Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Eckfeld hat in seiner Ratssitzung am 18.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – Erweiterung“ für die Offenlage gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet hat eine Größe von rund 2,1 ha und beinhaltet in der Gemarkung Eckfeld folgende Flurstücke der Flur 10: 76/2, 77/2, 79/8, 79/9, 79/15, 79/17, 79/18, 79/19, 81/2, 81/3, 81/4, 81/5, 81/6, 81/7, 81/8, 81/9, 81/11, 81/18, 81/20, 81/21, 81/22, 81/23, 81/24, 81/25, 81/26, 114/2 und 118/1 (teilweise) sowie die folgenden Flurstücke der Flur 28: 31/1 (teilweise).
Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes besteht aus:
1. einer Planzeichnung und
2. einer städtebaulichen Begründung mit integriertem Umweltbericht
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
| • | ein Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter und deren gegenseitige Wechselwirkungen, |
| • | Darstellung von übergeordneten Umweltbelangen (Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, u. w. nicht betroffene Schutzregime), |
| • | Aussagen und Bewertung zur Intensität des Eingriffes und dessen Ausgleich, |
| • | Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen |
| • | Archäologischen Funden, |
| • | Pflanzplan zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ausgleichs und dessen Absicherung, |
| • | Bergbauliche Verhältnisse, |
| • | Boden und Baugrund, |
| • | Immissionsschutz (Lärm und Geruch). |
Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, den 7. Juli 2025
bis einschließlich Freitag, den 8. August 2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de veröffentlicht. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Eckfeld – Aufhebungssatzung „Hosterns II“.
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen im Zeitraum der Veröffentlichung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 307 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort eingesehen werden.
Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Weinand, Tel.: 06571/107-381 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle eingereicht bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Die Stellungnahmen sollen vornehmlich elektronisch übermittelt werden (E-Mail an: hans-peter.weinand@vg-wittlich-land.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich eingereicht werden (z. B. per Brief oder Fax 06571/107155).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht während der Dauer der Veröffentlichungspflicht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Eckfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).