In der Ortslage wurden in der letzten Zeit Drohnenflüge über Wohngebieten gemeldet.
Hier eine kleine Information an alle Drohnen Piloten.
Drohnen dürfen grundsätzlich nicht über Wohngebieten fliegen. Dies regelt die Lufverkehrs-Ordnung (LuftVO).
Die LuftVO verbietet in § 21, Abschnitt 7 den Einsatz von Drohnen „über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt, oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichenen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt“
Kurz gesagt: Ohne ausdrückliche Genehmigungen der Eigentümer sind Drohnenüberflüge über Wohngrundstücken verboten.
Ordnungswiedrige Flüge mit einer Drohne können eine Strafe von 50.000,00 € nach sich ziehen.
Drohnenflüge, welche einen gefährlichen Eingriff in den Luftraum darstellen, können nach § 315 des Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren geahndet werden.