Titel Logo
Mein Wittlich.Land
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Gemeinderates Hetzerath vom 14.05.2025

Mitteilungen des Vorsitzenden

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat keine Bedenken gegen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 erhoben. Sie fordert, die Jahresabschlüsse für 2022 und 2023 schnellstmöglich vorzulegen. Hier ist die VGV gefordert.

Die Ortsgemeinden Hetzerath und Rivenich wurden erstmals am 16.04.2025 über die anstehenden Veränderungen bei der TBA informiert. Die TBA wird voraussichtlich zum Jahresende 2025 die Verarbeitung der Schlachtabfälle in dem Betrieb in Rivenich einstellen und in andere Betriebe außerhalb von Rheinland-Pfalz verlagern. Die Verarbeitungsmenge ist kontinuierlich von 83.000 t auf zuletzt 19.000 t jährlich gesunken. Die Verarbeitung ist nicht mehr wirtlich zu betreiben. Rivenich soll nur noch als Umladestation genutzt und betrieben werden. Die Umladung erfolgt in der geschlossenen Halle. Eine Geruchsbelästigung ist nicht zu erwarten Die bisher von den Standorten Sandersmühle und Sembach nach Rivenich angelieferte Rohware wird direkt nach Hardheim gefahren. Die Anzahl der Lkw-Fahrt nach Rivenich reduziert sich damit um mindestens 20 %.

Die Ortsgemeinde Föhren möchte den REWE-Markt um einen Getränkemarkt erweitern. Hierzu ist die Fortschreibung des interkommunalen Einzelhandelskonzepts der Ortsgemeinden Föhren und Hetzerath notwendig. Die Ortsgemeinde Föhren hat dies beauftragt. Wie in der Vergangenheit, möchte Hetzerath die Erweiterung der Verkaufsfläche in gleichem Umfang wie Föhren haben.

Die Einweihung des Rummelwäscherbrunnens am Haus Daniel ist am 06.7.2025.

Das Programm für die Kinderferienfreizeit 2025 steht und wird in Kürze veröffentlicht.

Die jährliche Hauptkontrolle der Spielplätze hat stattgefunden. Kleine Mängel wurden festgestellt und zwischenzeitlich behoben.

Für die Erstellung des örtlichen Hochwasser- und Starkregenkonzepts steht eine Ortsbesichtigung an.

Der vorläufige Abschlussbericht des Zukunft Check Dorf liegt der Kreisverwaltung seit dem 14.04.2025 vor.

Am 14.05.2025 hat die Baustelleneinweisung für die Erneuerung der Wasserleitung, des Kanals und der Straße „Zuckerberg“ stattgefunden. Baubeginn ist voraussichtlich Ende Juni 2025.

Wahl von Ausschussmitgliedern

Gemäß § 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hetzerath vom 03.07.2019 i.V.m. der 1. Änderung zur Hauptsatzung vom 12.02.2025 sind folgende Ausschüsse zu bilden:

1.

Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern, die aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind,

2.

Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Kultur mit 11 Mitgliedern und 11 Stellvertretern; mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Ortsgemeinderates sein,

3.

Ausschuss für Bau und Infrastruktur mit 9 Mitgliedern und 9 Stellvertretern; mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Ortsgemeinderates sein,

4.

Umwelt- und Agrarausschuss mit 9 Mitgliedern und 9 Stellvertretern; mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Ortsgemeinderates sein.“

Durch die Aufteilung des ursprünglichen Umwelt-, Agrar- und Bauausschusses in 2 Ausschüsse sind der Ausschuss für Bau und Infrastruktur und der Umwelt- und Agrarausschuss neu zu wählen.

Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen. Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter/innen werden aufgrund von Vorschlägen der im Ortsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt.

Die politischen Gruppen im Ortsgemeinderat haben sich auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Wahlvorschlages entsprechend der nachfolgend aufgeführten Sitzverteilung verständigt:

Ausschuss

Freie

Bürgerliste

Hetzerath e.V.

CDU

Hetzerath

SPD

Hetzerath

WG

„Lebendiges

Hetzerath

e.V.“

Ausschuss für Bau und Infrastruktur

5

1

1

2

Umwelt- und Agrarausschuss

5

1

1

2

Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, so ist hierüber abzustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Die Wahl hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen, sofern nicht der Ortsgemeinderat etwas anderes beschließt (vgl. § 40 Abs. 5 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Ausschussmitglieder in offener Abstimmung und en bloc zu wählen.

