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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Stadtrates Manderscheid vom 04.05.2023

1. Einwohnerfragestunde

./.

2. Einführung neues Ratsmitglied

Gemeinderatsmitglied Johannes Neuhaus hat sein Mandat im Stadtrat niedergelegt.

Nachrücker für Herrn Neuhaus ist Herr Michael Moll.

Im Namen der Stadt Manderscheid verpflichtet Stadtbürgermeister Günter Krämer das neue Ratsmitglied vor Amtseintritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (VV Nr. 2 zu § 30 GemO). Ein Kommunalbrevier wird ausgehändigt.

3. Ergänzungswahlen Ausschüsse

Herr Johannes Neuhaus hat zum 31.12.2022 sein Mandat im Stadtrat niedergelegt. Herr Neuhaus war Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Manderscheid sowie Vertreter im Kultur- und Touristikausschuss.

Aus diesem Grund wählt der Stadtrat Manderscheid je ein neues Ausschussmitglied:

Rechnungsprüfungsausschuss:

Mitglied

Vertreter

Johannes Neuhaus

Günter Theis

Gewähltes Ausschussmitglied

Kultur- und Touristikausschuss:

Mitglied

Vertreter

Dirk Haderlein

Johannes Neuhaus

Gewähltes Ausschussmitglied

Die Wahl hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen, sofern nicht der Stadtrat Manderscheid etwas anders beschließt (vgl. § 40 Abs. 5 GemO).

Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht bei Wahlen gemäß § 36 Abs. 3 GemO. 3

Der Stadtrat Manderscheid beschließt in offener Abstimmung zu wählen.

Der Stadtrat wählt folgende/n Stellvertreter/in:

Rechnungsprüfungsausschuss:

Mitglied

Vertreter

Michael Moll

Günter Theis

Gewähltes

Ausschussmitglied

Kultur- und Touristikausschuss:

Mitglied

Vertreter

Dirk Haderlein

Michael Moll

Gewähltes

Ausschussmitglied

4. Erschließung "Erweiterung-Gewerbegebiet"

a) Vorstellung modifizierter Erschließungsplanung

b) Modifizierung Bauprogramm

c) Festlegung der Ausschreibung

d) Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage (Auftragsvergabe)

a) Vorstellung modifizierter Erschließungsplanung

Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich hat die Ausführungsplanung für die Erschließungsmaßnahmen zur Erweiterung des Gewerbegebietes erstellt.

Die Detailplanung wird dem Stadtrat von einem Vertreter des mit der Planung und Bauleitung beauftragten Ingenieurbüro Reihsner anhand von Gestaltungsplänen vorgestellt und erläutert.

Der Rat nimmt die Informationen zur Kenntnis. Es ist keine Beschlussfassung erforderlich.

b) Modifizierung Bauprogramm

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.09.2021 bereits ein Bauprogramm beschlossen, welches den Ausbau in einem zweistufigen Verfahren (Vorstufenausbau – Endausbau) vorsah. Aufgrund der beabsichtigten Gesamtmaßnahmen mit der Verbandsgemeinde (Errichtung Feuerwehrgerätehaus) und des DRK wurde insbesondere auch im Hinblick auf die Kostenentwicklungen in der Baubranche empfohlen, die in der Baulast der Stadt liegenden Erschließungsanlagen im Endausbau auszuschreiben und herzustellen.

Die nachstehend im Beschlussvorschlag dargestellten, durchgestrichenen Regelungen basieren auf dem v. g. Beschluss vom 28.09.2021 für den Vorstufenausbau.

Für die nunmehr im Endausbau herzustellende Erschließungsanlage gem. Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet“ beschließt der Stadtrat folgendes Bauprogramm:

Bauprogramm „Erweiterung Gewerbegebiet“

Ortsgemeinde / Stadt

Manderscheid

Erschließungsumfang:

Erstmalige Herstellung der in der Baulast der Stadt liegenden Erschließungsanlage entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet“ und der erstellten Entwurfsplanung Ausführungsplanung des Ing.-Büro Reihsner aus Wittlich

Herstellungsstrecke:

Anbindend an den bestehenden Wendehammer der „Gewerbestraße“ wird die im Bebauungsplan ausgewiesene Erschließungsstraße in südlicher Richtung auf einer Strecke von ca. 90 110 lfdm. im Vorstufenausbau Endausbau hergestellt.

