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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Oberöfflingen vom 29.04.2025

1. Informationen des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Günter Weins informierte den Gemeinderat über folgendes:

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Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Haushaltsverfügung vom 27.01.2025 die im Gemeinderat am 26.11.2024 beschlossene Haushaltssatzung nebst Haushalts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025/2026 genehmigt.

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Am 21.05.2025 findet um 18:00 Uhr eine Informationsveranstaltung in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft und Pflegschaft für Kinder und Jugendliche statt. Diesbezüglich verweist der Ortsbürgermeister auf einen Aufruf der Koordinierungsstelle der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, sich umfassend über das Thema „Ehrenamtliche Vormundschaft und Pflegschaft“ zu informieren.

2. Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage informierte der Vorsitzende über den aktuellen Sachstand und teilte mit, dass voraussichtlich im Herbst 2025 eine Informationsveranstaltung durch den Anbieter Westconnect stattfinden soll. Der Glasfaserausbau soll im Jahr 2026 im Rahmen des Graue-Flecken-Programms durchgeführt werden.

Diesbezüglich erfolgte der Hinweis, dass im Zuge der Vorvermarktungsphase dem Antrag auf Verlegung eines kostenlosen Glasfaserhausanschlusses, unabhängig von einem späteren Vertragsabschluss, zugestimmt werden sollte. Bei einer späteren Verlegung des Anschlusses wären die Herstellungskosten durch die Eigentümer zu tragen.

3. Friedhofsangelegenheiten

- Neugestaltung Friedhofstor

Die Ortsgemeinde Oberöfflingen möchte das Eingangstor des Friedhofes erneuern. Hierzu hatte sie zu einem Wettbewerb aufgerufen, wo Vorschläge hinsichtlich der Gestaltung abgegeben werden konnten. Insgesamt wurden 14 Vorschläge eingereicht und 94 Stimmen abgegeben.

Hierbei hatte der Vorschlag-Nr. 1. von Bettina Pesch mit 25 Stimmen den höchsten Stimmenanteil. Der Vorsitzende gratuliert der anwesenden Frau Pesch ganz herzlich und überreicht ihr das ausgelobte Preisgeld in Höhe von 100,00 €.

Das Friedhofstor soll in Eigenleistung gebaut werden. Hinsichtlich der Detailabstimmung wird in Kürze ein Gespräch stattfinden.

4. Bebauungsplanung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Oberöfflingen, Flur 8 und 9

- Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Zur Vereinbarung des Ablaufes der Bauleitplanung, insbesondere aber der Kostenregelung, soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Oberöfflingen, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und der Antragstellerin (Solarpark Oberöfflingen GmbH, 66121 Saarbrücken) abgeschlossen werden.

Der Gemeinderat beschließt, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, zur Regelung von Einzelheiten mit dem Antragsteller eine städtebauliche Vereinbarung zu treffen.

5. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung "Freiflächenphotovoltaikanlage", Gemarkung Laufeld, Flur 3

- Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO

Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 26.03.2025 endgültig verabschiedete Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land zur Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaikanlage“, Gemarkung Laufeld, Flur 3 und deren Inhalt informiert.

Die Planung besteht aus:

1.

Planurkunde mit Legende und Verfahrensvermerke und

2.

Begründung mit integriertem Umweltbericht

Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Laufeld Sondergebiet Photovoltaik „Hermesheck“ durchgeführt (Parallelverfahren).

Der Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 24,7 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen „Freiflächen-Photovoltaikanlage“.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Laufeld, Flur 3 gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu.

6. Erweiterung Gemeindehaus mit Festplatz Vorstellung und Beschlussfassung zum Planentwurf

In den vergangenen Sitzungen sowie stattgefundenen Terminen wurde über die geplante Sanierung und Erweiterung des Bürgerhauses mit Festplatz informiert.

