1. Einwohnerfragestunde
Anfragen aus der Bürgermitte:
| • | Was wurde aus dem Kühlschrank für das Foodsharing? |
| Antwort seitens des Gemeinderats: |
| Das Florenzhaus steht zur Verfügung. Es gab keine erneute Rückmeldung vom Foodsharing-Unternehmen. |
| • | Ein Bürger fragte nach dem Standort der Verteilerkästen für die Glasfaser. Es wurde ihm mitgeteilt, dass der Standort der Verteilerkästen nach einer Ortsbesichtigung im Beisein eines Vertreters der Verbandsgemeindeverwaltung und der Werke erfolgt ist. |
| Hier waren insbesondere auch leitungstechnische Belange (Wasserleitungen, Kanal, Stromleitungen) zu berücksichtigen. |
| • | Was ist mit der Bepflanzung angrenzend an die bestehende Photovoltaikanlagen? Eine Nachbepflanzung ist erforderlich da die Schafe die Flächen komplett abgefressen haben. |
| Antwort seitens des Gemeinderats: |
| Eine erneute Bepflanzung wird in Angriff genommen. Ortsbürgermeister Anton Klas kümmert sich darum. |
| • | Verbindung zwischen Firma Wifra und Gewerbegebiet wurde saniert, jedoch sind immense Schlaglöcher entstanden. Es besteht akuter Handlungsbedarf. |
| Antwort seitens des Gemeinderats: |
| Das weitere Vorgehen zur Behebung muss geplant werden, eine Ortsbesichtigung wird seitens Ortsbürgermeister Klas und den Ratsmitgliedern stattfinden. |
| • | Am Firmengelände entlang der Firma Weber zum Wohngebiet hin ist die Entwässerung nicht mehr gegeben. |
| Antwort seitens des Gemeinderats: |
| Weiteres vorgehen zur Behebung muss geplant werden, eine Ortsbesichtigung wird seitens Ortbürgermeister Klas und Ratsmitglied Ralf Surges stattfinden. |
2. Bebauungsplanung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Großlittgen, Flur 11
a) Information
b) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
a) Information
Der Gemeinderat wird über das zwischenzeitlich vorliegende Prüfergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung informiert. Als Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung ist festzuhalten, dass gegen die im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land geplante Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO auf den Parzellen Gemarkung Großlittgen, Flur 11, zur Herstellung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage, unter Beachtung bzw. Berücksichtigung der in dieser landesplanerischen Stellungnahme aufgezeigten Zielvorgaben, Anregungen und Hinweise mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, nur dann keine Bedenken bestehen, wenn die Problematik der landwirtschaftlichen Vorranggebiete gem. ROP 1985/95 entsprechend dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 31.01.2001 bewertet und behandelt wird.
Gegen die weiteren Planungen bestehen dann keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die o. a. landwirtschaftliche Problematik gelöst wird und die mitgeteilten Anregungen der Fachbehörden und Dienststellen, insbes. der Planungsgemeinschaft Region Trier und der Unteren Naturschutzbehörde beachtet bzw. berücksichtigt und umgesetzt werden.
Vorstellung des Bebauungsplanes sowie der Errichtung seitens der Herrn Fischer und Herr Bremm von der Fa. Wesgreen.
Es folgte die Beantwortung von offenen Fragen seitens des Gemeinderates.
Unter andrem:
| - | dass der Zeitraum bei 18 Monaten nach dem Grundsatzbeschluss liegt. |
| - | Lage und Verlegung der Kabel. |
| - | Magerwieseanteile: wie ist zu verfahren? Wegen der Bodenbeschaffenheit, mit VG abzuklären. |
b) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat beschließt, zur Realisierung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das Plangebiet einen Bebauungsplan nach den Bestimmungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält.
Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 20 ha befindet auf der Gemarkung Großlittgen, Flur 11, Flurstücke 6/1 (tlw.), 6/38 (tlw.) sowie 6/2 (tlw.).
Als Art der baulichen Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik gemäß § 11 Abs. 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
Geplant sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie durch Photovoltaik und deren Einspeisung in das elektrische Verteilnetz.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan Wittlich-Land 2006 stellt für den Bereich des Plangebietes Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB und Flächen für Wald gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB dar.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Freiflächenphotovoltaikanlage Hupperath - Anbindung an das Umspannwerk Großlittgen
hier: Zustimmung zur Trassenplanung
Ortsbürgermeister Anton Klas informiert den Gemeinderat über die Planungen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der Gemarkung Hupperath.