Fahrbahn und Wendehammer:

Die Fahrbahn wird als Baustraße hergestellt und erhält eine ca. 4,50 m breite und ca. 14 cm starke bituminöse Asphaltbefestigung.

Der Wendehammer wird beim Endausbau hergestellt.

Die Fahrbahn und der Wendehammer werden endgültig hergestellt.

In Bezug auf die Gesamtverkehrsbreite sowie den Gesamtaufbau von Fahrbahn und Wendehammer wird auf die Darstellung im Regelquerschnitt verwiesen.

Die Gesamtverkehrsbreite der Fahrbahn beträgt demnach ca. 6,00 m. Der Gesamtaufbau der Fahrbahn beträgt ca. 70 cm. Auf die Frostschutzschicht (ca. 48 cm) wird eine ca. 12 cm starke bituminöse Tragschicht, eine ca. 6 cm bit. Binderschicht sowie eine ca. 4 cm bit. befestigte Deckschicht aufgebracht.

Erschließungs-/ Grundstückszufahrten

Die Grundstückszufahrt zum geplanten Feuerwehrgerätehaus wird im Rahmen der Straßenbaumaßnahme auf Kosten des künftigen Grundstückseigentümers (Verbandsgemeinde Wittlich-Land) in Schotterbauweise hergestellt und als „Trompete“ ausgestaltet.

Versorgungsstreifen / Gehweg

Von dem bestehenden Wendehammer aus kommend wird auf der linken Seite die Anlage eines einseitigen Gehweges auf einer Streckenlänge von ca. 90 lfdm. sowie einer Breite von ca. 1,50 m erfolgen.

Die Randbereiche werden an den vorhandenen Bestand bzw. die Grundstücke der Verbandsgemeinde und des DRK angepasst.

Entwässerungsrinnen/Randeinfassung:

Herstellung erfolgt beim Endausbau

Es erfolgt die beidseitige Herstellung einer 1-zeiligen Schrägrinne aus Betonsteingroßpflaster mit jeweils einem beidseitigen Rundbord.

Randeinfassungen

Herstellung erfolgt beim Endausbau

Straßenbeleuchtung:

Die Straßenbeleuchtungsanlage ist im betroffenen Bereich erstmalig herzustellen bzw. insgesamt zu erweitern

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen:

Kompensation erfolgt durch Entnahme von Flächen aus dem Ökokonto

Begrünung

Es sind keine straßenbegleitenden Begrünungsmaßnahmen vorgesehen.

Grunderwerb:

Grunderwerb ist voraussichtlich nicht erforderlich.

Vermessung:

Eine Straßenschlussvermessung ist voraussichtlich erforderlich.

Sonstiges:

Es soll eine Leerrohrinfrastruktur für die Möglichkeit der Versorgung mit Glasfaser weiterer Versorgungsunternehmen vorgesehen werden. Die Verlegung erfolgt in der Gehweganlage, um einen nachträglichen Straßenaufbruch zu vermeiden.

Die Erschließungsarbeiten sind im Rahmen der Gesamtmaßnahme gemeinsam mit den beteiligten Versorgungsträgern sowie den weiteren Beteiligten am Gesamtprojekt (Verbandsgemeinde – Feuerwehrgerätehaus, DRK, VG-Werke, etc.) im Vorfeld abzustimmen.

Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme sind für den Baubeginn im Haushaltsplan 2023 unter der Buchungsstelle 5.4.1.1/0006.785930 im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur Verfügung gestellt und werden darüber hinaus im Haushaltsplan 2024 (vgl. Bauzeitenplan) bereitgestellt.

c) Festlegung der Ausschreibung

Der Stadtrat beschließt, die in der Baulast der Stadt Manderscheid auszuführenden Arbeiten zur Herstellung der Erschließungsanlagen (Endstufenausbau) im „Gewerbegebiet Erweiterung“ gemäß dem unter TOP 2 b) beschlossenen Bauprogramm öffentlich auszuschreiben.

