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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachungüber die Einberufung einer Ersatzperson in denGemeinderat Hetzerath (gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung – KWO)

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat Hetzerath (gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung – KWO)

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist bei Tod, Verzicht, Verlust der Wahlberechtigung oder Wählbarkeit eines Gewählten (hier: Herr Andreas Berg) als Ersatzperson die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmzahl des Wahlvorschlags, über den das ausgeschiedene Ratsmitglied gewählt wurde, in den Ortsgemeinderat einzuberufen.

Als Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der „Christlich Demokratischen Union Deutschlands“ wurde

Herr Josef Binz, Im Sträßchen 19, 54523 Hetzerath

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Hetzerath einberufen.

Herr Binz hat das Mandat angenommen.

54523 Hetzerath, den 20.06.2023
Ortsgemeinde Hetzerath
gez.
Werner Monzel
Ortsbürgermeister, zugleich Wahlleiter