1. Einwohnerfragestunde
Folgende Fragen wurden aus der Bürgerschaft gestellt:
| - | Bei der Treppe der Niederburg ist ein in privater Hand befindlicher Kanal, der einer Reparatur bedarf, gibt es da schon einen genauen Termin? |
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| Bis jetzt gibt es noch keinen genauen Termin, hier wird seitens der Stadtbürgermeisterin nachgehört. |
| - | Bei der Einweihung der barrierefreien Niederburg wurde die Bürgerschaft ausgeschlossen, warum? |
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| Bei Feierlichkeiten, an denen das Ministerium beteiligt ist (Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt nahm persönlich teil), ist die Veranstaltung anhand eines Veranstaltungssteckbriefes zu organisieren. Es ist gängige Praxis, hier nur geladene Gäste zuzulassen. Jedoch war die Burg an diesem Tag normal geöffnet somit bestand die Möglichkeit für die Bürger diese zu besuchen. |
| - | Was ist mit den Glascontainern die zurzeit beim Schwimmbad stehen? Werden diese wieder zum Norma gestellt? |
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| Ja, die Container kommen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder an Ihren alten Standort. |
| - | Ein Anwohner stellt die Behauptung in den Raum, dass das Anwesen Metzgeroth von zwei Brüdern gekauft wurde, diese jedoch aufgrund von Beleidigungen durch Mitglieder des „alten Stadtrates“ das Bauvorhaben nicht weiterverfolgen. |
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| Diese Behauptung wird seitens des Stadtrates vehement zurückgewiesen, da dies nicht der Wahrheit entsprechen und dieses Gerücht nur durch Mundpropaganda entstanden sei. |
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| Die Stadtbürgermeisterin ist jedoch weiterhin mit dem derzeitigen Eigentümer im Gespräch, um das geplante Vorhaben zu realisieren. |
| - | Es wurden Bäume in der Kurfürstenstraße gefällt, wer hat dies entschieden und beschlossen? |
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| Dies wurde von den Mitgliedern des zuständigen Arbeitskreises, der vom Stadttrat legitimiert wurde, entschieden nach Rücksprache mit Fachpersonal, dass sich mit dem Baumkataster auskennt. |
2. Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 -2027 (2028)
In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben- Trarbach, Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.
Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler, Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann.
Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht).
Der Kostenanteil beträgt 180 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 14 Euro.
Es können Normalstrom und Ökostrom gewählt werden.
Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.
Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120) (Vorschlag; steht erst nach Fertigstellung der Ausschreibungskonzeption fest).
Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.
Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot für folgende Stromteilmengen zu erhalten:
| 1. | SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr) |
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| als Normalstrom |
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| und als Ökostrom |
| 2. | RLM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung; monatliche Abrechnung) |
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| als Normalstrom |
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| und als Ökostrom |
| 3. | Straßenbeleuchtung |
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| als Normalstrom |
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| und als Ökostrom |
Die Verbandsgemeinde (-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten.
Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
| 1. | Die Ortsgemeinde/die Stadt überträgt sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde/Stadt. |
| 2. | Die Ortsgemeinde/die Stadt verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 3. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde/die Stadt nach den folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
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| Normalstrom |
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| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| X Ökostrom |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| B. Beschaffungsmodell |
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| Wird nach der endgültigen Ausschreibungskonzeption zur Kenntnisnahme übersandt. |
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| C. Zuordnung |
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| Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
3. Kindertagesstätte Manderscheid- Vergabe Prüfung Statik zur Machbarkeitsstudie/Konzeptplanung
In der Sitzung des Stadtrats am 07.04.2025 wurde eine Machbarkeitsstudie im Kontext zum Kostenvergleich eines Neubaus in Auftrag gegeben. Insbesondere die Sanierung und Instandsetzung des Nebengebäudes bedarf zur realistischen Einschätzung auch der Hinzuziehung eines Statikers.
Für die Prüfung der Statik und Bewertung der Machbarkeitsstudie in statischer Sicht wurde das Ing.-Büro Jörg Hofer aus Salmtal hinzugezogen und um Abgabe eines Angebots aufgefordert. Ein entsprechendes Angebot vom 24.04.2025 liegt vor und ist Beratungsgegenstand in der Sitzung.
Der Stadtrat beschließt zur Einschätzung der Sanierung und somit der Gesamtbewertung der Machbarkeitsstudie und Konzeptplanung im Vergleich zu einem Neubau zur Prüfung und Bewertung der statischen Erfordernisse das Ing.-Büro Hofer aus Salmtal auf der Grundlage des Angebots vom 24.04.2025 zu beauftragen.