Im Leistungsverzeichnis der in der Baulast der Stadt auszuschreibenden Bauleistungen ist die Formulierung aufzunehmen, dass Pauschalangebote nicht zugelassen werden.

Die Ausschreibung ist vorzubereiten.

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt die Veröffentlichung der Ausschreibung zum gegebenen Zeitpunkt freizugeben.

Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2023 unter der Buchungsstelle 5.4.1.1/0006.785930 im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur Verfügung gestellt.

Dieser Beschluss ersetzt den in der Sitzung am 28.09.2021 unter TOP 2 e) gefassten Beschluss des Stadtrates.

d) Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage (Auftragsvergabe)

Dem Stadtrat wird der Kostenanschlag mit Beleuchtungsplan für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage im Erweiterungsbereich des Gewerbegebietes bekanntgegeben.

Gemäß vorliegendem Angebot vom 08.12.2022 wurden folgende Leuchten angeboten:

3 Stück Vulkan V3630 OX3

Bestückung mit 7993 lm  — 6.627,26 Euro

3 Lichtmaste a 8m konisch

Das vorliegende Angebot beinhaltet nur die Installation der Leuchten. Die Ausführung der erforderlichen Erdarbeiten ist in der Ausschreibung der Tiefbauarbeiten für die Erschließung des Erweiterungsbereiches des Gewerbegebietes enthalten.

Nach Beratung beschließt der Stadtrat die Straßenbeleuchtungsanlage im Erweiterungsbereich des Gewerbegebietes entsprechend dem vorliegenden Angebot der Westenergie AG vom 08.12.2022 zum Bruttoangebotspreis von 6.627,26 Euro zu errichten.

Der Stadtbürgermeister wird zur Freigabe und Unterzeichnung des vorliegenden Angebotes ermächtigt und die Westenergie AG mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2023 unter der Buchungsstelle 5.4.1.1/0006.785930 im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur Verfügung gestellt.

5. Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028;

Aufstellung der Vorschlagsliste

Nach Beratung und Wahl werden folgende Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen benannt:

• Oliver Simons

• Günter Theis

6. Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP)

Das Land Rheinland-Pfalz und die kommunalen Spitzenverbände haben sich auf einen gemeinsamen Kommunalen Klimapakt (KKP) verständigt. Der Kommunale Klimapakt und das Investitionsprogramm (KIPKI) ergänzen sich gegenseitig, sind aber unabhängig voneinander.

Während der KIPKI in erster Linie die Mittel zur Verfügung stellt, setzt der KKP beim Knowhow an. Alle Kommunen in Rheinland-Pfalz können sich dem Kommunalen Klimapaket anschließen. Der Beitritt zum Kommunalen Klimapaket ist durch Abgabe der Muster-Beitrittserklärung, die u. a. einen Ratsbeschluss beinhaltet auf freiwilliger Basis ab dem 01.03.2023 möglich. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und erhalten dazu umfassende, maßgeschneiderte Beratung hinsichtlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Perspektivisch sollen die KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.

Der Beitritt von Ortsgemeinden bzw. der Stadt kann dabei nur gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Dementsprechend ist der Vordruck für die Beitrittserklärung aufgebaut. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig, ob und mit welchen Maßnahmen sie am KKP teilnehmen will.

Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden.

Die Kommune muss im Zuge ihrer Beitrittserklärung konkrete Maßnahmen benennen, die mit dem Beitritt verfolgt werden sollen. Die Verwaltung schlägt folgende Ziele bzw. Maßnahmen vor:

Ziele

Maßnahmen

Energetische Sanierung bzw.

Optimierung

• Erstellung energetischer Leitlinien für die Sanierung und den Neubau kommunaler Liegenschaften;

• Energetische Grundsanierung kommunaler Liegenschaften;

• Geringinvestive Maßnahmen zur Reduzierung der Heizlasten (z.B. Heizungsoptimierung, Dichtigkeit

von Türen und Fenstern u.ä.)

