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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung Haushaltssatzungder OrtsgemeindeSehlemfür das Haushaltsjahr 2023vom 23. Februar 2023

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sehlem für das Haushaltsjahr 2023 vom 23. Februar 2023

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 6. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Überprüfung durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich als Aufsichtsbehörde vom 25. Mai 2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  2.310.680 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  2.185.740 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf (-) auf  —  124.940 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  180.140

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  261.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  767.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -506.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -21.240 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 €

verzinsten Kredite auf  —  0 €

zusammen auf  —  0 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen können,

wird festgesetzt auf  —  0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0 €

§ 4

Steuersätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A)  —  345 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  465 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

3.

Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

erster Hund  —  30,00 €

zweiter Hund  —  60,00 €

jeder weitere Hund  —  75,00 €

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 3.436.129,98 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 3.450.699,98 Euro und zum 31.12.2023 3.575.639,98 Euro.

§ 6

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 Euro überschritten sind.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Sehlem, den 9. Juni 2023
gez.: Gregor Zehe, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit E-Mail vom 17. April 2023 vorgelegt worden. Die Aufsichtsbehörde machte keine Bedenken gegen die Ausführung des Haushaltsplanes 2023 geltend.

Der Haushaltsplan liegt an sieben Arbeitstagen (Werktagen) nach dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr - 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Burgstraße 59, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates § 34 GemO)

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Sehlem, den 9. Juni 2023
gez.: Gregor Zehe; Ortsbürgermeisterin