1. Einwohnerfragestunde
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2. 36. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung "Freiflächenphotovoltaikanlage", Gemarkung Arenrath, Flur 7
- Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO
Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 08.05.2024 endgültig verabschiedete 36. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 und deren Inhalt informiert.
Die Planung besteht aus:
| 1. | Planurkunde mit Legende und Verfahrensvermerke und |
| 2. | Erläuterungsbericht mit Umweltbericht |
Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Arenrath „Freiflächenphotovoltaikanlage - Arenrath Nord“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Der Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 3,68 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen „Freiflächenphotovoltaikanlage“ und Grünflächen.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der 36. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu.
3. Bebauungsplanung "Biogasanlage Arenrath"
| a) | Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit den Nachbargemeinden) |
| b) | Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit den Nachbargemeinden)
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Arenrath“ der Ortsgemeinde Arenrath auf Grundlage des Beschlusses vom 14.06.2023, TOP 3 d), am 14.02.2024 durchgeführt wurde.
Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 22.03.2024 eingeräumt worden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Interneteinsicht in der Zeit vom 19.02.2024 bis 22.03.2024. Ebenfalls bestand die Möglichkeit die Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land einzusehen.
Der Gemeinderat wird im Zuge der vg. Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) zu den eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle festgehalten und kommentiert.
Der Gemeinderat berät im Einzelnen zu den Stellungnahmen und folgt den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung. Umfang und Art und Gegenleistung der Kompensationsflächen auf gemeindlichem Eigentum sind noch mit der Gemeinde abzustimmen und zu Verhandeln. Im Übrigen nimmt der Gemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis.
b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat beschließt, den sich aus den Beschlüssen zu a) ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.
4. Bebauungsplanung "Herforster Straße - Erweiterung" - 1. Änderung
| a) | Anerkennung des Bebauungsplanentwurfes als Grundlage für die Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) |
| b) | Festlegung des VerfahrensVorlagen-Nr. 2024/02/021 |
a) Anerkennung des Bebauungsplanvorentwurfes
Nach eingehender Beratung erkennt der Gemeinderat den vom Planungsbüro B.K.S., Trier und der Verwaltung erstellten Bebauungsplanvorentwurf bestehend aus Planurkunde, Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht mit den in den Textfestsetzungen vorgenommen und aus der Anlage ersichtlichen Änderungen als Grundlage zur Durchführung der Beteiligungsverfahren an.
b) Festlegung des Verfahrens
Da die Voraussetzungen des § 13 a BauGB vorliegen, beschließt der Gemeinderat, den Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Damit gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 BauGB. Der Gemeinderat beschließt, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnbauflächen“ und „Flächen für die Landwirtschaft“ dar.
5. Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes im Projekt Zukunfts-Check Dorf
- Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen
Das Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Arenrath ist aus dem Jahr 1991. Fördervoraussetzung für kommunale und private Dorferneuerungsvorhaben im Rahmen der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) des Innenministeriums ist ein aktuelles Dorferneuerungskonzept. In seiner Sitzung am 06.12.2017 hatte der Gemeinderat daher das Interesse der Teilnahme an dem Projekt Zukunfts-Check-Dorf des Landkreises Bernkastel-Wittlich bekundet. Dieses Projekt eröffnet den Gemeinden die Chance, anhand aktueller Erkenntnisse in sozialen, infrastrukturellen, wirtschaftlichen und baulichen Belangen eine zukunftsfähige Strategie mit Maßnahmenansätzen zu entwickeln. Durch eine breite Bürgerbeteiligung soll ein Bewusstsein für das eigene Dorf geschaffen werden, um so Chancen und Herausforderungen der weiteren Entwicklung zu erkennen. Die Durchführung des Zukunfts-Check-Dorf mit dem Ergebnis eines anerkannten Dorferneuerungskonzepts ist gegenüber einer klassischen Fortschreibung zwar mit einem hohen Engagement der Ortsgemeinde und seinen Bürgerinnen und Bürgern verbunden, dafür aber mit einem Eigenanteil von etwa 1.000,00 € pro Gemeinde auch mit erheblich weniger Kosten.
Das Ergebnis des Zukunfts-Check-Dorf ist ein von der Ortsgemeinde und seinen Bürgerinnen und Bürgern erstellter Abschlussbericht mit Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Dieser Abschlussbericht wird als Fortschreibung eines veralteten Dorferneuerungskonzeptes anerkannt und kann so als Grundlage für die Einwerbung von Fördergeldern im Rahmen der Dorferneuerung im kommunalen und privaten Bereich dienen.
Der Ablauf des Projektes und die Ergebnisse aus den Arbeitskreisen wurden zwischenzeitlich in einer Dokumentation bzw. einem Konzept zusammengefasst. Das vorliegende Konzept wurde in Zusammenarbeit mit dem Dorferneuerungsbeauftragten des Landkreises Bernkastel-Wittlich und unter Mitwirkung und aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Arenrath erarbeitet und umfasst eine den Erfordernissen angepasste Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse.