4. Machbarkeitsstudie Kurpark
In der Stadtratssitzung am 07.04.2025 wurde unter TOP 6 über eine mögliche Neugestaltung des Kurparks in Verbindung mit einer Konzeptstudie beraten.
Hierfür sollen Fördermöglichkeiten akquiriert werden. Für dieses Vorhaben stehen - je nach Art und Umfang der Neugestaltung - verschiedene Fördermöglichkeiten im Raum
| 1. | Förderprogramm „Modellvorhaben Innenstadt-Impulse“ (Fördersatz bis zu 90%) |
| 2. | LEADER-Förderung (Fördersatz bis zu 65 %) |
Im Unterschied zu den baulich-investiv orientierten Regelprogrammen der Städtebauförderung werden die Fördermittel im „Modellvorhaben Innenstadt-Impulse“ für nicht-investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Inhaltliches Ziel des Modellvorhabens ist die Neupositionierung der innerstädtischen Zentren. Es gilt diese wieder deutlich stärker als gegenwärtig als multifunktionale, resiliente und zukunftsfähige Zentren mit vielfältigen Nutzungen zu profilieren. Dabei sollen die Handels- und Gastronomiefunktion gemeinsam und integriert mit einer Stärkung des Zentrums als einem Ort für Wohnen, der Kultur, des Gewerbes, der Freizeit und der Begegnung weiterentwickelt werden. Fördertatbestände hierfür sind Ausgaben für die Erstellung einer sog. „Innenstadtvision“, einer Digitalstrategie oder Leerstandskattasters. Ebenso für Konzepte zum Stadtmarketing bzw. zur Schaffung von Arbeitsplätzen u.v.m.
Die Umgestaltung des Kurparks hin zu einem Outdoor-Activity-Park fällt nicht unter dies inhaltlichen Vorgaben. Insofern wären auch die Kosten einer Machbarkeitsstudie o.Ä. nicht förderfähig. Auch bauliche Maßnahmen und/oder die Anschaffung von Gegenständen ist über dieses Programm nicht förderfähig, da es um Investitionen handelt. Diese sind - wie zuvor beschrieben - von der Förderung ausgeschlossen.
Eine LEADER-Förderung könnte in Betracht kommen. Dabei muss ein Vorhaben insbesondere die vier Handlungsfelder der LILE (Aktive Dörfer und Gemeinden, Profilierung des regionalen Lebens- und Arbeitsraumes, Bewusster Umgang mit der Natur- und Kulturlandschaft und Vulkanlandschaft in Wert setzen und erleben) bedienen. Inwieweit dies durch den Outdoor-Activity-Park erfüllt wird, ist mehr als fraglich. Um die Förderfähigkeit besser abprüfen zu können bedarf es hier weiterer / zusätzlicher Informationen.
Nach Beratung beschließt der Stadtrat einen entsprechenden Antrag über das Förderprogramm öffentl. Tourismus/Infrastruktur für die Umgestaltung des Kurparks zu stellen.
5. Einführung von Handyparken für die städtischen Parkplätze
Die Stadt Manderscheid möchte als Alternative zu den bereits bestehenden Parkautomaten das sogenannte „Handyparken“ einführen. Hierfür wurden Gespräche mit der Fa. Parkster durchgeführt. Ein entsprechendes Angebot wurde eingeholt.
Die Kosten für die Gemeinde würden lediglich durch eine Transaktionsgebühr anfallen. Diese bemessen sich nach der gewählten Laufzeit. Folgende Laufzeiten u. entsprechende Kosten sind im Angebot aufgeführt:
- 3 Jahre Laufzeit = 6 % Transaktionsgebühr
- 5 Jahre Laufzeit = 4 % Transaktionsgebühr
Diese Transaktionsgebühr berechnet sich prozentual auf die durch die Parkster App vereinnahmten Parkgebühren.
Der Stadt Manderscheid wurden günstigere Konditionen in Aussicht gestellt, welche bei späterer Vorlage aktzeptiert werden sollen.
Der Stadtrat beschließt die Zusammenarbeit mit der Fa. Parkster zu den angebotenen Konditionen für einen Zeitraum von zunächst 5 Jahren / 3 % Gebühr.
Sollten in der Nachverhandlung günstigere Konditionen (10 Jahre Laufzeit / 3% Gebühr) verhandelt werden können, so sind diese bevorzugt anzuwenden.
