Die Gemeinderäte der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land haben ihre Beschlüsse über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Trier und das Amtsgericht Wittlich gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von
Montag, den, 03.07.2023
bis einschließlich
Montag, den, 10.07.2023
zu jedermanns Einsicht in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 205, während der Dienststunden aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung, das ist bis zum 17.07.2023, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 205, erhoben werden.
Der Einspruch kann sich nur darauf begründen, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Diese Bekanntmachung gilt nicht für die Ortsgemeinden Dierfeld, Eckfeld, Esch, Heidweiler, Karl, Laufeld, Musweiler, Oberöfflingen und Schladt, da aus diesen Gemeinden keine Vorschläge vorliegen.