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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Osann-Monzel vom 17. April 2024 und Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil

1. Mitteilungen

1.1 Sitzung des Kita-Beirates der Kita „Zwergenvilla“ am 14. März 2024

In der Sitzung des Kita-Beirates wurde gemeinsam mit dem Fachpersonal der Kita und den Elternvertreterinnen über die Nachfolge der Ernährungsbeauftragten gesprochen. Weitere Themen waren Anträge zur Verbesserung des Schallschutzes im Schlafraum der Krippe Kunterbunt, zur Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber sowie Beratungen zur Verringerung des anfallenden Verpackungsmülls. Auch über die Parksituation an der Kita und der erforderlichen Erweiterung der Kita „Zwergenvilla“ wurde beraten.

1.2 Sitzung Jagdgenossenschaft Osann-Monzel am 26. März 2024

Bei der Versammlung der Jagdgenossenschaft am 26. März 2024 wurde turnusmäßig ein neuer Vorstand gewählt. Der Vorstand setzt sich für die kommenden 5 Jahre wie folgt zusammen:

Vorsitzender des Jagdvorstandes:

Armin Kohnz

1. Beisitzer des Jagdvorstandes:

Günter Meierer

2. Beisitzer des Jagdvorstandes:

Tamas Rancsik

Vertreter 1. Beisitzer:

Gerd Fritzen

Vertreter 2. Beisitzer:

Martin Haubst.

1.3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

Mit Schreiben vom 26. März 2024 hat die Kreisverwaltung die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 05. März 2024 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ohne Auflagen genehmigt.

1.4 Weinhoheiten für den Zeitraum 2024/2025

Der Ausschuss Tourismus, Wein und Öffentlichkeitsarbeit hat in seiner Sitzung am 04. April 2024 aufgrund ihrer Bewerbungen Franziska Poss als Weinkönigin sowie Joline Beucher und Victoria Hilgert als Weinprinzessinnen für das Amtsjahr 2024/2025 gewählt.

Die Krönung erfolgt anlässlich des Musikfestes am Dorfbrunnen in Monzel am 13. Juli 2024.

Ich wünsche den Damen eine spannende Zeit als Repräsentantinnen der Ortsgemeinde und Botschafterinnen der Osann-Monzeler Weine.

1.5 Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung, Gemarkung Monzel, Flur 20, Parz. Nr. 17, Unter der Treff 26

Da in dem vorgelegten Bauantrag keine Gründe erkennbar waren, dass Einvernehmen der Ortsgemeinde nicht herzustellen, wurde das Einvernehmen nach Vorlage der Antragsunterlagen am 17. April 2024 hergestellt.

1.6 72-Stunden Aktion der Messdiener der Pfarreiengemeinschaft

Im Rahmen der diesjährigen 72-Stunden Aktion der Pfarreiengemeinschaft Rechts und Links der Mosel sollen im Mehrgenerationenpark am Oestelbach Obstbäume gepflanzt, eine Wellness-Liege aufgebaut und ein Mehrgenerationenfest organisiert und durchgeführt werden. Eine schöne Aktion, die unseren Park sicher weiter aufwertet.

1.7 Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungstermine sind wie folgt:

Am Dienstag, dem 23. April findet die erste Sitzung des Wahlausschusses zur Kommunalwahl 2024 statt.

Die nächste und damit 38. und letzte Gemeinderatssitzung der Legislaturperiode 2019 bis 2024 findet voraussichtlich am Donnerstag, dem 16. Mai 2024 statt.

Für die Tagesordnung ist u. a. geplant:

-

Erlass einer Satzung zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes

-

Ausweisung von Parkverbotszonen mit ausgewiesenen Parkflächen

-

Zuschussanträge Ortsvereine

2. Bebauungsplanung "Neubau Seniorenresidenz Trierer Straße"

a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen

Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Seniorenresidenz Trierer Straße“ der Ortsgemeinde Osann-Monzel auf Grundlage des Beschlusses vom 10.05.2023, TOP 3 d), am 31.05.2023 durchgeführt wurde.

Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 07.07.2023 eingeräumt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Interneteinsicht in der Zeit vom 05.06.2023 bis 07.07.2023. Ebenfalls bestand die Möglichkeit die Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land einzusehen. Der Gemeinderat wird im Zuge der vg. Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) zu den eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle festgehalten und kommentiert.

Der Gemeinderat berät en bloc zu den Stellungnahmen und folgt den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen nimmt der Gemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis und beschließt einstimmig

b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den sich aus den Beschlüssen zu a) ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.

3. Bebauungsplanung "Lebensmittelmarkt Trierer Straße"

a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen

Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Trierer Straße“ der Ortsgemeinde Osann-Monzel auf Grundlage des Beschlusses vom 10.05.2023, TOP 2 d), am 31.05.2023 durchgeführt wurde. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 07.07.2023 eingeräumt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Interneteinsicht in der Zeit vom 05.06.2023 bis 07.07.2023. Ebenfalls bestand die Möglichkeit die Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land einzusehen. Der Gemeinderat wird im Zuge der vg. Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) zu den eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle festgehalten und kommentiert.

