Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 11.12.2024 und § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 Nr. 348), wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in 54516 Wittlich am 03.06.2026 die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 10.12.2025 beschlossene 35. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 genehmigt hat.
Entsprechend § 6 Abs. 5 BauGB wird die Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 03.06.2026, Az.: FB22/LE hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Auszug):
„Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Postfach 1420, 54504 Wittlich
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
54516 Wittlich
Bauleitplanung für den Bereich der Ortsgemeinde Arenrath, Gemarkung Arenrath, Flur 10 zur Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Biogasanlage“,
35. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
- Genehmigung gem. § 6 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), in Verbindung mit der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 Seite 22) wird hiermit die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Ortslage Arenrath, Gem. Arenrath, Flur 10, zur Darstellung von Sonderbauflächen mit der bes. Zweckbestimmung „Biogasanlage“ genehmigt.
Bestandteil dieser Genehmigung ist:
…
Der Änderungsbereich in einer Gesamtgröße von ca. 3,91 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen „Biogasanlage“, Grünflächen und Wasserflächen.
Die 35. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 erfolgte im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Arenrath“ der Ortsgemeinde Arenrath.
Die Abgrenzung der im Zuge der 35. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes in ihrer Darstellung geänderten Flächen ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
Die vorerwähnten Unterlagen der 35. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2006 sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB liegen ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1 in 54516 Wittlich, Zimmer 302, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Danach werden unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 35. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 rechtswirksam.