• Umstellung der Gebäudebeheizung / Warmwasserbereitung auf Erneuerbare Energien in einzelnen kommunalen Liegenschaften;

Stromverbrauch

reduzieren

• Austausch alter Elektrogeräte durch modernere und effizientere Geräte;

• Vermeidung jeglichen stand-by Verbrauchs durch schaltbare Steckerleisten;

Weitere Potenziale

für erneuerbare

Energien systematisch

herausarbeiten

• Systematische Erfassung der Potenzialflächen für Dach-PV-Anlagen auf den kommunalen Liegenschaften;

• Systematische Erfassung der Potenzialflächen für Freiflächen-PV-Anlagen und Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen;

Etablierung bzw.

Erhöhung der

Starkregenvorsorge

• Erstellung eines örtlichen Hochwasservorsorgekonzeptes

• Organisation in einer Hochwasserpartnerschaft

• Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen im Außenbereich: Umsetzung von Maßnahmen zum natürlichen Hochwasserrückhalt (z. B. durch Renaturierung von Gewässern), Flächensicherung für den Hochwasserschutz, Umsetzung der Empfehlungen des Informationspaketes zur Hochwasservorsorge des Landesamtes für Umwelt RLP

• Veränderung oder Entfernung von Engstellen innerörtlicher Gewässer (abflussbehindernde Einbauten wie Brücken, Stege, Mauern, etc.)

• Umsetzung von Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des dezentralen Regenwasserrückhaltes (Versickerung, Retention und Ableitung großer Niederschlagsmengen)

• Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen zum Schutz kommunaler Liegenschaften (im Gebäude, am Gebäude und um das Gebäude herum)

Die Stadt nimmt ihre Rolle in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen ernst. Sie verpflichtet sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele bzw. Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

-

Energetische Sanierung bzw. Optimierung

-

Stromverbrauch reduzieren

-

Weitere Potenziale für Erneuerbare Energien systematisch herausarbeiten

-

Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge

Der Stadtrat stimmt einem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Beitrittserklärung entsprechend der zuvor formulierten Ziele zu unterzeichnen. Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben.

7. Antrag auf Einleitung eines Planverfahrens Freiflächenphotovoltaik

Im Rahmen des gefassten Beschlusses zur Errichtung einer PV Freiflächenanlage in der vergangenen Sitzung des Stadtrats am 23.01.23, wurde im Nachgang ein förmlicher Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch einen privaten Eigentümer gestellt.

Die vorgeschlagenen Parzellen Flur 28, Flurstück 50/2 und 19/1 liegen direkt angrenzend an das Potentialgebiet und haben eine Größe von rd. 5 ha.

Nach dem Kriterienkatalog der Verbandsgemeinde Wittlich-Land sind beide Parzellen für die Belegung durch PV geeignet.

Entsprechend der Vorgabe des Gesamtausbaukorridors von bis u 25 ha der Solarparkfläche pro Gemarkung, wäre der Korridor mit dem Hinzufügen der zuvor beschriebenen Parzellen ausgeschöpft.

Neben der Rentabilitätssteigerung des gesamten Solarparks würde die Stadt durch entsprechende Regelungen im EEG zusätzlich von der größeren Anlage profitieren.

Nach Beratung beschließt der Stadtrat dem Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans zuzustimmen.

Er beschließt dementsprechend dem Vorhaben zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Parzellen Flur 28, Flurstück 50/2 und 19/1 grundsätzlich positiv gegenüberzustehen.

8. Umbau Tourist-Info - Information zu einem Leistungsverzeichnis

Die Maßnahme zum Umbau der Tourist-Information im Kurhaus in Manderscheid startete zu Beginn des Jahres. Auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses vom 03.03.2015 (TOP 2b) sollen Leistungsverzeichnisse vor der Veröffentlichung dem Stadtrat zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden.

Nunmehr soll ein Teil der digitalen Ausstattung der Tourist-Information umgehend ausgeschrieben werden. Dies wird seitens des Rates zur Kenntnis genommen.

Weitere Ausschreibungen bzw. Leistungsverzeichnisse werden in den kommenden Wochen folgen.

Nach Beratung gibt der Stadtrat das vorliegende Leistungsverzeichnis frei. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die erforderliche Ausschreibung umgehend durchzuführen.

