Titel Logo
Mein Wittlich.Land
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Gemeinderates Altrich vom 23.05.2024

1. Einwohnerfragestunde

./.

2. Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes im Projekt Zukunfts-Check Dorf

- Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen

Das Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Altrich ist aus dem Jahr 1985. Fördervoraussetzung für kommunale und private Dorferneuerungsvorhaben im Rahmen der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) des Innenministeriums ist ein aktuelles Dorferneuerungskonzept. In seiner Sitzung am 13.12.2017 hatte der Gemeinderat daher das Interesse der Teilnahme an dem Projekt Zukunfts-Check-Dorf des Landkreises Bernkastel-Wittlich bekundet. Dieses Projekt eröffnet den Gemeinden die Chance, anhand aktueller Erkenntnisse in sozialen, infrastrukturellen, wirtschaftlichen und baulichen Belangen eine zukunftsfähige Strategie mit Maßnahmenansätzen zu entwickeln. Durch eine breite Bürgerbeteiligung soll ein Bewusstsein für das eigene Dorf geschaffen werden, um so Chancen und Herausforderungen der weiteren Entwicklung zu erkennen. Die Durchführung des Zukunfts-Check-Dorf mit dem Ergebnis eines anerkannten Dorferneuerungskonzepts ist gegenüber einer klassischen Fortschreibung zwar mit einem hohen Engagement der Ortsgemeinde und seinen Bürgerinnen und Bürgern verbunden, dafür aber mit einem Eigenanteil von etwa 1.000,00 € pro Gemeinde auch mit erheblich weniger Kosten.

Das Ergebnis des Zukunfts-Check-Dorf ist ein von der Ortsgemeinde und seinen Bürgerinnen und Bürgern erstellter Abschlussbericht mit Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Dieser Abschlussbericht wird als Fortschreibung eines veralteten Dorferneuerungskonzeptes anerkannt und kann so als Grundlage für die Einwerbung von Fördergeldern im Rahmen der Dorferneuerung im kommunalen und privaten Bereich dienen.

Der Ablauf des Projektes und die Ergebnisse aus den Arbeitskreisen wurden zwischenzeitlich in einer Dokumentation bzw. einem Konzept zusammengefasst. Das vorliegende Konzept wurde in Zusammenarbeit mit dem Dorferneuerungsbeauftragten des Landkreises Bernkastel-Wittlich und unter Mitwirkung und aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Altrich erarbeitet und umfasst eine den Erfordernissen angepasste Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse.

Der Gemeinderat wird nunmehr über die hierzu durchgeführten Beteiligungsverfahren seitens des Landkreises Bernkastel-Wittlich informiert.

Folgende Behörden und sonstigen Stellen wurden beteiligt:

Untere Landesplanungsbehörde

Untere Denkmalschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde

Untere Wasserbehörde

Fachbereich Gebäudemanagement/Kreisstraßen der Kreisverwaltung

Fachbereich Jugend und Familie der Kreisverwaltung

Landwirtschaftskammer

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel

Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier

Die eingegangenen Anregungen und Empfehlungen der Fachbehörden und sonstigen Stellen werden dem Rat in öffentlicher Sitzung erläutert.

Der Gemeinderat berät über die eingegangenen Stellungnahmen und geäußerten fachlichen Belange und nimmt die Anregungen und Empfehlungen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Stellen zur Kenntnis.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Anpassung bzw. Ergänzung der in der Trägerbeteiligung geäußerten fachlichen Belange in der vorliegenden Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes der Ortsgemeinde Altrich.

3. Konzept zum Umgang mit Biotopbäume, Altbäumen und Totholz (BAT-Konzept)

Im Rahmen der Förderung des klimaangepassten Waldmanagements hat sich die Gemeinde auch dazu verpflichtet, für die Anreicherung und Erhöhung der Diversität, Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden (dazu zählt auch das gezielte Anlegen von Hochstümpfen) im Wald zu belassen.

Hierzu hat Landesforsten das anliegende Konzept zur Realisierung dies Zieles (Auftrags) erstellt.

Es wird allen Gemeinden empfohlen, die am Förderprogramm des klimaangepassten Waldmanagements teilnehmen, dieses Konzept zu übernehmen.

Mit dem Beschluss und der im Konzept verankerten Maßnahmen werden die Anforderungen insb. des PEFC Audits dokumentiert und angewendet.

Die Anwendung des BAT Konzeptes stellt keine zusätzliche Belastung, sondern letztlich eine Dokumentation sowieso durchgeführter und seit Jahren eingehaltener Maßnahmen dar. Sie sind in den Forstrevieren "tägliche Praxis".

Der Gemeinderat stimmt der Konzeption, deren Zielsetzung und den sich daraus ergebenden Maßnahmen im Gemeindewald zu.

4. Um- und Anbau Pfarrhaus Altrich für Zwecke der Kindertagesstätte

- Information Sachstand

Die Ortsbürgermeisterin informiert über das Ergebnis der nachträglich vom Prüfstatiker geforderten Betondeckenuntersuchung im Pfarrhaus sowie den Vorschlägen des Statikers zur Ertüchtigung der Erdgeschossbetondecke und deren Mehrkosten.

