Ortsbürgermeister Jovi Junk hatte die Mitglieder des Gemeinderates für Donnerstag, den 02.05.2024, 19:00 Uhr zur dritten Sitzung des Jahres in das Sälchen Laufeld eingeladen. Neben den Ratsmitgliedern konnte er einige interessierte Mitbürger, Frau Anke Esseln (Ing.-Büro BKS, Trier) und Herrn Thomas Pitsch (Ing.-Büro stra-tec, Wittlich-Wengerohr) sowie Herrn Hans-Peter Weinand von der Verwaltung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land begrüßen.
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Punkte behandelt:
Bebauungsplanung "Gewerbegebiet Laufeld III, 1. Änderung"
Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 2 BauGB (Planoffenlage) sowie § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit den Nachbargemeinden)
Beschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24 GemO (Satzungsbeschluss)
Der Gemeinderat wurde auf Grundlage des Beschlusses vom 13.09.2023 zu den durchgeführten Beteiligungsverfahren informiert. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 28.02.2024 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes informiert. Es wurde ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 08.04.2024 eingeräumt.
Die Offenlage des Planentwurfes erfolgte in der Zeit vom 04.03.2024 bis zum 08.04.2024. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass zu der Planung Stellungnahmen vorgebracht werden können, war durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung hingewiesen worden.
Die beteiligten Stellen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt. In der Tabelle sind die eingegangenen Stellungnahmen im Wortlaut wiedergegeben. Daneben enthält die Aufstellung eine Kommentierung des Planungsbüros bzw. der Verwaltung und Beschlussvorschläge für die einzelnen abwägungsrelevanten Anregungen.
Der Gemeinderat beriet über die eingegangenen und in der Abwägungstabelle aufgeführten Stellungnahmen und fasste hierzu Beschlüsse. Ansonsten folgte der Gemeinderat der Kommentierung des beauftragten Ing.-Büros.
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Laufeld III, 1. Änderung“ wurde unter der Berücksichtigung der vorangegangenen Beschlussfassung als Satzung beschlossen. Die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen wurden in den Bebauungsplan als Festsetzungen aufgenommen und wurden ebenfalls als Satzung beschlossen. Die Begründung des Bebauungsplanes wurde gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes wird öffentlich bekannt gemacht.
Erschließung Gewerbegebiet III
| a) | Vorstellung der Planung |
| b) | Festlegung des Bauprogramms |
| c) | Festlegung der Ausschreibung |
| d) | Ermächtigung zur Auftragsvergabe |
| e) | Auftragsvergabe zur Errichtung/Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage |
Das Ingenieurbüro stra-tec aus Wittlich-Wengerohr hat auf Grundlage des in Änderung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet III“ die aktuelle Planung der herzustellenden Erschließungsanlagen erstellt.
Die Detailplanung der einzelnen Anlagen (Herstellung der Erschließungsanlagen und einer Linksabbiegespur) wurde dem Gemeinderat anhand von Gestaltungsplänen mit Regelquerschnitten durch einen Vertreter des Planungsbüros vorgestellt und erläutert.
Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis.
Nach Beratung beschloss der Gemeinderat die Erschließung des „Gewerbegebiet III“ mit dem Bauprogramm zum Erschließungsumfang und Herstellungsstrecke mit
Fahrbahn
1. Linksabbiegespur im Zuge der L 60:
Die in beide Fahrtrichtungen neu herzustellende Linksabbiegespur des Typ 2 gem. RAS-K wird entsprechend der mit dem LBM Trier abgestimmten und in der Kreuzungsvereinbarung vorgesehenen Planung auf einer Streckenlänge von ca. 210 lfdm. im Fertigausbau hergestellt.
Hier erfolgt im Grunde eine Fahrbahnverbreiterung von ca. 2,76 m im Vollausbau. Der Straßengesamtaufbau im Erweiterungsbereich beträgt ca. 60 cm.
2. Erschließungsstraße im Gewerbegebiet:
Die Erschließungsstraße wird entsprechend der vorgesehenen Festsetzungen im Bebauungsplan „Gewerbegebiet III“ im Endausbauhergestellt.In das Gewerbegebiet einmündend wird die Erschließungsstraße inkl. des vorgesehenen Wendehammer auf einer Streckenlänge von ca. 120 lfdm. hergestellt.
