1. Einwohnerfragestunde
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2. Annahme von Spenden
Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/-en:
1. Geldspende in Höhe von 300,00 € für das Kita Sommerfest.
Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.
3. Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 -2027 (2028)
In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben- Trarbach, Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.
Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler, Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann.
Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht).
Der Kostenanteil beträgt 180 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 14 Euro.
Es können Normalstrom und Ökostrom gewählt werden.
Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.
Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120) (Vorschlag; steht erst nach Fertigstellung der Ausschreibungskonzeption fest).
Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.
Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot für folgende Stromteilmengen zu erhalten:
| 1. | SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr) |
| als Normalstrom |
| und als Ökostrom |
| 2. | RLM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung; monatliche Abrechnung) |
| als Normalstrom |
| und als Ökostrom |
| 3. | Straßenbeleuchtung |
| als Normalstrom |
| und als Ökostrom |
Die Verbandsgemeinde (-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten.
Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
| 1. | Die Ortsgemeinde/die Stadt überträgt sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde/Stadt. | ||
| 2. | Die Ortsgemeinde/die Stadt verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. | ||
| 3. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde/die Stadt nach den folgenden Maßgaben erfolgen: | ||
| A. | Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms | |
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| X | Normalstrom |
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| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| Ökostrom |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| B. | Beschaffungsmodell | ||
| Wird nach der endgültigen Ausschreibungskonzeption zur Kenntnisnahme übersandt. | |||
| C. | Zuordnung | ||
| Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. | |||
4. Mitteilungen
5. Verschiedenes
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Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.