Aufgrund des gemeinsamen Wahlvorschlags wählt der Ortsgemeinderat in offener Abstimmung folgende/n Vertreter/in für den Ausschuss für Bau und Infrastruktur:

Mitglied

Stellvertreter

RM

FBL

Josef Ewertz

Mario Spitzner

ja

FBL

Michael Müller

Norbert Kraff

ja

FBL

Martin Esch

Johannes Müller

ja

FBL

Magnus Keipp

Peter Justen

nein

FBL

Michael Maas

Astrid Denis

nein

LH

Stefan Weyer

Marco Reh

ja

LH

Sandra Wagner

Günter Knopp

nein

CDU

Carmen Wagner

Wolanewitz Ulrich

ja

SPD

Andreas Walber

Angelika Brost

ja

Aufgrund des gemeinsamen Wahlvorschlags wählt der Ortsgemeinderat in offener Abstimmung folgende/n Vertreter/in für den Umwelt- und Agrarausschuss:

Mitglied

Stellvertreter

RM

FBL

Josef Ewertz

Eva Müller

ja

FBL

Norbert Kraff

Manuel Hofer

ja

FBL

Mario Spitzner

Johannes Müller

ja

FBL

Andreas Welter

Irene Krames

nein

FBL

Hans-Peter Oberneder

Tanja Sahler

nein

LH

Lena Bender

Michael Braun

ja

LH

Martina Geiser

Alois Lehnertz

nein

CDU

Carmen Wagner

Wolanewitz Ulrich

ja

SPD

Melanie Krames

Manuel Funk

nein

Des Weiteren hat Frau Annika Hoffmann zum 13.04.2025 ihr Mandat im Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Kultur niedergelegt. Aufgrund dessen erfolgt eine Nachwahl.

Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Kultur

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

Freie Bürgerliste Hetzerath e.V.

Annika Hoffmann

Magnus Keipp

Die Wahl hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen, sofern nicht der Ortsgemeinderat etwas anders beschließt (vgl. § 40 Abs. 5 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Ausschussmitglieder in offener Abstimmung und en bloc zu wählen.

Aufgrund des Wahlvorschlags der FBL wählt der Ortsgemeinderat in offener Abstimmung in den Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Kultur

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

Freie Bürgerliste Hetzerath e.V.

Magnus Keipp

Hans Peter Oberneder

Bauangelegenheit;

Bauvoranfrage zur Errichtung einer privilegierten Freiflächen-Photovoltaikanlage, Gemarkung Hetzerath, Flur 12, Parzellen 39, 2, 3, 4, 5, 6, 7, u.a. und Flur 24, Parzellen 178, 179, 180, 181

Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst die Bauvoranfrage ohne Nennung von Namen vor.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) – Bauen im Außenbereich.

Seit dem 01.01.2023 sind PV-Freiflächenanlagen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB auf Flächen längs von Bundesautobahnen und Gleisanlagen in einem Korridor von bis zu 200 Metern bauplanungsrechtlich privilegiert.

Das bedeutet, Anlagen dieser Art können ohne Änderung des Flächennutzungsplanes und ohne Vorliegen eines Bebauungsplanes im Rahmen einer Baugenehmigung von der zuständigen Kreisverwaltung genehmigt werden.

Die Anlage hat eine Größe von ca. 17 ha.

Die Erschließung für ein privilegiertes Bauvorhaben ist gesichert.

Auf der Grundlage dieser Informationen wird die Angelegenheit intensiv diskutiert und abschließend folgendes beschlossen:

Der Rat stimmt der Bauvoranfrage nicht zu und erteilt nicht das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Die Privilegierung von PV – Freiflächenanlagen wird einen geschätztem Flächenverbrauch von 2% der Acker- und Grünlandflächen verursachen. Die Gemarkung Hetzerath hat dieses Ziel nahezu schon erreicht. Mit der geplanten 17 ha großen PV-Freiflächenanlage würde man dieses Ziel deutlich überschreiten.

Zudem handelt es sich im überplanten Bereich um nachgewiesen überdurchschnittlich gutes Ackerland, wodurch der Rat hier die Notwendigkeit sieht die vorhandene Acker- und Grünlandfläche vor weiterem Flächenverbrauch durch PV-Freiflächenanlagen zu schützen.

Erneuerung Schutzgeländer Wittlicher Straße;

- Auftragsvergabe

Das ca. 160 m lange Schutzgeländer aus Holz entlang dem Gehweg an der Wittlicher Straße (L 141) ist marode und muss erneuert werden.

Es wurden Angebote eingeholt und geprüft. Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma VR Saar-Mosel GmbH, Föhren zum Preis von 9.668,80 € netto. Es handelt sich um eine Stahl-Holzgeländer-Konstruktion. Der Angebotspreis beinhaltet auch die Demontage und Entsorgung des alten Geländers.

Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an die Firma VR Saar-Mosel GmbH.

Kauf Schmalspurtraktor;

- Auftragsvergabe

Der 15 Jahre alte Schmalspurtraktor ist durch den vielen Winterdienst durchrostet und muss ersetzt werden.