Aufgrund der Entwicklungs-, Gestaltungs- und Umnutzungsmöglichkeiten der Immobilie zu einem Bürgerhaus mit multifunktionaler Nutzung und somit dem Erhalt eines ortsprägenden Gebäudes innerhalb des Ortskerns wurde in der Sitzung am 26.11.2024 beschlossen, die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu beauftragen.

Der Vorsitzende wird nunmehr den ersten Planentwurf in der Sitzung vorstellen und erläutern.

Mit Blick auf den voraussichtlich entstehenden Kostenumfang wird der Gemeinderat weiterhin über eine mögliche Förderung im Rahmen der Dorferneuerung informiert.

Als Grundlage für die weiteren Planungen, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Planungsleistungen zum Abbruch des Wohn- und Scheunengebäudes „Brunnenstraße 22“ zur Schaffung der notwendigen Freifläche, ist es im nächsten Schritt erforderlich, noch entsprechende Baugrund- und Schadstoffuntersuchungen durchzuführen.

Des Weiteren ist mit einem möglichen Förderantrag im Rahmen der Dorferneuerung eine vereinfachte Wertermittlung in Form einer gutachterlichen Stellungnahme beim Gutachterausschuss des Katasteramtes Westeifel-Mosel, Bernkastel-Kues für das Grundstück „Brunnenstraße 22“ vorzulegen. Der Ankauf einer Immobilie zählt nicht als Maßnahmenbeginn und ist bis zu zwei Jahre nach Kaufvertragsabschluss nachträglich förderfähig. Im Rahmen des Ankaufs ist der Verkehrswert des Grundstückes und Gebäudes zuwendungsfähig. Diesbezüglich wird auf den Tagesordnungspunkt Nr. 10.1 der heutigen Sitzung verwiesen.

Der Vorsitzende wird im Benehmen mit den Beigeordneten sowie in Abstimmung mit der Verwaltung ermächtigt, entsprechende Angebote zur Durchführung der Baugrund- und Schadstoffuntersuchungen einzuholen und den Auftrag entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften zu erteilen.

Mittel zur Finanzierung sind im Haushaltsplan 2025 unter der Haushaltsstelle 1.1.4.0/0001.785330 in Höhe von 20.000,00 € bereitgestellt.

7. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die gemeindliche Eberhaltung

Aufhebungssatzung

Die Ortsgemeinde hält keinen gemeindlichen Eber mehr und wird dies in Zukunft auch nicht mehr tun.

Die Satzung vom 10.09.1979 ist daher aufzuheben.

Der Gemeinderat beschließt vor genannte Satzung durch die Satzung mit Wirkung auf den 01.01.2025 aufzuheben.

8. Annahme von Spenden

Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/-en:

1.

Geldspende in Höhe von 200,00 € zugunsten der Ortsgemeinde Oberöfflingen.

2.

Sachspende in Höhe von 438,50 € für die Reparatur des Leichenhallendach.

Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.

9. Mitteilungen

Ortsbürgermeister Günter Weins informiert den Gemeinderat über folgende Themen:

  • Neugestaltung Internetpräsenz
    Der Vorsitzende informiert über den Stand der Internetseite hinsichtlich der Aktualisierung und Neugestaltung der Internetpräsenz der Ortsgemeinde Oberöfflingen.
  • Dorfplatz
    Auf dem Dorfplatz ist die Anbringung einer Beleuchtung an der Bushaltestelle und dem Jugendraum vorgesehen. Weiterhin sollen zwei Bäume gezielt beleuchtet werden. Hinsichtlich der entstehenden Stromkosten soll ferner ein Solarkraftwerk mit Speicher installiert werden, um den Eigenverbrauch zu maximieren und die Unabhängigkeit vom Stromnetz zu erhöhen. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 2.500,00 € brutto und werden durch den Dorfverein getragen. Hierfür erhält der Dorfverein eine Förderung in Höhe von 2.000,00 € durch die Westenergie AG im Rahmen des Förderprogramms „Aktiv vor Ort“.

10. Verschiedenes

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Günter Weins, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.