Der Gemeinderat wird nunmehr über die hierzu durchgeführten Beteiligungsverfahren seitens des Landkreises Bernkastel-Wittlich informiert.
Folgende Behörden und sonstigen Stellen wurden beteiligt:
| • | Untere Landesplanungsbehörde |
| • | Untere Denkmalschutzbehörde |
| • | Untere Naturschutzbehörde |
| • | Untere Wasserbehörde |
| • | Fachbereich Gebäudemanagement/Kreisstraßen der Kreisverwaltung |
| • | Fachbereich Jugend und Familie der Kreisverwaltung |
| • | Landwirtschaftskammer |
| • | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel |
| • | Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier |
Die eingegangenen Anregungen und Empfehlungen der Fachbehörden und sonstigen Stellen sind in dem der Beschlussvorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügtem Schreiben der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 28.03.2024 aufgeführt und werden dem Rat in öffentlicher Sitzung erläutert.
Der Gemeinderat berät über die eingegangenen Stellungnahmen und geäußerten fachlichen Belange und nimmt die Anregungen und Empfehlungen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Stellen zur Kenntnis.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Anpassung bzw. Ergänzung der in der Trägerbeteiligung geäußerten fachlichen Belange in der vorliegenden Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes der Ortsgemeinde Arenrath.
Lt. Ansicht des Rates muss die bedarfsbezogene Entwicklung eines Neubaugebietes für die Gemeinde nach wie vor möglich sein.
Eine evtl. Ausweisung soll natürlich mit den sonstigen Maßnahmen der Innenentwicklung und der Wiederbelebung erhaltenswerter Bausubstanz einhergehen.
Dies sollte daher in der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes berücksichtigt und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden.
6. Rastplatz Wasserpark
Erstellung einer gepflasterten Fläche und Installation von Tisch, Bänken und einer Liege am Gewässer
Die Gemeinde hat die Gestaltung des Gewässergrundstückes an der L49, Ortseingang Arenrath, am Radweg Kylltal - Mosel-Maare durchgeführt.
Um hier den Radfahrern, Wanderern und der Bevölkerung einen Rastplatz mit Bänken und Tisch direkt am Bachlauf zu bieten, soll eine gepflasterte Fläche erstellt werden, die dann mit Freiraummöbeln ausgestattet werden soll. Die notwendigen Arbeiten werden in Eigenleistung erfolgen.
Entsprechende Angebote wurden eingeholt. Diese können dem nicht öffentlichen Teil entnommen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf EUR 3.861,01.
Dem entgegenstehen Förderungen welche in Aussicht gestellt wurden in Höhe von
| a.) | Aktion „Adventsfenster“ | 530,00 Euro |
| b.) | Verein Meulenwald e.V. | 1.152,75 Euro |
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| Gesamt | 1.682,75 Euro |
Um den Rastplatz noch in diesem Jahr nutzen zu können, hat der Ortsbürgermeister im Einvernehmen mit den Beigeordneten via Eilentscheidung die im Anhang befindlichen Angebote beauftragt.
Der Gemeinderat nimmt die o.g. Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
7. Annahme von Spenden
Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung-/en:
• | Geldspende von Barbara Schuh in Höhe von 530,00 € für die Freiraumumgestaltung der Gemeinde. |
Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.
8. Mitteilungen
Der Vorsitzende informiert über folgende Themen:
| • | ÖPNV Linien 312 und 314 ab 1.8.2024 (Unklarheiten wegen Bushaltestellen) |
| • | Buswarte und Leuchte Hof-Hütt erforderlich und noch mit KV und OG Binsfeld abstimmen |
| • | Straßenreparatur durch die Fa. Thiesen; 1.754 €, Im Haussauer Tal |
| • | Neue Abstimmung des Försters über die 5% Waldfläche die in Sachen Klimaschutzprämien ausgewiesen werden |
| • | Stand Waldweginstandsetzung |
| • | Stand der Arbeiten am Rastplatz Wasserpark |
| • | Bericht über die Begehung der Bürgerhalle durch die Kreisverwaltung im Rahmen der Förderung für eine Sanierung |
| • | Weiteres Vorgehen zur Ausweisung des Baugebietes „Im Flürchen“ |
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| Ersatzbepflanzung in den Kübeln vor der Einsegnungshalle als IIex „Japanische Stechpalme“ |
9. Verschiedenes
| • | Informationen zur Kommunalwahl; |
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| Schichteinteilung Wahlen am 09.Juni 2024 |
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| Verteilen des Merkblattes für Beisitzer Wahlvorstand; |
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| Wahlausschusssitzung am Mittwoch 12. Juni um 19 Uhr in der Bürgerhalle |
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.