Der Gemeinderat berät en bloc zu den Stellungnahmen und folgt den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen nimmt der Gemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis und beschließt einstimmig.

b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den sich aus den Beschlüssen zu a) ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.

4. Kita Zwergenvilla - Umrüstung der Beleuchtung auf LEDVorgehensweise und Beschlussfassung KIPKI-Förderung

Im Rahmen der anstehenden Umrüstung der KiTa auf LED hat der zuständige Sachbearbeiter der Verwaltung eine Lichtplanung angefertigt, sowie die Vergabe vorbereitet. Bei einem Vor-Ort Termin am 26.03.24 wurden die Details mit dem Kindergartenpersonal nochmal besprochen und kleine Anpassungen vorgenommen. So sollen beispielsweise die Flurbereiche über Bewegungsmelder gesteuert werden. Aufgrund des noch nicht vorhandenen KIPKI Förderbescheids und der anstehenden Kommunalwahl, möchte die Verwaltung einen reibungslosen Ablauf des Vorhabens gewährleisten. Hierzu soll der Gemeinderat die entsprechenden Weichen stellen. Der Gemeinderat nimmt die erhaltenen Informationen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens nach Zugang des Förderbescheids. Darüber hinaus wird der Ortsbürgermeister ermächtigt im Einvernehmen mit seinen Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

5. Bauangelegenheit;

Bauvoranfrage zur Weiternutzung eines Baumateriallagers auf dem Grundstück Gemarkung Osann, Flur 6, Parzelle 100/2 (Am Klausenweiher)

Der Vorsitzende stellt dem Rat die Bauvoranfrage ohne Nennung von Namen vor. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 6 BauGB (Sonstiges Vorhaben im Außenbereich, bauliche Erweiterung eines gewerblichen Betriebes).

Der Rat stimmt der Bauvoranfrage nicht zu und erteilt nicht das Einvernehmen nach § 36 BauGB, da die Erschließung nicht gesichert ist.

6. Verschiedenes

6.1 Bebauungsplanung „Neubau Seniorenresidenz Trierer Straße“ und „Lebensmittelmarkt Trierer Straße“ - Erstmalige Herstellung der Verkehrsanlage sowie Ausbau des angrenzenden Wirtschaftsweges

Auf Nachfrage aus der Mitte des Rates informierte der Vorsitzende, dass die Kostenübernahme für die herzustellenden Verkehrsanalgen auf Basis eines mit den Investoren abgestimmten Kostenschlüssels und der noch abzuschließenden städtebaulichen Verträge geregelt werden.

Aus der Mitte des Rates wurde die Frage gestellt, ob die Herstellung des Fahr- bzw. Wirtschaftsweges entlang des Oestelbaches über die wiederkehrenden Beiträge für Wirtschaftswege finanziert werden kann. Der Vorsitzende sagte zu, dies zu klären.

6.2 Barrierefreie Bushaltestellen

Aus der Mitte des Rates wurde die Frage zum Sachstand „Barrierefreie Bushaltestellen“ vorgetragen. Der Vorsitzende informierte hierzu, dass der LBM nach Prüfung der Antragsunterlagen und trotz positivem Förderbescheid nun nochmals Änderungen an der Planung vornehmen lassen möchte. In der 17. KW 2024 soll hierzu ein Ortstermin stattfinden.

6.3 Anbringung Verkehrsspiegel Grundstücksausfahrt Fa. Matheus

Aus der Mitte des Rates wurde eine Frage nach dem bis zu Erweiterungsbaumaßnahme der Fa. Matheus an der Ausfahrt des seinerzeitigen Wirtschaftsweges aufgestellten Verkehrsspiegel dahingehend gestellt, ob ein Verkehrsspiegel nun auch an der neuen Ausfahrt aufgestellt werden kann. Der Vorsitzende sagte zu, dies mit der Verwaltung zu klären.

Nichtöffentlicher Teil

7. Vertragsangelegenheit

Der Gemeinderat fasste einen Beschluss zu einem Vertrag wegen Betrieb, Durchführung und Bewirtschaftung des Weinstandes am Weinfest der Mittelmosel.

8. Mitteilungen

./.

9. Verschiedenes

Der Gemeinderat wurde vom Vorsitzenden darüber informiert und beriet zu folgenden Themen.

-

Satzung besonderes Vorkaufsrecht Ortskerne

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Ausweisung von Parkverbotszonen mit Markierung von Parkflächen in den Ortsdurchfahrtsstraßen

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Synagoge und jüdische Glaubensschule

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Schaden an einem Gebäude im Außenbereich

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Pflege von Aussichtsplätzen

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Sondernutzungsvereinbarung

Der ganze Wortlaut des öffentlichen Teiles der Niederschrift kann über einen Link, der auf der Webseite der Gemeinde hinterlegt ist, eingesehen werden.

Die Informationen können dann dem Rats- und Bürgerinformationssystem der VG Wittlich-Land entnommen werden.

Armin Kohnz, Ortsbürgermeister