Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 6. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Überprüfung durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich als Aufsichtsbehörde vom 25. Mai 2023 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.310.680 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.185.740 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf (-) auf — 124.940 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 180.140 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 261.500 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 767.500 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -506.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -21.240 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 €
verzinsten Kredite auf — 0 €
zusammen auf — 0 €
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen können,
wird festgesetzt auf — 0 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0 €
Die Hebesätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) — 345 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 465 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v.H. |
| 3. | Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: |
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| erster Hund — 30,00 € |
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| zweiter Hund — 60,00 € |
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| jeder weitere Hund — 75,00 € |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 3.436.129,98 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 3.450.699,98 Euro und zum 31.12.2023 3.575.639,98 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit E-Mail vom 17. April 2023 vorgelegt worden. Die Aufsichtsbehörde machte keine Bedenken gegen die Ausführung des Haushaltsplanes 2023 geltend.
Der Haushaltsplan liegt an sieben Arbeitstagen (Werktagen) nach dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr - 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Burgstraße 59, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und |
| 2. | die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates § 34 GemO) |
unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.