9. Niederburg Manderscheid - Mediale Burgenwelt

- Auftragsvergaben

a.) Auftragsvergabe Mobiliar

Der Vorsitzende informiert den Stadtrat über die von dem mit der Planung und Bauleitung beauftragten Ingenieurbüro Reihsner PartG mbB durchgeführte Preisanfrage zur Lieferung des Mobiliars (Bänke und Tische) für das Projekt „Mediale Burgenwelt Manderscheid“.

Das Ingenieurbüro Reihsner PartG mbB hat im Rahmen einer Preisanfrage Vergleichsangebote bei 3 Firmen eingeholt.

Mindestbieter ist die Gemeinnützige Westeifel Werke GmbH aus 54568 Gerolstein zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 4.453,34 €.

Nach Beratung beschließt der Stadtrat den Auftrag zur Lieferung des Mobiliars an die Gemeinnützige Westeifel Werke GmbH aus 54568 Gerolstein zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 4.453,34 € zu vergeben.

Mittel zur Finanzierung sind im Haushaltsplan 2023 unter der Haushaltsstelle 5.7.5.2/0047.785900 bereitgestellt.

b.) Informationen über die Auftragsvergabe der Stelen

Zur Angebotsöffnung am 20.01.2023 waren keine Angebote zum Gewerk „Stelen“ eingegangen. In der Sitzung am 23.01.2023 hatte der Stadtrat daher beschlossen, das Gewerk „Stelen“ im Rahmen der freihändigen Vergabe nochmal auszuschreiben und den Vorsitzenden in Abstimmung mit den Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.

Der Stadtrat wird in der heutigen Sitzung über die durchgeführte freihändige Vergabe informiert. Von den 5 angefragten Fachfirmen wurden zwei Angebote abgegeben. Mindestbieter ist die Fa. Gansen Metallbau aus Salmtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 6.780,62 €.

Daher wurde der Auftrag an die Fa. Gansen Metallbau aus Salmtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 6.780,62 € erteilt.

Mittel zur Finanzierung sind im Haushaltsplan 2023 unter der Haushaltsstelle 5.7.5.2/0047.785900 bereitgestellt.

Der Stadtrat nimmt die Informationen zur Kenntnis.

10. Widmung einer Parkfläche

Die Form und der Inhalt der Widmung von Straßen richtet sich nach dem Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG RLP) vom 01.08.1977 (GVBl. 1977, S. 273), zuletzt geändert durch § 84 des Gesetzes vom 07.12.2022 (GVBl. S. 413).

Gemäß § 1 Absatz 2 LStrG RLP sind öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze.

Parkplätze gehören nach § 1 Abs. 3 Ziffer 1 LStrG RLP zu den öffentlichen Straßen, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder bestimmte Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Sie zählen somit zu den öffentlichen Straßen. Somit sind sie wie Straßen gemäß § 36 LStrG RLP zu widmen.

Das Recht der Straßenverkehrsbehörde, Gebote und Verbote für den Verkehr zu erlassen und Verkehrszeichen anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.

Der Stadtrat beschließt gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG RLP) das nachfolgende stadteigene Grundstück als Parkplatz dem öffentlichen Verkehr im Sinne des § 3 Abs. 3 Buchstabe a) LStrG RLP zu widmen:

Parkplatz „Grafenstraße“/„L16“ - („Burgenparkplatz“)

Es handelt sich um die Parkfläche in der Gemarkung Manderscheid, „Flur 4, Parz.-Nr. 877/12“.

Die gewidmete Parkfläche ist in dem Lageplan farblich dargestellt.

Träger der Baulast für den Parkplatz ist nach den §§ 14 LStrG die Stadt Manderscheid.

Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung der Widmung beauftragt.

11. Mitteilungen

Der Vorsitzende informiert über folgende Themen:

-

Auf dem Friedhof sollen neue Rasengräber ausgewiesen werden. Die entsprechenden Zuwegungen sollen nicht wie bisher gepflastert, sondern mit einem Mineralgemisch verfüllt werden

-

Die Bauarbeiten an den Niederburg gehen gut voran.

-

Bei den Kommunalwahlen im Jahr 2024 steht der Vorsitzende Günter Krämer für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung.

12. Verschiedenes

./.

Günter Krämer, Stadtbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.