Es ist beabsichtigt, den erzeugten Strom der Anlage in das nächstgelegene Umspannwerk auf der Gemarkung Großlittgen einzuspeisen. Hierfür wird es erforderlich, die Trassen u.a. über gemeindeeigene Wirtschaftswege der Ortsgemeinde Großlittgen zu führen und die jeweiligen Leitungen in die Wege zu legen.
Bei der Auswahl der Trasse wurde in Bezug auf die Länge und Beschaffenheit der jeweiligen Wege die optimale Wegeführung gewählt. Der Verlauf der Trasse wurde so gewählt, dass sie einen möglichst geringen Einfluss auf die vorhandenen Wege nimmt. Insbesondere wurde in Bezug auf die wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzenden Wirtschaftswege darauf geachtet, asphaltierte Streckenzüge und somit entsprechende Aufbrüche zu vermeiden.
Nach einer Rücksprache zwischen Ortsbürgermeister Klas und dem zuständigen Unternehmen (Fa. WES Green GmbH) soll die Kabeltrasse neben den eingezeichneten asphaltierten Wirtschaftsweg gelegt werden. Ein Aufbruch der Asphaltschicht ist nicht gewünscht.
Zudem verläuft die Kabeltrasse auf der gesamten Strecke auf gemeindeeigenen Flächen.
Für den noch abzuschließenden Trassennutzungsvertrag wird die Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden benötigt. Diese ist Voraussetzung, um die Genehmigungsplanung, insbesondere auch in Bezug auf naturschutzrechtlich zu prüfenden Belangen, durchzuführen.
Der Vertragsentwurf wurde auf Grundlage bereits bestehender Verträge in dem Verbandsgemeindebezirk ausgearbeitet.
Vor Beginn der Verlegung sowie nach der Bauausführung findet jeweils ein Ortstermin zur Dokumentation des Wegezustandes statt. Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten hat eine Abnahme und Prüfung der ordnungsgemäßen Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Wegeflächen zu erfolgen.
Hierbei wird auch der Tiefbautechniker der Verwaltung zur fachlichen Kontrolle anwesend sein.
Gem. dem vorliegenden Vertragsentwurf wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 7.368,41 Euro angeboten. Hierzu wird Ortsbürgermeister Klas noch in Verhandlungen mit der Betreiberfirma treten.
Aufgrund der Tatsache, dass der Beschlussvorschlag erst sehr kurzfristig eingestellt wurde, vorher keine konkreten Informationen vorlagen und die Wegeausbesserung auf den Zufahrtswegen bisher unzureichend durchgeführt wurden, wurde schon einige Tage vor der Gemeinderatssitzung ein Vororttermin mit Herrn Theres von der Fa. Wesgreen für den 27.05.2024 vereinbart.
Antrag seitens eines Gemeinderatsmitgliedes den TOP abzusetzen und auf die nächste Sitzung zu vertagen. Der Termin am 27.05.2024 sei abzuwarten mit Herrn Theres.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Trassenplanung von der Fa. PV Hupperath GmbH aus Monzelfeld nur zu, wenn folgende Punkte erfüllt werden:
| 1. | Ortstermin am 27.05.2024 am Umspannwerk. |
| Schriftliche Garantie des Herrn Theres, dass der stark ramponierte Weg in seinen vorherigen neuwertigen Zustand versetzt wird. |
| 2. | Gemeinsame Trassenplanung für die Photovoltaikanlagen Minderlittgen und Hupperath auf der Basis des bisher vorliegenden Planes Minderlittgen. |
Diese Punkte sind seitens Herrn Theres nach dem Orttermin am 27.05.2024 schriftlich zu bestätigen.
Die Zustimmung seitens des Gemeinderates Großlittgen erfolgt nur nach Vorlage der schriftlichen Bestätigung seitens Herrn Theres.
Der Ortsbürgermeister wird in Abstimmung mit der Verwaltung zum Abschluss eines Trassennutzungsvertrages nach Vorlage der schriftlichen Bestätigung von Herrn Theres im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt.
Der Gemeinderat fordert eine Abnahme des Weges nach Fertigstellung.
4. Bauvoranfrage zum Abriss eines Anbaus am bestehenden Wohngebäude und Errichtung einer Containeranlage auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 5, Parzelle 16/3 (Rennpfad)
Der Vorsitzende stellt dem Rat die Bauvoranfrage ohne Nennung von Namen vor.