Favorisiert wird die Erneuerung der Erdgeschossdecke zu Mehrkosten von 25.000 €, die im Leistungsverzeichnung „1. BA, Rohbau- und Abbrucharbeiten“ mit aufzuführen sind.

Die konkrete Darlegung der Varianten zur Ertüchtigung der Erdgeschossdecke im Pfarrhaus sind dem Aktenvermerk 05 vom 17.05.2024 zu entnehmen.

Weiter informiert die Ortsbürgermeisterin über den Fördersachstand gemäß der E-Mail der VG vom 02. und 10.05.2024.

Geplanter Baubeginn ist der 01.07.2024 und die öffentliche Ausschreibung ist für Ende Mai 2024 vorgesehen.

Der Gemeinderat stimmt der favorisierten Variante „Erneuerung der Erdgeschossdecke“ mit Mehrkosten von 25.000 € zu.

5. Annahme von Spenden

Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/-en:

Ø Geldspende vom Elternausschuss der Kita Altrich in Höhe von 552,50 € für die Kita Altrich.

Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.

6. KIPKI-Wettbewerb

- Planungsleistungen

Die Gemeinde Altrich hat sich mit dem Projekt „Entsiegelung und naturnahe Gestaltung des Dorfplatzes / Schulhofes in Altrich“ um eine Förderung beworben. Die Bewerbungsphase endet am 31.05.2024. Die Fördervoraussetzungen sehen vor, dass das Projekt – sofern es gefördert wird – bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein muss. Momentan rechnet man damit, dass ein etwaiger Förderbescheid im Juli ergeht, sodass im Anschluss mit der Maßnahme begonnen werden könnte.

Aufgrund der Kommunalwahlen und der damit verbundenen Konstituierung des neuen Gemeinderates, wird dieser voraussichtlich erst im August diesen Jahres zusammentreten.

Um bei einem positiven Förderbescheid sofort mit der Maßnahme beginnen zu können, sollte die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt werden, die erforderliche Ausschreibung der Planungsleistungen umgehend durchzuführen. Darüber hinaus könnte die Ortsbürgermeisterin, im Benehmen mit den Beigeordneten, ermächtigt werden, den Planungsauftrag für die Fördermaßnahme unter Berücksichtigung der förderrechtlichen Vorgaben und des Vergaberechtes zu erteilen.

Nach Beratung beauftragt der Gemeinderat die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung von Planungsleistungen für dieses Projekt, sofern ein Förderbescheid in ausreichender Höhe vorliegt.

Ortsbürgermeistern Stoffel-Leuchter wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, die Planungsleistungen - unter Berücksichtigung der förderrechtlichen Vorgaben und des Vergaberechtes - an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

7. Mitteilungen

Ortsbürgermeisterin Stoffel-Leuchter teilt dem Rat folgendes mit:

-

Die Firma Westenergie hat einen Klimaschutzpreis ausgeschrieben. Um diesen Preis können sich Vereine und private Personen bewerben, sofern sich die Kommune entsprechend registriert hat. Die Gemeinde Altrich hat die erforderliche Registrierung vorgenommen, sodass die Voraussetzungen gegeben sind.

-

Die Kommunalwahl findet am 09.06.2024 statt.

-

Bahnhaltepunkt in Altrich: Das ursprüngliche Förderprogramm zur Herstellung eines Bahnhaltepunktes in Altrich war nicht umsetzbar. Nun wurde ein anderes bzw. passenderes Förderprogramm durch den SPNV Nord gefunden. Im Rahmen einer Videokonferenz mit dem SPNV Nord wurde das grundsätzliche Interesse der Gemeinde an einem Bahnhaltepunkt nochmals bekräftigt. Die SPNV Nord führt derzeit eine Kosten-/Nutzenanalyse für einen möglichen Haltepunkt in Altrich durch, um die Förderfähigkeit zu eruieren. Die Kosten hierfür trägt der SPNV Nord. Eine Entscheidung des Gemeinderates Altrich kann erst erfolgen, wenn konkrete Zahlen durch den SPNV Nord vorgelegt werden.

-

An der Fassade der Altreiahalle finden derzeit Maler- und Putzerarbeiten statt.

-

Innerhalb der Gemeinde wurden Asphaltarbeiten in den Bereichen/Straßen „Gut Kirchhof“, „Büscheider Weg“ und „Im Brühl“ durchgeführt. Dabei wurden Senken und Schlaglöcher ausgebessert.

-

Die Arbeiten am Grundstück des ehem. Anwesen „Mischler“ gehen gut voran. Grund für eine erneute kurzfristige Verzögerung war, dass man auf dem Grundstück erneut Altöl, ölhaltiges Wasser und verunreinigtes Erdreich vorfand, welches zunächst entsorgt werden muss. Nach entsprechenden Kontrolluntersuchungen können die derzeit noch vorhandene Grube sowie der gemauerte Schacht zugeschüttet werden.

8. Verschiedenes

./.

Sylvia Stoffel-Leuchter, Ortsbürgermeisterin

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.