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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung

37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes

der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen

und Sonstigen Sonderbauflächen

mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“

in der Gemarkung Heidweiler, Flur 1

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

3.

Hinweise zum Planvorentwurf und zum Verfahren

1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2023, TOP 12 b), beschlossen, den Flächennutzungsplan Wittlich-Land für Flächen der Gemarkung Heidweiler, Flur 1, zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen fortzuschreiben (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):

„Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land mit der geplanten Darstellung von gewerblichen Bauflächen einzuleiten und den Änderungsbereich entsprechend dem der Niederschrift beigefügten Lageplan abzugrenzen…“

Das Plangebiet (Änderungsbereich) hat eine Gesamtgröße von ca. 4,18 ha und befindet sich auf der Gemarkung Heidweiler, Flur 1, Flurstück 34/21 (tlw.).

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung erfolgt durch die Möglichkeit der Interneteinsicht/Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Verwaltung zu den üblichen Dienstzeiten in der Zeit vom 03.06.2024 bis zum 05.07.2024.

Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Heidweiler – „Änderung SO Versandhandelbetrieb in Gewerbegebiet“.

Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 schriftlich eingereicht (z. B. durch Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.

Bei Fragen zu der Planung oder bei gewünschter Einsichtnahme in die Planunterlagen im Verwaltungsgebäude wenden Sie sich bitte an

Herrn Günter Reis, Tel.: 06571/107-359, Zimmer Nr. 302 oder

Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer Nr. 302

3. Hinweise zum Planvorentwurf und zum Verfahren

In seiner Ratssitzung am 08.05.2024 hat der Verbandsgemeinderat den Vorentwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land beschlossen.

Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für den zu überplanenden Bereich dargestellten Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Versandhandelbetrieb“ in gewerbliche Bauflächen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 und in Sonderbauflächen für Photovoltaik gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO.

Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Heidweiler „Änderung SO Versandhandelbetrieb in Gewerbegebiet“ durchgeführt (Parallelverfahren).

Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Heidweiler in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinden wird hingewiesen.

Wittlich, den 27.05.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
gez.:
(S)
Fritz Kohl
1. Beigeordneter