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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Osann-Monzel

vom 28.05 2025 und Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Es waren 3 Zuhörer anwesend.

Öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragestunde

Aus der Mitte der Zuhörerinnen und Zuhörer wurden die folgenden Fragen gestellt:

1.1

Wie ist der Stand zum geplanten Baugebiet „Im Großen Pesch“?

Der Vorsitzende teilte mit, dass ein Tagesordnungspunkt zur Fortführung des Verfahrens auf der nächsten Sitzung des Gemeinderates vorgesehen ist.

1.2

Wie ist der Stand zum geplanten Sondergebiet „Trierer Straße“? (Lebensmittelmarkt und Seniorenresidenz)

Der Vorsitzende teilte mit, dass noch Vertragsangelegenheiten zu klären sind.

2. Mitteilungen

2.1 Markierungsarbeiten Bernkasteler Straße und Bushaltestellen

Die Markierungsarbeiten im oberen Teil der Bernkasteler Straße sowie insgesamt 11 Bushaltestellen in beiden Ortsteilen waren für die vergangene Woche eingeplant. Die Ausführung der Arbeiten wurde wegen Personalausfall kurzfristig vom Auftragnehmer abgesagt. Die Markierungsarbeiten sollen nun in der ersten Juniwoche ausgeführt werden.

2.2 Sperrung der Landesstraße 47 zwischen Osann-Monzel und Maring-Noviand (Tankstelle)

Wie bereits im Mitteilungsblatt veröffentlicht wird der v. g. Streckenabschnitt für die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche vom 02. Juni bis voraussichtlich 27. Juni 2025 für den Straßenverkehr voll gesperrt. Großräumige Umleitungsstrecken werden ausgeschildert sein. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich Ortskundige auch den Weg durch die Ortslage Osann nutzen. Insofern ist dort mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen.

In einem weiteren, noch nicht terminierten, ca. 300 m langen Bauabschnitt wird die L 47 an der Einmündung von/in Richtung Klausen ebenfalls saniert.

2.3 Hochwasser- und Starkregenvorsorge

Im März 2025 hatten wir im Mitteilungsblatt abgefragt, ob neben der uns bekannten, einzigen privaten Vorsorgemaßnahme weitere Vorsorgemaßnahmen von Privat erfolgt sind. Auf die Anfrage haben wir keine Rückmeldungen erhalten. Aufgrund der fehlenden Rückmeldungen gehen wir davon aus, dass es keinerlei Bedarf an weiteren Beratungen bei Privatpersonen gibt.

2.4 Wartehalle Bushaltestelle Matheus Industrieautomation

Ursprünglich war geplant, die Buswartehalle nach Abschluss der Arbeiten zum Bau der barrierefreien Bushaltestelle zu sanieren. Nunmehr wurde festgestellt, dass neben bereits bekannten Schäden an der Dacheindeckung und der Holzkonstruktion auch ein Teil der Ausmauerung drohte einzustürzen. Innerhalb des Gemeindevorstands wurde die Situation besprochen. Beigeordneter Franz Fischer schlug als Vorsitzender des Ausschusses Bauen, Umwelt und Dorfentwicklung den Ausschussmitgliedern folgende Alternativen zur Entscheidung vor:

Entfernen des maroden Buswartehauses und Aufbau einer neuen Wartehalle analog zu dem Bushaltepunkt in der Brunnenstraße [Spielplatz]. Mit diesem Modell würde die begonnene Bauweise und Farbgebung (DB 703) fortgeführt und die Bushaltestelle Moselstraße zeitgemäß dem Umgebungsumfeld angepasst.

Aufgrund des Nettobestellwertes unter 10.000 € konnte nach Rücksprache mit der Zentralen Vergabestelle der VG Wittlich-Land ohne Vergleichsangebote geordert werden. Per „Umlaufbeschluss“ erfolgte die einstimmige Zustimmung durch den Ausschuss. Vor der abschließenden Bestellung wird derzeit durch ein Büro für Tragwerksplanung geprüft, ob die vorhandene Boden- bzw. Fundamentplatte den Aufbauanforderungen der Wartehalle entspricht.

2.5 Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungstermine sind wie folgt:

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 02. oder 09. Juli 2025 statt.

Für die Tagesordnung ist u. a. geplant:

-

Baugebiet „Im Großen Pesch“

-

Renaturierung des Oestelbaches zwischen Gartenstraße und Moseltalstraße

-

Grundstücksangelegenheiten

3. Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 -2027 (2028)

In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben-Trarbach, Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.

Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht).

Der Kostenanteil beträgt 180 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 14 Euro.

Es können Normalstrom und Ökostrom gewählt werden.

Die Verbandsgemeinde (-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande.

Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten.

Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig

1.

Die Ortsgemeinde überträgt sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde/Stadt.

2.

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

3.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach den folgenden Maßgaben erfolgen:

Der Ortsgemeinderat beschließt mehrheitlich die Beschaffung von Ökostrom

4. Bauangelegenheiten

4.1 Bauantrag zum Neubau eines Flaschenlagers an die vorh. Gerätehalle auf dem Grundstück Gemarkung Monzel, Flur 22, Parzelle 83/1

Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 35 BauGB. Dabei geht der Rat davon aus, dass die Privilegierungstatbestände nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllt sind. Die Erschließung für ein privilegiertes Bauvorhaben ist gesichert.

