Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist bei Tod, Verzicht, Verlust der Wahlberechtigung oder Wählbarkeit eines Gewählten (hier: Herr Andreas Berg) als Ersatzperson die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmzahl des Wahlvorschlags, über den das ausgeschiedene Ratsmitglied gewählt wurde, in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der „Christlich Demokratischen Union Deutschlands“ wurde
Herr Josef Binz, Im Sträßchen 19, 54523 Hetzerath
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Hetzerath einberufen.
Herr Binz hat das Mandat angenommen.