Der Gesamtaufbau der Erschließungsstraße inkl. Wendehammer beträgt ca. 70 cm.
In Bezug auf die Gesamtverkehrsbreiten der Linksabbiegespur und der einzelnen Teilbereiche inkl. Wendehammer der Erschließungsstraße sowie des Gesamtaufbau der einzelnen Verkehrsanlagen wird insbesondere auf die zum Bauprogramm beigefügten Regelquerschnitte verwiesen.
Entwässerungsrinnen/Bordsteine/ Randeinfassungen
1. Linksabbiegespur im Zuge der L 60:
Im Bereich der „L 60“ erfolgt die Straßenoberflächenentwässerung ohne zusätzliche Herstellung von Randeinfassungen oder Bord-steinen wie bisher breitflächig über die angrenzenden Bankettbereiche in den parallel zur „L 60“ verlaufenden, vorhandenen Entwässerungsgraben.
2. Erschließungsstraße im Gewerbegebiet:
Die Entwässerung der inneren Erschließungsstraße sowie des Wendehammers erfolgt durchgehend über eine 3-zeilige Muldenrinne aus Rinnenformsteinen.
Auf der gegenüberliegenden Seite der Entwässerungsrinne erfolgt die Einfassung der Fahrbahn mit einem Tiefbordstein.Entwässerungsrinnen sowie Randeinfassungen sollen in der Farbe grauausgeführt werden.
Im Bereich der Entwässerungsrinne soll talseitig eine Drainage hergestellt werden.
Gehweg/Versorgungsstreifen/ Randbereiche:
Im Zuge der Erschließungsstraße ist keine Gehweganlage vorgesehen.Die Randbereiche/Bankette werden an den vorhandenen Bestand angepasst – im Bereich des Wendehammers eine Böschung aufgetragen und Randbereiche/Bankette/Böschungen im Anschluss mit Oberboden angedeckt.
Wirtschaftsweg
Durch die erforderliche Herstellung einer Linksabbiegespur wird eine Anbindung an den gemeindeeigenen Wirtschaftsweg zur ehem. Radarstation notwendig.
Straßenbeleuchtung
Im Zuge der Erschließung ist die Straßenbeleuchtungsanlage im Gewerbegebiet zu errichten bzw. insgesamt zu erweitern.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die im Bebauungsplan vorgesehenen und festgesetzten landespflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind entsprechend den Vorgaben im Zuge der Erschließung umzusetzen.
Grunderwerb
Insbesondere wird im Zuge der erforderlichen Linksabbiegespur Grunderwerb erforderlich.
Für die innere Erschließungsstraße wird Grunderwerb voraussichtlich nicht erforderlich.
Vermessung
Während und nach Abschluss der Bauarbeiten werden voraussichtlich straßenbegleitende Vermessungsleistungen sowie eine Straßenschlussvermessung erforderlich.
Sonstiges
Die Ausbauarbeiten sind mit den beteiligten Versorgungsträgern im Vorfeld abzustimmen.
Es sollen Möglichkeiten zur Verlegung einer hochwertigen Breitband-/DSL-Versorgung m mittels Glasfasertechnik überprüft werden.
Nach Beratung beschloss der Gemeinderat, die auszuführenden Arbeiten zur Erschließung des Gewerbegebiet III gemäß dem beschlossenen Bauprogramm öffentlich auszuschreiben.
Die Bauleistungen sollen nach abschließender Koordinierung mit den beteiligten Versorgungsträgern gemeinsam als ein Los ausgeschrieben werden.
Im Leistungsverzeichnis der in der Baulast der Ortsgemeinde auszuschreibenden Bauleistungen ist die Formulierung aufzunehmen, dass Pauschalangebote nicht zugelassen werden.
Ortsbürgermeister Junk wurde ermächtigt, die Veröffentlichung der Ausschreibung zum gegebenen Zeitpunkt freizugeben.
Trotz der bevorstehenden Europa- und Kommunalwahl sowie der Sommerferien ist von Seiten der Ortsgemeinde eine zügige Auftragsvergabe erwünscht.
Der Gemeinderat ermächtigte den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag nach sachlicher und fachtechnischer Prüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Der Gemeinderat wird in der kommenden Gemeinderatsitzung über die Auftragsvergabe informiert.
