Ich verweise auf die Veröffentlichung der Ortsgemeinde Kesten unter der Rubrik "Sonstige Behörden und Dienststellen".
Auch die Ortsgemeinde Osann-Monzel hat ähnliche Aufrufe in den vergangenen Jahren veröffentlicht und weist in diesem Zusammenhang ebenfalls nochmals auf die Pflichten der Grundstückseigentümer / Nutzer von Grundstücken auf Basis der zugehörigen Satzung hin.