6. Sanierung Sportanlage Manderscheid
Bürgermeister Follmann unterrichtete den Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde in der Sitzung am 22.05.2025 über den aktuellen Sachstand und über die bisher mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich sowie der Stadt Manderscheid geführten Gesprächen zur Sanierung der in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Wittlich-Land stehenden zentralen Sportanlage in Manderscheid. Der aktuelle Zustand der Sportanlage wurde aufgezeigt.
Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf rd. 1,75 Mio. EUR (945.000 EUR Kunstrasen, 654.000 EUR Leichtathletikelemente/Multicourt, 156.000 EUR Kunstrasen Kleinspielfeld). Mit Vertretern des Landkreises und der Stadt wurde ein Finanzierungsplan vorbesprochen der als Grundlage für die anstehenden Beratungen dienen soll. Der Finanzierung und Realisierung des Projektes wird eine finanzielle Beteiligung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unabdingbar sein.
Ein Förderantrag beim Landkreis Bernkastel-Wittlich wurde bereits gestellt, eine Priorisierung sowie die Festlegung der Kreiszuwendung durch den Sportstättenbeirat des Landkreises hat noch nicht stattgefunden.
Neben der Sicherstellung der Finanzierung ist auch abschließend noch über einen etwaigen Eigentumsübergang der Anlage zu beraten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in obiger Sitzung dem Verbandsgemeinderat empfohlen der Umsetzung der Maßnahme zuzustimmen und entsprechend dem aktuellen Finanzierungsplan einen Finanzierungsanteil von 470.000 € bereitzustellen. Darüber hinaus soll die Verbandsgemeinde ein etwaiges Kostenrisiko tragen. Voraussetzung für die Beschlussempfehlung ist, dass die Stadt Manderscheid einer Eigentumsübertragung der Sportanlage in ihre Trägerschaft zustimmt.
Basierend auf den bisher geführten Gesprächen mit der Stadt wird seitens der Stadtbürgermeisterin eine Kostenbeteiligung der Stadt Manderscheid in Höhe von 200.000 € empfohlen.
Der Stadtrat spricht sich für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme, wie vorgetragen, aus und beschließt eine Kostenbeteiligung der Stadt in Höhe von maximal 200.000 €. Die Eigentumsübertragung wird nach Festlegung der Finanzierung der laufenden Kosten in Aussicht gestellt.
7. Mitteilungen
| - | Veranstaltung am 12.06.2025 Gemeinsam Stark in Manderscheid |
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| Wird noch im Mitteilungsblatt und „Stadtgeflüster“ veröffentlicht |
| - | Jugendversammlung am 13.06.2025 um 17:30 Uhr im Maarmuseum |
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| Auch hier erfolgt noch eine Info im Mitteilungsblatt und „Stadtgeflüster“ |
8. Verschiedenes
| - | Die Stadtbürgermeisterin bedankt sich beim Ratsmitglied Daniel Pantenburg für das Einleiten des Projektes Beleuchtung Bushaltestelle in der Dauner Straße. Hier wird seitens der Stadt noch ein Arbeitseinsatz im Juni erfolgen. |
| - | In der nächsten Sitzung wird die Bühnenbeleuchtung des Kurhauses thematisiert, hier gibt es ein Angebot der Firma Triacs. Für die Montage werden in dem Angebot 2.700,00 € veranschlagt, diese kann aber auch nach ausführlicher Einweisung selbst durchgeführt werden um Kosten zu sparen. Der Stadtrat ist bereit dies als Arbeitseinsatz zu stemmen. |
Entwicklungen in Manderscheid:
| - | Bäckereiverkauf/ Stehcafé Zenaro Hassan ist gut angelaufen |
| - | Café im Kurhaus ist wieder verpachtet und belebt |
| - | Hotel Burggräfin (ehemals Altenheim Zens) hat neu eröffnet |
| - | Ziegler Buchbar hat ebenfalls neu eröffnet (ehemals Gasthaus Brand) |
| - | Hotel Zens kann nach langer Schließzeit bald wieder die ersten Gäste begrüßen |
| - | In der Kurpassage wird das K2 neu eröffnet |
| - | Optiker macht Ende Juni zu |
Wann beginnt der Glasfaserausbau in Manderscheid?
Vorgesehen war Manderscheid für das Jahr 2025, die Realisierung wird jedoch zeitlich schwierig werden und vielleicht erst Anfang 2026 erfolgen.
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.