Die Antragsteller beabsichtigen den Abriss eines Anbaus am bestehenden Wohngebäude und die Errichtung einer Containeranlage (4 Bürocontainer) zum Betrieb eines mobilen Pflegedienstes.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Erschließung ist zur Straße „Rennpfad“ gesichert.
Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss:
Der Rat stimmt der Bauvoranfrage vorerst nicht zu und erteilt vorerst nicht das Einvernehmen nach §36 BauGB.
Begründung:
Der Gemeinderat setzt sich mit den Bauvoranfrageinhaber in Verbindung um Informationen bzgl. der Art und den Umfang des Gewerbes einzuholen. Eine Recherche ist notwendig!
5. Bauantrag zum Anbau von zwei Dachgauben (ohne Fenster) am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Großlittgen, Flur 8, Parzelle 48/3 (Himmeroder Straße)
Der Vorsitzende stellt dem Rat den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor.
Der Antragsteller beabsichtigt den Anbau von zwei Dachgauben (ohne Fenster) am bestehenden Wohnhaus.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Erschließung ist zur Straße „Himmeroder Straße“ gesichert.
Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss:
Der Rat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
6. Mitteilungen
6.1 Kita Großlittgen:
Die Dachdeckerfirma Klein wurde am 07.05.2024 beauftragt, dringend erforderliche Reparaturen an dem Dach der Kita in den Mauerschrägen durchzuführen.
Haushaltsmittel stehen über die allgemeine Unterhaltung zur Verfügung.
Verkabelung der Kita erfolgt in Kürze, Vernetzung für Telefon und Internet.
4.250 € sind im Haushalt eingestellt und finanziert über Küchenbaumaßnahme. Arbeiten wurden nur zurückgestellt bis Serverstandort geklärt war.
Anschaffung einer Telefonanlage um Telefonie und Internet zu optimieren. War nicht in der Ursprungsfinanzierung vorgesehen, Kosten ca. 7.000 bis 9.000 €.
Maßnahme wird durch die IT-Abteilung der Verbandsgemeinde wegen besserer Erreichbarkeit der Kita, Kommunikation untereinander, Sicherheitsaspekt, schnellere Hilfe in Notfällen etc. ausdrücklich befürwortet.
Vorgesehen ist ein Gespräch mit den Einzugsgemeinden, genaue Kostenermittlung und Entscheidung in der nächsten Gemeinderatssitzung.
Mängelbeseitigung nach Besuch Brandschutzbeauftragter der Kreisverwaltung:
Austausch Fenstergriffe, Umbau Fenstertür, Fensterwächter etc, Gesamtvolumen ca. 2.500 €.
Auftrag wurde am 10.05.2024 erteilt.
Ortung der Anbindeleitungen der 10 Erdsonden-Bohrungen im Gartenbereich und Markierung für den Vermesser.
Angebot durch die Wasserwerke wurde angefordert.
Besprechung Sonderförderprogramm am 23.05.2024 in der Kita zur Optimierung des Raumprogramms.
Das Land hat kurzfristig ein Sonderförderprogramm beschlossen. Hier können bis zu 80% der evtl. Umbaukosten gefördert werden.
Antragsvorlage beim Jugendamt des Kreises bis 15.06.2024.
6.2 Glasfaser
Der Ausbau des Glasfasernetzes verläuft nach wie vor planmäßig. Am 22.05.2024 wurde eine Abnahme der fertiggestellten Bauabschnitte vorgenommen. Reklamationen, z. B. bei der Pflasterung wurden aufgenommen, dokumentiert und werden von der ausführenden Firma nachgearbeitet.
Nächste Verkabelungsorte: Zehntscheune, Kirchstraße, Musweilerweg u. Wittlicher Straße
6.3 Spielplatz
Die Arbeiten am Spielplatz durch die Fa. Schmitz wurden letzte Woche abgeschlossen, der Rasen ist vertikutiert und teilweise neu angesät.
Die Fa. Weber-Stahl hat der Gemeinde 2 Sitzbänke für den Spielplatz geschenkt die noch eingebaut bzw. befestigt werden.
Die Eröffnung des Spielplatzes kann in ca. 4 – 6 Wochen erfolgen.
7. Verschiedenes
Anliegen und Antrag seitens des Gemeinderates das Ordnungsamt zur Kontrolle der Gemeinde Großlittgen für einen Tag. Punkte wie….
| • | Verkehr |
| • | Müll |
| • | Verunreinigung (Ölflecken) |
| • | …etc. |
Herr Ortsbürgermeister Klas wird diesbezüglich eine E-Mail verfassen an Ordnungsamt sowie Herrn Follmann.
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.