Der Vertreter des Planungsbüros informierte den Gemeinderat über die mit der Fa. Westenergie vor Ort abgestimmten Möglichkeiten zur Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage.
Ein konkretes Angebot liegt aufgrund der noch nicht feststehenden Leuchtenanzahl derzeit noch nicht vor und soll auf Grundlage der nachfolgenden Beschlussfassung erstellt werden.
Nach Beratung beschloss der Gemeinderat, dass die Straßenbeleuchtungsanlage im Gewerbegebiet III mit insgesamt 4 Straßenleuchten errichtet werden soll.
Die Fa. Westnetz wird beauftragt, auf Grundlage dieser Festlegung ein entsprechendes Angebot zu erstellen.
Ortsbürgermeister Junk wurde im Benehmen mit den Beigeordneten zur Auftragsvergabe und Unterzeichnung des Angebotes ermächtigt und die Fa. Westenergie AG im Zuge der Erschließungsmaßnahme mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.
Grundstücksangelegenheit - Vergabe Vermessungsauftrag Gewerbegebiet Laufeld III
Aufgrund des Verfahrenstandes des Bebauungsplanverfahrens kann die Erschließung sowie die Aufteilung der Baugrundstücke nun erfolgen. Insoweit wäre ein externes Vermessungsbüro mit den erforderlichen Vermessungsaufgaben zu beauftragen.
Für die Parzellierung der Baugrundstücke sowie der Erschließungsanlagen im Gewerbegebiet „Laufeld III“ beauftragte der Gemeinderat Laufeld nach Beratung das Vermessungsbüro Dr. Norbert Arent aus Altrich mit der Ausführung der erforderlichen Vermessungsleistungen.
Konzept zum Umgang mit Biotopbäume, Altbäumen und Totholz (BAT-Konzept)
Im Rahmen der Förderung des klimaangepassten Waldmanagements hat sich die Gemeinde auch dazu verpflichtet, für die Anreicherung und Erhöhung der Diversität, Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden (dazu zählt auch das gezielte Anlegen von Hochstümpfen) im Wald zu belassen.
Hierzu hat Landesforsten das anliegende Konzept zur Realisierung dies Zieles (Auftrags) erstellt.
Es wird allen Gemeinden empfohlen, die am Förderprogramm des klimaangepassten Waldmangements teilnehmen, dieses Konzept zu übernehmen.
Mit dem Beschluss und der im Konzept verankerten Maßnahmen werden die Anforderungen insb. des PEFC Audits dokumentiert und angewendet.
Die Anwendung des BAT Konzeptes stellt keine zusätzliche Belastung, sondern letztlich eine Dokumentation der sowieso durchgeführter und seit Jahren eingehaltener Maßnahmen dar. Sie sind in den Forstrevieren "tägliche Praxis".
Nach einem Kurzvortrag mit anschließender Diskussion wurde die Angelegenheit vertagt. Eine Beschlussfassung soll nach Beratung durch den Revierförster Herrn Georg Fox in einer der kommenden Sitzungen erfolgen.
| Mitteilungen | |
| Der Vorsitzende informiert den Rat zu folgenden Punkten: | |
| • | Arbeiten und Fallschutz Kinderspielplatz (Dank) |
| • | Eifelliebe (Dank an alle Beteiligten) |
| Verschiedenes | |
| Folgende Punkte werden angesprochen: | |
| • | Terminfindung (Pflaster Aussegnungshalle) mit neuem Rat |
| • | Jugendraum Toilettenanlage (Fliesen und Aufteilung) |
| • | Wahlen: Termine für Weiterbildungen bestätigt: 15.05.2024 14:00h; 18:00h, 16.05.2024 |
| - 08.06.2024 ab 09:00h Abholung der Wahlunterlagen bei VG |
| - 08.06.2024 ab 11:00h Aufbau Wahllokal |
| • | Verschmutzung eines Wirtschaftsweges durch einen nicht ortsansässigen Landwirt |
| • | Einfahrt in den Dierfelder Weg von Laufeld kommend; Absenkung im Einmündungsbereich |
| • | Steine im Fahlbach (Überquerungshilfe) |
| • | Sachstand Kleinspielfeld |
Es folgte der nichtöffentliche Teil der Sitzung.
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.