfang wird in Abstimmung mit dem noch zu beauftragenden Fachbüro bestimmt und ist in einem späteren Bauprogramm festzulegen.
Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2023 unter der Buchungsstelle 21/5.4.1.0/0069.785330 in Höhe von insgesamt 20.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
c) Planungsauftrag für die Herstellung der Erschließungsstraßen
Zur Erstellung einer ersten Entwurfsplanung mit Kostenschätzung wäre ein externes Fachbüro zu beauftragen. Die weiteren Voruntersuchungen (Baugrunduntersuchung, Gebäudegutachten/Beweissicherung, gglfs. Kampfmittelvorerkundungen, etc.) wären ebenfalls durch das beauftragte Ingenieurbüro zu koordinieren.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, ein Ingenieurbüro für die erstmalige Herstellung der gemeindeeigenen Verkehrsflächen unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Voraussetzungen zu beauftragen. Die Planungsleistungen für die Erschließung sind als Stufenvertrag auszuschreiben. Stufe 1 soll die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 enthalten, die Stufe 2 die Leistungsphasen 5 bis 9 nach separater Beauftragung. Ortsbürgermeister Bernd Rehm wird beauftragt, den Planungsauftrag an den Mindestbieter zu erteilen. Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2023 unter der Buchungsstelle 21/5.4.1.0/0069.785330 in Höhe von insgesamt 20.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
d) Beauftragung von Baugrundgutachten
Im Vorfeld der geplanten Maßnahmen werden Untersuchungen am Baugrund erforderlich.
Ortsbürgermeister Bernd Rehm wird ermächtigt, zum geeigneten Zeitpunkt unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Voraussetzungen und in Abstimmung mit der Verwaltung Vergleichsangebote einzuholen und den Auftrag im Benehmen mit den Beigeordneten an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
TOP 3: PV Freiflächenanlage Plein - Entscheidung Projektierer und Flächenkulisse
Im Rahmen der Errichtung einer PV Freiflächenanlage auf der Gemarkung Plein hat der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung den Beschluss gefasst, dass Projekt weiter zu verfolgen. Im nächsten Schritt sollen die Flächenkulisse sowie der zukünftige Projektierer festgelegt werden. Nach Rücksprache mit dem betroffenen Landwirt stehen 2 mögliche Flächenszenarien zur Auswahl. Eine dritte zu projektierende Fläche scheidet aufgrund des Konfliktpotentials mit der Landwirtschaft aus.
| - | Potentialfläche I liegt westlich der Ortslage und hat eine Fläche von rd. 15 ha |
| - | Potentialfläche II liegt östlich der Ortslage und hat eine Fläche von rd. 13 ha |
Im Falle der Potentialfläche II soll das Bauleitplanverfahren über die gesamte Fläche durchgeführt werden, um evtl. Ausschlusskriterien (z.B. Natur- oder Artenschutzrechtliche Belange) vorzubeugen.
| a.) | Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Projektierung an die Firma WES Green GmbH, 54343 Föhren zu vergeben. |
| b.) | Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Potentialfläche II – östlich für die Errichtung einer PV Freiflächenanlage zur Verfügung zu stellen. |
TOP 4: Ausbau von mehreren Innerortsstraßen - Ergänzung des Bauprogramms "Am Wiesenhang" hier: Auswahl eines Geländers
Im Zuge zur Planung der vor Ausschreibung stehenden Straßenausbaumaßnahmen von mehreren Innerortsstraßen wurde festgestellt, dass in Teilbereichen der Straße „Am Wiesenhang“ die Errichtung einer Absturzsicherung in Form eines Schutzgeländers erforderlich wird. Hierzu wurden den Ratsmitgliedern bereits mehrere Varianten und Modelle zugesendet.
In Abstimmung mit dem Ing.-Büro Stra-tec wurden im Vorfeld verschiedene Varianten aus anderen Straßenbaumaßnahmen gewählt und die für die Herstellung und Errichtung erforderlichen Voraussetzungen in Form eines Ausschreibungstextes zusammengestellt, welcher Grundlage der zur Auswahl stehenden Geländermodelle ist.
Ergänzende Erläuterungen erfolgen durch Ortsbürgermeister Bernd Rehm in der Sitzung.
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Die Festlegung der Ausführungsvariante des Geländers erfolgt im Laufe der Straßenausbaumaßnahme.
TOP 5: Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028;
Aufstellung der Vorschlagsliste
Nach Beratung und Wahl wird folgende Person zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen benannt:
• Bernd Rehm
TOP 6: Errichtung einer Aussichts- und Umweltplattform auf dem Grundstück Gemarkung Plein, Flur 16, Parz. 74 (Lage Schuck); Bauantragstellung mit Einholung eines vereinfachten Fachbeitrages Naturschutz
Mit Datum vom 13.03.2023 wurde seitens der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich der Bauvorbescheid für die Errichtung einer Aussichts- und Umweltplattform (BV 2023/0074) erteilt. Bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf, ist eine schriftliche Baugenehmigung erforderlich, die nur auf Antrag erteilt werden kann. Mit dem Bauantrag ist eine naturschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens im Baugenehmigungsverfahren einzureichen. Es reicht ein vereinfachter Fachbeitrag Naturschutz.