Es wurden bei verschiedenen Firmen Traktoren besichtigt, Probe gefahren und Angebote eingeholt und geprüft. Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma Roths GmbH, Bitburg mit dem angebotenen Traktor John Deere Kompakttraktor 3046R zum Preis von 67.164,66 €. Der Traktor hat einen Dreizylinder Yanmar Diesel-Reihenmotor mit 44,7 PS, ein Hydrostatgetriebe, ein Hydrauliksystem, Zapfwellen und eine Comfort-Kabine. Er verfügt über alle Anschlüsse für die vorhandenen Zusatzgeräte (Mulcher, Kehrmaschine) zu betreiben. Auf das Fahrzeug wird eine Garantie von einem Jahr gewährt.

Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an die Firma Roths. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den alten Schmalspurtraktor zu veräußern.

Kindertagesstätte: Vergaben Sanierungsanstrich, neue Eingangs- und Zwischentür

Der Gemeinderat vertagt die Abstimmungen auf die nächste Sitzung.

Sanierungskonzept der Straßenbeleuchtungsanlage zur Umstellung weiterer Leuchten auf LED-Technik

Auf Grundlage des Straßenbeleuchtungsvertrages und einem ausgearbeiteten Sanierungskonzeptes (ehem. Fa. Innogy SE) hat der Gemeinderat gem. Gemeinderatsbeschluss vom 18.01.2017 einige Straßenleuchten auf hocheffiziente LED-Technik umgestellt.

Der Gemeinderat wird über die Möglichkeit informiert, die restlichen Straßenleuchten auf LED-Technik umzurüsten, sodass anschließend alle Straßenleuchten in Hetzerath mit dieser LED-Technik ausgestattet wären. Gemäß dem Angebot der Fa. Westenergie, beläuft sich die Bruttoangebotssumme hier für auf insgesamt 81.426,46 €.

Für diese Maßnahme wurde eine KIPKI Förderung angemeldet, welche pauschal ca. 34.000,00 € vorsehen würde.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, die restlichen Straßenleuchten auf hocheffiziente LED-Technik umzustellen. Der Ortsbürgermeister wird zur Auftragsvergabe ermächtigt.

Im Haushaltsplan 2025 wurde diese Maßnahme im Rahmen der KIPKI-Pauschalförderung unter der Buchungsstelle 54100-096010-54100084-785930 eingestellt.

Abriss Scheune "Goldener Ecken";

- Auftragsvergabe

In der Sitzung am 20.11.2024 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Scheune auf dem Grundstück „Flur 17, Parz.119“ abreißen zu lassen. Zudem wurde Ortsbürgermeister Monzel ermächtigt, die weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

Daher wurden für diese Maßnahme bei 3 Fachfirmen entsprechende Angebote eingeholt.

Die Angebote wurden von der Verwaltung rechnerisch, fachlich und wirtschaftlich geprüft.

Sie hat die Vergabe der erforderlichen Arbeiten an den Mindestbieter, die Fa. Uwe Haubrich aus Schweich, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 48.679,93 € empfohlen.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Auftrag für den Abriss der Scheune auf dem Grundstück „Flur 17, Parz.119“an die Fa. Uwe Haubrich aus Schweich zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt 48.679,93 € brutto.

Änderung der Anlage zur Gebührensatzung Bürgerhaus

Nach der Anlage zur Gebührensatzung steht das Bürgerhaus den Ortsvereinen für Proben und die Jahreshauptversammlung gebührenfrei zur Verfügung. Für Veranstaltungen sind Grundgebühren und Nebenkosten zu bezahlen.

Für die Vereine wird es wegen der gestiegenen Kosten z. B. Gema immer schwieriger, Veranstaltungen zumindest kostendeckend zu organisieren. Die Ortsgemeinde ist stolz auf die vielen abwechslungsreichen Veranstaltungen der Vereine. Deshalb entlastet sie die Vereine und stellt ihnen auch bei Veranstaltungen ab dem 01.01.2026 das Bürgerhaus gebührenfrei zur Verfügung. Die Nebenkosten sind zu zahlen.

Der Gemeinderat beschließt Absatz 1 letzter Satz der Anlage zur Gebührensatzung wie folgt zu ändern:

Gebührenfrei steht das Bürgerhaus den Ortsvereinen für Proben, die Jahreshauptversammlung und für Veranstaltungen sowie dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und den örtlichen politischen Parteien und Wählergruppen für Sitzungen zur Verfügung.

Die Änderung der Gebührensatzung des Bürgerhauses tritt ab dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Erstellung eines Natur- und Grünflächenkonzeptes

Der Gemeinderat beauftragt den Umwelt- und Agrar-Ausschuss damit, ein umfassendes Naturkonzept für die Gemeinde Hetzerath zu erarbeiten.

