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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Heidweiler - Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes

„Änderung SO Versandhandelbetrieb in Gewerbegebiet“, Ortsgemeinde Heidweiler, zur Ausweisung eines Gewerbegebietes

sowie eines Sonstigen Sondergebietes

Photovoltaik im Parallelverfahren mit der 37. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

1.

Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses

2.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

3.

Hinweise zum Verfahren

1. Bekanntgabe des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Heidweiler hat am 20. Juni 2023, TOP 2 b), beschlossen, für Flächen der Gemarkung Heidweiler, Flur 1 einen Bebauungsplan zur Ausweisung eines Gewerbegebietes aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Gemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):

„Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.

Als Art der baulichen Nutzung soll ein Gewerbegebiet gemäß § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden…“

Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 4,18 ha (Änderungsbereich) befindet sich auf der Gemarkung Heidweiler, Flur 1, Flurstück 34/21 (tlw.)

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan Wittlich-Land stellt für den betroffenen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Versandhandelsbetrieb“ dar.

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren.

Der Gemeinderat Heidweiler hat in seiner Sitzung am 22.05.2024 einen Vorentwurf des Bebauungsplanes beschlossen.

Die Abgrenzung des Bebauungsplangebietes ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung erfolgt durch die Möglichkeit der Interneteinsicht/Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Verwaltung zu den üblichen Dienstzeiten in der Zeit vom 03.06.2024 bis zum 05.07.2024.

Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / Ortsgemeinde Heidweiler – „Änderung SO Versandhandelsbetrieb in Gewerbegebiet“.

Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 schriftlich eingereicht (z. B. durch Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.

Bei Fragen zu der Planung oder bei gewünschter Einsichtnahme in die Planunterlagen im Verwaltungsgebäude wenden Sie sich bitte an

Herrn Günter Reis, Tel.: 06571/107-359, Zimmer Nr. 302 oder

Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer Nr. 302

3. Hinweise zum Verfahren

Das vorgenannte Bebauungsplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren zur 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Gemarkung Heidweiler, Flur 1 durchgeführt (Parallelverfahren).

Auf die besondere Veröffentlichung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Verbandsgemeinde wird hingewiesen.

Heidweiler, den 27.05.2024
Ortsgemeinde Heidweiler
gez.: (S)
Hans-Josef Götten
Ortsbürgermeister