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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Schwarzenborn vom 28.04.2025

1. Einwohnerfragestunde

  • Seitens eines Einwohners wurde hinsichtlich der aktuellen Ruhezeiten zum Rasen mähen nachgefragt. Der Vorsitzende wird sich bei der Verwaltung erkundigen und eine Rückmeldung geben.
  • Seitens eines Einwohners wurde die Straßenverschmutzung im Neubaugebiet moniert. Hier gilt das Verursacherprinzip.

2. 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Darstellung von Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft, Gemarkung Landscheid, Flur 8 und 24

- Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO

Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 11.12.2024 endgültig verabschiedete 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 und deren Inhalt informiert.

Die Planung besteht aus:

1.

Planurkunde mit Legende und Verfahrensvermerke

2.

Begründung mit integriertem Umweltbericht

Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Landscheid „Aufm Maarflur“ durchgeführt (Parallelverfahren).

Der Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 0,6 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbauflächen und Flächen für die Landwirtschaft.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der 27. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu.

3. Bebauungsplanung "AGRI PV-Anlage Schwarzenborn"

a) Information

b) Grundsatzbeschluss

c) Festlegung des Verfahrens

a) Information

Im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien wurde an die Ortsgemeinde Schwarzenborn ein Antrag zur Einleitung eines Planverfahrens zur Errichtung einer Agri-PV Freiflächenanlage auf der Gemarkung Schwarzenborn gestellt.

Damit das Projekt in die Bauleitplanung überführt werden kann, bedarf es eines Grundsatzbeschlusses der Ortsgemeinde Schwarzenborn.

Die Ortsgemeinde als Träger der Bebauungsplanung hat die Möglichkeit, das Vorhaben entsprechend der städtebaulichen Vorstellungen zu steuern.

Auf der Grundlage dieser Informationen erfolgt die nachfolgende Diskussion.

Nach Abschluss der Beratung fasst der Rat den folgenden Grundsatzbeschluss:

b) Grundsatzbeschluss

Nach Beratung und Aussprache beschließt der Ortsgemeinderat Schwarzenborn, dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüberzustehen.

c) Festlegung des Verfahrens

Auf der Grundlage des Beschlusses zu b) beantragt die Ortsgemeinde Schwarzenborn gem. Ziffer 5 des „Steuerungsrahmens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ i.d.F.v. 06.03.2024 bei der Verbandsgemeinde Wittlich-Land die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.

4. Mitteilungen

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5. Verschiedenes

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Peter Sons, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.