Ziel ist es, Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt, zum Schutz ökologisch wertvoller Flächen und zur nachhaltigen Gestaltung öffentlicher Grünflächen zu entwickeln. Das Naturkonzept soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:

1.

Bestandsaufnahme der vorhandenen naturnahen Flächen, Biotope und ökologischen Potenzialräume.

2.

Förderung der Artenvielfalt durch Maßnahmen wie Blühflächen, Streuobstwiesen, Anpflanzungen heimischer Gehölze und Schutzmaßnahmen für Insekten, Vögel und Kleinsäuger.

3.

Nachhaltige Grünflächenpflege, z. B. durch eine angepasste Mähstrategie, den Einsatz insektenfreundlicher Pflanzen und die Reduzierung von Pestiziden.

4.

Förderung von Umweltbildung und Bürgerbeteiligung, z. B. durch Workshops, Umweltaktionen oder die Einbindung lokaler Vereine und Schulen.

Die Gemeinde trägt Verantwortung für den Schutz und die nachhaltige Nutzung ihrer Naturflächen. Ein strukturiertes Naturkonzept bietet die Möglichkeit, ökologische Potenziale gezielt zu nutzen, die Lebensqualität für Mensch und Natur zu erhöhen und langfristig einen positiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.

Erstellung Parkraumkonzept

Der Gemeinderat beauftragt den Bau- und Infrastrukturausschuss ein Parkraumkonzept für die Ortslage zu erstellen.

Das ungeordnete Parken bereitet zunehmend Probleme. Busse und Müllfahrzeuge werden behindert. Dauerparker belegen öffentliche Parkplätze. Grundstückseigentümer halten keine Parkplätze vor. Ein Parkraumkonzept soll die Probleme aufzeigen und Lösungen erarbeiten.

Planung Mehrgenerationenplatz

Durch den Neubau der Tennisanlage im Bereich der Sportanlagen am Bahnhof wird das bisherige Tennisgelände frei. Es soll dort ein Mehrgenerationenplatz entstehen. In einer Online-Befragung und im Rahmen des „Zukunft-Check-Dorf“ wurden Vorschläge für die Gestaltung des Platzes gesammelt. Es wird ein großräumiges Gesamtkonzept, über das Bauhofgelände hinaus, angestrebt. Im ersten Schritt soll die ca. 120 m x 40 m große Fläche der alten Tennisanlage mit der Freifläche zwischen Bauhof und Tennisanlage überplant werden.

Planerische Vorgaben:

Abriss Tennisgebäude, weil marode.

Neben dem Bolzplatz eine überdachte Einrichtung mit Sitzmöglichkeit, Lagerraum, Toilette, Strom- und Wasseranschluss z. B. für Bolzplatzturnier.

Einbezug Gewässer und Hang Heißbüsch.

Barfußpfad.

Kein Wassertretbecken.

Naturnaher Abenteuer-Spielplatz für alle Altersgruppen.

Platz zur freien Gestaltung.

Wasserspender.

Eventuell einzelne Outdoor-Fitnessgeräte.

Vorhandener Bewuchs verwendbar?

Wie vom Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Kultur am 09.04.2025 empfohlen, beschließt der Gemeinderat das Büro für Umweltplanung und Landschaftsarchitektur BGHplan GmbH, Trier mit einer Machbarkeitsstudie zum Preis von 28.238,70 € für den Mehrgenerationenplatz zu beauftragen.

Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 -2027 (2028)

In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben- Trarbach, Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.

Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler, Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann.

Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht).

Der Kostenanteil beträgt 180 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 14 Euro.

Es können Normalstrom und Ökostrom gewählt werden.

Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.

Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120) (Vorschlag; steht erst nach Fertigstellung der Ausschreibungskonzeption fest).

Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.

Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot für folgende Stromteilmengen zu erhalten:

1.

SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr)

als Normalstrom

und als Ökostrom

2.

RLM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung; monatliche Abrechnung)

als Normalstrom

und als Ökostrom

3.

Straßenbeleuchtung

als Normalstrom

und als Ökostrom

Die Verbandsgemeinde (-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande.

Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten.

Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.

Beschluss:

1. Die Ortsgemeinde/die Stadt überträgt sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde/Stadt.

2. Die Ortsgemeinde/die Stadt verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

3. Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde/die Stadt nach den folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

X Ökostrom

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

B. Beschaffungsmodell

Wird nach der endgültigen Ausschreibungskonzeption zur Kenntnisnahme übersandt.

C. Zuordnung

Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen.

Anfragen

Es gab Anfragen zu

  • Beleuchtung Fahrradweg Erlenring bis Erlenbach
  • Gestaltung Friedhof
  • Parkplätze Haus Daniel
  • Ausstattung Bürgerhalle
  • Kultursommer 2026

die der Vorsitzende beantwortete.

Werner Monzel, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.