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Zunächst soll der Umfang des erforderlichen Fachbeitrages Naturschutz sowie die Finanzierung (evtl. LEADER-Förderung) der Maßnahme abgeklärt werden.
TOP 7: Ausbau der Gehweganlage im Zuge des Ausbaus der K 21 innerhalb der Ortsdurchfahrt- hier: Einwendung gegen die Herstellung eines Teilbereiches der Gehweganlage
In der vergangenen Gemeinderatsitzung am 29.03.2023 wurde unter TOP 4 der Ausbau der Gehweg- und Straßenbeleuchtungsanlage im Zuge des Ausbaus der „K 21“ innerhalb der Ortsdurchfahrt thematisiert und nach Beratung das Bauprogramm sowie die öffentliche Ausschreibung festgelegt. Die jeweiligen Unterlagen, insbesondere die Lage- und Entwurfspläne der Ausbaumaßnahme wurden der Öffentlichkeit im Rahmen von Einwohnerversammlungen und Gemeinderatsitzungen publiziert und können weiterhin auf der Homepage der Ortsgemeinde Plein sowie im Hause der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden.
Bereits in der vergangenen Sitzung am 29.03.2023 hat sich der Gemeinderat mit einem Einwand gegen die Planung im Bereich des Grundstücks „Flur 5, Parz. 23“ auseinandergesetzt und beschlossen den Gehweg wie geplant herstellen zu lassen.
Nach der Sitzung ging ein weiterer Einwand bei der Ortsgemeinde ein.
Diese Eingabe betrifft ebenfalls die geplante Gehweganlage im Bereich des Grundstücks „Flur 5, Parz. 22“.
Ergänzende Informationen erfolgen in der Sitzung durch Ortsbürgermeister Bernd Rehm.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Gehweganlage wie geplant herzustellen.
Es wurde festgestellt, dass der Einwand keine juristische Relevanz darstellt. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat die Planung der Verkehrs-, Gehweg- und Straßenbeleuchtungsanlage aus verkehrsrechtlichen Gründen festgelegt. Der Gemeinderat sieht daher keine Notwendigkeit von der Planung des Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz abzuweichen und beauftragt den Ortsbürgermeister dies entsprechend mitzuteilen.
TOP 8: Mitteilungen
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über folgende Themen:
| - | Die erteilte Baugenehmigung zum Anbau und zur Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses in der Straße „Zum Otterbach 2a“. |
| - | Aktueller Sachstand zur Vorvermarktung betreffend Glasfaser durch die Westconnect GmbH sowie Mitteilungen aus der Informationsveranstaltung am 20.04.2023. |
| - | Ein Schreiben des Elternausschusses des Kindergartens Minheim zur prekären Personalsituation in den Kindergärten. Derzeit sind im Kindergarten Plein 28 Plätze von insgesamt 35 Plätzen belegt. |
| - | Stattgefundene UVV Prüfungen sowie ein hierzu vorliegendes Angebot der RWZ Wittlich über die notwendige Prüfung von gemeindlichen Maschinen/Arbeitsgeräten im Rahmen des Arbeitsschutzes. |
| - | Einführung der Grundsteuer C ab dem 01.01.2025. |
| - | Vorabbeteiligung der Ortsgemeinden im Zuge der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. In der nächsten Sitzung des Gemeinderates soll hierüber informiert werden. |
| - | Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI). |
| - | Verlängerung Rahmenvertrag Straßenbeleuchtung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ab dem 01.01.2026 um weitere 13 Jahre. |
| - | Aktueller Sachstand zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. |
| - | Brennholzversteigerung am 28.04.2023 und Waldbegehung am 12.05.2023 um 15:00 Uhr. |
| - | Grenzwanderung am 17.05.2023 in Greimerath. |
| - | Infoveranstaltung Handyfunktion Ü60. |
| - | Entfernung von schadhaften Bäumen |
TOP 9:Verschiedenes
Folgende Themen wurden angesprochen:
| - | Für die Oberflächenentwässerung der Schutzhütte soll eine Zisterne eingebaut werden. Hierzu soll der Bauausschuss entsprechende Angebote einholen. Die Finanzierung soll über das Förderprogramm „RWE Aktiv vor Ort“ erfolgen. |
| - | Anpflanzung eines überschüssigen Baumes |
| - | Maßnahmen für den diesjährigen Gemeindetages |
| - | Beantragte WLAN-Freigabe und Fernseher im Jugendraum, welches abgelehnt wurde. |
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.