Nach Abschluss der Aussprache fasst der Rat den einstimmigen Beschluss, das Einvernehmen nach § 36 BauGB herzustellen. Dabei geht der Rat davon aus, dass eine Privilegierung im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt.

4.2 Bauantrag zum Umbau und zur Umnutzung einer vorhandenen Scheune zu einem Wohnhaus mit 5 Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung Osann, Flur 21, Parzelle 93 (Moseltalstraße)

Der Vorsitzende stellt dem Rat den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Erschließung ist zur Straße „Moseltalstraße“ gesichert. Die Hausanschlüsse für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung müssen noch auf Kosten der Antragsteller hergestellt werden. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen. Für das Vorhaben wurde im Jahr 2024 ein positiver Bauvorbescheid erteilt.

Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den einstimmigen Beschluss, das Einvernehmen nach § 36 BauGB herzustellen.

4.3 Bauantrag zum Um- und Ausbau eines Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Gemarkung Osann, Flur 22, Parzelle 95/1 (Moseltalstraße)

Der Vorsitzende stellt dem Rat den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Erschließung ist zur Straße „Moseltalstraße“ gesichert. Die erforderlichen Stellplätze sind teilweise auf der Parzelle 97 nachgewiesen. Zur Sicherstellung der Zufahrt zu dieser Parzelle ist die Benutzung einer Teilfläche des gemeindlichen, nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Wirtschaftsweges Nr. 94/1 erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16.04.2025 dem Abschluss einer entsprechenden Sondernutzungsvereinbarung zugestimmt.

Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den einstimmigen Beschluss, das Einvernehmen nach § 36 BauGB herzustellen.

4.4 Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Osann, Flur 22, Parzelle 86 (Moseltalstraße)

Der Vorsitzende stellt dem Rat die Bauvoranfrage ohne Nennung von Namen vor. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach Auffassung der Verwaltung nach § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich -.

Die Erschließung für die Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Stromversorgung und Telekommunikation soll von der Moseltalstraße her sichergestellt werden. Zur Absicherung sollen entsprechende Grunddienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen werden. Die wegemäßige Erschließung soll mittels einer ca. 20 Meter langen Zufahrt auf dem angrenzenden Wirtschaftsweg (Parzelle 60) und dem Abschluss einer entsprechenden Sondernutzungsvereinbarung mit der Ortsgemeinde sichergestellt werden.

Auf der Grundlage dieser und weiterer Informationen erfolgt die Aussprache, abschließend fasst der Rat den einstimmigen Beschluss, das Einvernehmen nach § 36 BauGB herzustellen.

5. Verschiedenes

5.1 Aus der Mitte des Rates wurde Beschwerde darüber geführt, dass Sachbearbeiter Sitzungsunterlagen erst einen Tag vor oder am Tag der Sitzung im RUBIN einstellen. Eine Vorbereitung ist somit kaum oder nicht mehr möglich. Für die Zukunft sollte eine frühzeitigere Bearbeitung erfolgen.

5.2 Aus der Mitte des Rates wurde auf ein weiterhin bestehendes Funkloch im Bereich zwischen Osann-Monzel und Klausen hingewiesen. Ein Funkmast, der dort seit geraumer Zeit zur Aufstellung bereit liegt, kann wohl wegen technischer Schwierigkeiten nicht aufgestellt werden. Der Vorsitzende sagte zu, eine entsprechende Anfrage beim Funkmastbetreiber zum Sachstand durchzuführen.

5.3 Aus der Mitte des Rates wurde zum Sachstand im Verfahren beim Kreisrechtsausschuss zum „Compener Weiher“ nachgefragt. Der Vorsitzende teilte mit, dass nach Auskunft der Vorsitzenden des Kreisrechtsausschusses im Juni eine Entscheidung mitgeteilt werden soll.

Nichtöffentlicher Teil

6. Grundstücksangelegenheiten

Der Gemeinderat beriet und fasste Beschlüsse zum Ver- und Ankauf von Grundstücken

7. Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte über den Verzicht zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts bei 1 Eigentümerwechsel sowie zum Sonderinteresse bei der Wahl zur Weinkönigin.

8. Verschiedenes

Der Gemeinderat wurde informiert und beriet über

-die Gutschreibung von Zinsen aus „Forderungen gegen die Einheitskasse“

-den Schülertransport der Schülerinnen und Schüler aus Monzel zur Grundschule in Osann

-die Ansiedlung von weiteren Ärzten

-einer Angelegenheit im Baugebiet „Im Eichflur“

-der Schließung der Postfiliale im Raiffeisenlager

-der Erweiterung der Kita Zwergenvilla

-der Vertragssituation im Sondergebiet Trierer Straße (Lebensmittelmarkt und Seniorenresidenz)

-die Pflege der gemeindeeigenen Pflanzbeete

-die Aufstockung der Anzahl von Tischen und Stühlen im Bürgerhaus Monzel.

Der ganze Wortlaut des öffentlichen Teiles der Niederschrift kann über einen Link, der auf der Webseite der Gemeinde hinterlegt ist, eingesehen werden.

Die Informationen können dann dem Rats- und Bürgerinformationssystem der VG Wittlich-Land entnommen werden.

Armin Kohnz, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.